zahlt unfallversicherung
Bin privat unfallversichert .......mir ist vor 3 wochen ein unfall passiert bei dem ich mir die bänder abgerissen habe am sprunggelenk, da ich immer mal wieder mit diesem fuß probleme habe und es jetzt schon das dritte mal ist das da was ab ist oder überdehnt ist wollte ich mal wissen, falls ich danach bewegungseinschränkungen habe das für eine invaliditätszahlung ausreicht ?
was muss ich dabei berücksichtigen? anruf bei versicherung? oder bemi behandelnen Arzt anfragen? gibt es da formulare die man ausfüllen lassen muss ?
bin da nur durch einen freund der selbst bei einer versicherung arbeiten aufmerksam gemacht worden, bei dem die versicherung beim gleichen schaden ( bänderriss) bezahlt hat ( ca.3000€)
gruß
2 Antworten
Vor allem bist du verpflichtet, deiner Versicherungsgesellschaft einen Unfall UMGEHEND zu melden.
Eine evtl. Dauerschädigung wird 12 Monate nach dem Unfallereignis dokumentiert. Dies auch zu Gunsten des Kunden, da sich solche Spätfolgen auch erst wirklich nach diesem Zeitraum zeigen können
Gute Antwort, nur wie ist es mit der Übergangsentschädigung, diese hat
zum Teil andere Terminfristen und oft ist ein Dauerschaden, der noch
nicht tatsächlich feststellbar ist vorhanden. Kein Arzt wird eine solche
frühe Feststellung dann durchführen wollen. Hier kann die Versicherung
die Übergangsleistung ablehnen, weil eine Frist nicht eingehalten wurde.
Was aber wenn der Patient noch nach-operiert wurde und noch zur Frist
monatelang im Rollstuhl saß, hier geht es um beide Füße. Auf der anderen
Seite soll erst ein Dauerschaden von min. 50 % eingetreten sein um
diese Leistungen zu erhalten, für den Patienten verwirrend. Gesetzgeber
sollte handeln.
Ob eine Übergangsentschädigung vereinbart ist, geht ja aus der Frage gar nicht hervor.
Einen Leistungseintritt erst bei 50 % gibt es nur bei einer Unfallrente.
Die Unfallinvalidität setzt bereits bei einem % ein. Nor eine Progression tritt im Allgemeinen erst ab 26 % ein.
@Cheffe1986 - bitte den Unfall gleich melden, damit er aktenkundig ist und der Versicherer alles weitere bearbeiten kann.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die vorangeganenen Verletzungen schon bei Abschluss des Vertrages bekannt waren und ob es daher Ausschlüsse gab.
Wenn nicht, dann ist es umso wichtiger nun die Sache zu melden. Nach einem Jahr wird ein Gutachter den bleibenden Schaden feststellen und dann wird der %Satz der Invalidität von der Versicherungssumme der Gliedertaxe ( Fuss ) bezahlt. Also nicht der %Satz von der gesamten Vertragsversicherungssumme. Das wird meist irrtümlich angenommen. Da keine Verletzung gleich wie die andere ist, und auch meist kein Versicherungsvertrag kann man aber Zahlungen für ein und dieselbe Verletzung nur ungefähr vergleichen.
Gute Antwort, nur wie ist es mit der Übergangsentschädigung, diese hat zum Teil andere Terminfristen und oft ist ein Dauerschaden der noch nicht tatsächlich feststellbar ist. Kein Artz wird eine solche Feststellung dann durchführen. Hier kann die Versicherung die Übergangsleistung ablehnen, weil eine Frist nicht eingehalten wurde. Was aber wenn der Patient noch nachoperiert wurde und noch zur Frist monatelang im Rollstuhl saß, hier geht es um beide Füße. Auf der anderen Seite soll erst ein Dauerschaden von min. 50 % eingetreten sein um diese Leistungen zu erhalten, für den Patienten verwirrend. Gesetzgeber sollte handeln.