Zählt der Sturz von der Wippe als Unfall für die Versicherung?

11 Antworten

ja das ist ein umfall, aber ich weiß nicht ob sie es bezahlen würden, in manchen fällen machen sie irgendwelche ausreden, um nicht bezahlen zu müssen, aber probier es aufjedenfall kannst ja nix verlieren..

es gibt keine ausreden ! es gibt eindeutige regelungen, was versichert ist und was nicht. und wenn es nicht versichert ist, muss die versicherung auch nicht zahlen !

Hallo, dies ist ein Unfall im Sinne der vertraglichen Bestimmungen. Demzufolge ist der Unfall morgen dem Versicherer zumindest mal telefonisch anzuzeigen.

Was alles bezahlt wird hängt ausschließlich von den mitversicherten Leistungen ab. Diese können sehr unterschiedlich sein. Da hilft nur ein Blick in den Vertrag.

Lasst aber erst einmal eurer Kind versorgen, und wenn sich die erste Aufregung gelegt hat, kann man sich über den Vertragsinhalt anschließend in Ruhe unterhalten.

Da es sich bedingungsgemäß um einen Unfall handelt tritt auch die Unfallversicherung ein! Wichtig ist nur was im Detail versichert ist und ob ein Schaden, bzw. körperliche Einschränkung zurückbleibt. Ganz wichtig ist dann natürlich auch, dass ein Unfall fristgerecht gemeldet wird um auch einen Anspruch aufrecht zu erhalten. Daher meine Empfehlung: Auch wenn nicht ganz einwandfrei geklärt ist ob ein Leistungsansruch besteht, den Unfall auf jeden Fall möglichst zeitnah der Versicherung melden - die prüft dann und entscheidet.

Klar zählt das als Unfall, die Frage ist eher, was die Unfallversicherung beinhaltet. Meistens sind nur Invalidität, Bergungskosten, Todesfall usw versichert. D.h. wenn "nur" der Arm gebrochen ist, bekommt ihr sowieso nichts ausgezahlt, sondern nur bei bleibenden Schäden.

Naja Schmerzensgeld und Krankenhaustagegeld sind dabei.

Das bringt zumindest etwas.

@Misus

Unterarmbruch bei einem Kind wird doch wohl kaum stationär behandelt.

@DerHans

Warum nicht? Soll man z.B. einen herausspiesenden Knochen einfach so lassen?

Unser Kind hatte danach eine Fehlstellung von 30 Grad - das musste operiert werden.

Daß sowieso nix gezahlt wird stimmt nicht in jedem Fall: Es gibt auch Versicherungen die bei solch einem Knochenbruch eine feste Summe (z. B. 2.500€ ) zahlen.

Ein plötzlich, von außen, auf den Körper, unfreiwillig einwirkende Ereignis ist die Definition für einen Unfall.

Eine eingeschlossenes Krankenhaustagegeld würde eintreten. Ein Dauerschaden würde nach 12 Monaten ab dem Unfallereignis über ein Gutachten festgestellt.

Gemeldet werden muss der Unfall also auf jeden Fall, um evtl. Ansprüche zu sichern.