Pflichten des Unterhaltspflichtigen Vaters bei Umzug

10 Antworten

Ich würde es nur dem Jugendamt mitteilen, mit der Auflage, dass die die Anschrift in einem echten Notfall weitergeben dürfen.

Siehst Du Dein Kind auch nicht mehr? Das ist traurig und tut mir leid für Dich. Furchbar, solche Frauen!

Ja mit dem Notfall, ... wenn ich ehrlich bin traue ich keinem Amt.

Danke für die Anteilnhame, ich durfte bei der Schwangerschaft auch schon nicht dabei sein und jetzt das...

Dem Jugendamt würde ich es auf alle Fälle mitteilen und der Mutter des Kindes auch. Es kann ja mal irgend etwas passieren, wo sie Dich dringend erreichen muss. Das tut doch nicht weh! Spring über Deinen Schatten.

Die Kindesmutter hat versucht mir ein Strafverfahren an den Hals zu hängen, ist zum Glück vor Gericht gescheitert. Ich denke dann würdest du ihr deine neue Adresse auch nicht mitteilen....

Das deutsche Gesetz sagt der Vater muss alles machen zahlen zahlen und nochmal zahlen mein Sohn War 2 Jahre als wir uns getrennt haben jetzt ist er 15 ich bin Assistent seine Mutter nach der 3scheidung sein ein und alles ich soll nur zahlen habe über Jahre gekämpft wegen umgangen wurde mir auch immer zugesprochen wer sich ohne Konsequenzen nicht daran gehalten hat War seine Mutter ich bekomme noch nicht mal Auskunft wie er in der schule ist aber ich zahle eben das deutsche Gesetz geb dem jugendamt deine Adresse sonst wird teuer

Das ist aber sehr schade für das Kind, dass es einen Vater hat, der sich (um seiner lieben Ruhe wegen) nicht mehr um das Kind kümmern möchte traurig. Du musst auf jeden Fall dem Jugendamt Deine neue Adresse mitteilen. Der Mutter würde ich es ebenfalls mitteilen. Es könnte ja sein, dass Dein Kind auch mal den Vater anrufen möchte, da es ihn vermisst. Sei' mir nicht böse, aber ich kann überhaupt nicht verstehen, wie Eltern ihren Kindern so etwas antun können kopfschüttel. An das Kind denkt keiner.

hast du dich mal in so einer verzweifelten Situation befunden? wo die Kindsmutter jede Minute zur Hölle mach und man irgendwann an den Punkt kommt, wo es nicht mehr geht..??

@Franciscarved

Nein, aber meine Freundin und ich habe es hautnah miterlebt. Gott sei Dank, hat sie für ihren Sohn weiter gekämpft undnicht einfach aufgegeben. Die Übergabe des Kindes an das jeweils andere Elternteil, hat eine Zeitlang immer nur statt gefunden, wenn jemand vom Jugendamt dabei war. Väter sind für die Entwicklung eines Kindes genauso wichtig wie die Mutter. Die Kinder brauchen BEIDE Elternteile.

@Simone01

Ich glaube nicht, dass du das nachvollziehen kannst, wenn du das nicht selbst erlebt hast. Wenn die Kindesmuuter dich einer Straftat bezichtigt, du 7 monate Ärger mit der Polizei hattest, dann wärstr du auch am Ende, auch wenn du mit einem glatten Freispruch aus der Sache rausgekommen bist...

@neubertoli

Meine Freundin hat auch eine Anzeige von ihrem Ex erhalten. Also wie gesagt, ich habe das auch schon miterlebt, wie fertig man dann sein kann. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass es hier um das Wohl des Kindes geht. Und das Kind liebt Mutter und VATER. Wenn der Vater jetzt einfach aus seinem Leben verschwindet, wird es das Kind niemals verstehen können und mit Sicherheit im innersten zutiefst verletzt sein.

@Simone01

Das Kind hat seinen leiblichen Vater noch nie gesehen, von daher wird es auch nichts vermissen. Die Klage auf Umgangsrecht lief über zwei Jahre. Dann durfte ich endlich. Aber Frau war schlau und Frau kam mit dem Strafverfahren an.... wieder kein Umgang. Nun eine neue Klage, sorry, aber das muss die Mutter ihrem Kind irgendwann erklären.

@neubertoli

Falsch, irgend wann musst DU es dem Kind erklären. Wenn es alt genug ist, wird es Dich aufsuchen und Fragen stellen. Du glaubst doch nicht im ernst, dass die Mutter dem Kind die Wahrheit sagen wird. Sie wird ihm erzählen, dass sich sein Vater nie um es kümmern wollte etc.

@Simone01

Das kann ich dir genau beantworten, was dann passieren wird. Das Kind wird einen Aktenordner bekommen und kann sich dann selbst ein Bild machen.

Find sowas unter alles Sau! Weil ihr Streit habt darfst du dein Kind nicht sehen? Dasw ist zickig und egoistisch von der Mutter. Ihr selber musst du die Adresse nicht hinterlassen, dem Jugendamt würd ich die schon mitteilen (mit Vermerk, dass die Adresse anonym bleiben soll) Denn wenn dein Nachwuchs mal größer ist und Kontakt mit dir haben möchte, hat er/sie sonst keine Chance dich zu erreichen. Nur wenn SIE umziehen sollte, müsste sie dir das mitteilen, da sich das Kind in ihrer Obhut befindet.

Mein Tip: Geben wegen ihr nicht auf! Du hast ein recht darauf das Kind zu sehen, kämpfe weiter!