Versicherungsschaden ohne Kostenvoranschlag?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geht eigentlich garnicht.

Das Fahrzeug wird erst von der Versicherung zur Reparatur frei gegeben, wenn die Werkstatt den KV einreicht. Das nennt sich Reparaturfreigabe. Vorher darf die Werkstatt idR. nicht mal Ersatzteile bestellen.

Hat die Werkstatt ohne eine Freigebe der Versicherung einfach angefangen zu reparieren, dann ist das nicht dein Problem.

Du hast doch eine Abtretungserklärung unterschrieben, damit die Werkstatt direkt mit der Versicherung verhandeln kann. Somit ist es eine Sache zwischen der Versicherung und dem Autohaus. Du bist raus.

Deine Versicherung hat dich nur darüber informiert. Soll das Autohaus zusehen, wie es zu den 3500€ kommt. Es sei denn, der "Versicherungs Lehrling" gab aus Versehen die Reparatur frei. Dann hat das Autohaus gute Karten.


Ja die Abtretungserklärung habe ich unterschrieben. Aber wäre das nicht versuchter Versicherungsbetrug wenn das Autohaus einfach ohne Kostenvoranschlag mein Auto repariert?

@RHTC16

Nein wieso Versicherungsbetrug?

Du hast deine Ansprüche abgetreten. An die Werkstatt. Und die hatte klare Anweisung einen Kv abzuliefern.

Wieso die repariert haben ohne Freigabe? Ist das eine Waldundwiesenwerkstatt?

Das ist die Vertragswerkstatt gewesen. Also wo ich mein Auto auch erworben habe. Betrug in der Hinsicht das sie ja mehr Schaden in Rechnung stellen können als tatsächlich vorhanden war. Nachweisen kann man das ja nach einer Reparatur nicht mehr.

@RHTC16

... also hier bei uns auf em Land ist immer noch der Kunde der Auftraggeber und wenn der einen Reparaturauftrag auslöst und seine Versicherung nicht bezahlt, hat doch damit eine Werkstatt nichts am Hut, oder?

@schleudermaxe

schleudermaxe da hast du völlig Recht. Jedoch wurden die Ansprüche doch vom Fragesteller abgetreten. Damit die Werkststt direkt mit der Versicherung verhandeln kann, also auch die Rechnung direkt von der Versicherung bezahlt wird.

Die Versicherung wollte von der Werkstatt vor Reparatur einen Kostenvoranschlag und sicherlich auch Fotos vom Schaden.

Da hätte niemals so eilig repariert werden dürfen. Und eine Vertragswerkstatt weiß das eigentlich.

Kann ja auch sein, daß diese Infos nur noch nicht an der richtigen Stelle angekommen sind, sondern irgendwo beim Versicherer im System rumwandern.

... und warum sollte ein Versicherung an der Absprache der Vertragspartner vorbei etwas bezahlen?

Es sind doch Kundengelder und ich möchte auch nicht, daß "meine" einfach so in sicherlich auch noch überteuerte Werkstätten geworfen werden, wenn dort nicht einmal Fachkräfte beschäftigt werden für solche Reparaturen.

Binde ein Deinen Berater, für den ist das doch Alltag.

Ich war bei meiner Versicherung und die haben Fotos usw. gemacht. Außerdem haben sie mich gebeten das mein Autohaus bzw. Autohändler Ihnen einen Kostenvoranschlag über den Schaden senden soll. ... hab ich das Auto wieder. Alles repariert. Jetzt hat sich jedoch die Versicherung bei mir gemeldet. Das sie keinen Kostenvoranschlag zum Schaden erhalten haben aber eine Rechnung vom Autohändler bzw. dessen Werkstatt von 3500 Euro.

Da ist ja wohl alles schief gelaufen was schief laufen kann, du bist aber daran nicht ganz unschuldig.

Wer war schuld, du selber oder jemand anderes? Da deine Versicherung den Schaden zahlen soll denke ich mal das du schuld warst. Dann wäre die korrekte Vorgehensweise gewesen (Kaskoschaden):

  1. Du meldest den Schaden bei deiner Versicherung und teilst dieser mit, das dein Auto von einem von der Versicherung zu beauftragenden Sachverständigen besichtigt werden muß.
  2. Deine Kasko-Versicherung beauftragt einen Sachverständigen.
  3. Der Sachverständige besichtigt das Auto, macht Bilder zu Beweissicherung und erstellt ein (meist Kurz-) Gutachten.
  4. Du bekommst eine Ausfertig des (Kurz-) Gutachtens und beauftragst dann deine Werkstatt mit der Reparatur.
Muss ich jetzt finanziell irgendetwas befürchten? Das ich auf meinen Schaden sitzen bleibe etc

Zumindest ist zu befürchten, das die Regulierung länger dauert. Die Frage ist wer hier der Fotograf war und welche Kompetenz dieser hatte.

Oder ist das eine Sache zwischen Autohaus und Versicherung.

Das ist davon abhängig welchen exakten, schriftlichen Auftrag du der Werkstatt gegeben hast.

 

Tja , wer hat denn den Auftrag erteilt ?   Der kommt auch für die Kosten auf !

Das interessiert den Versicherer nicht mehr , der hat ja keinen Auftrag gegeben .

Den Auftrag hat die Versicherung erteilt. Das Autohaus hat dies auch bestätigt das die das auch machen. Haben sie aber nicht.

@RHTC16

Seit wann ist das so?

... eine Versicherung kann doch keinen Auftrag auslösen, das kann nur der Kunde selbst.

@RHTC16

Eine Versicherung kann keinen Reparaturauftrag an einem Kundenfahrzeug erteilen, da sie nicht der Eigentümer dessen ist.

@KfzSVnrw

Wenn eine Abtretung unterschrieben wurde verhandeln Werkstatt und Versicherung,dann geht alles seinen Gang.

Also Konstenvoranschläge sind notwendig, damit die Versicherung von vornherein weiß was auf sie zukommt. Das musst du unbedingt klären.

Jetzt im Nachhinein kann man der Versicherung ja nicht nachweisen, dass wirklich das repariert wurde, was tatsächlich durch den Unfall entstanden ist.

Das sieht schlecht aus. Das musst du unbedingt klären. Sowas macht man am besten gleich am Anfang und sorgt dafür, dass alle Dokumente ordnungsgemäß erstellt werden und auch dahin gesendet werden wo sie hingehören.

Ich habe dem Autohaus auch die nötigen Daten bezüglich des Kostenvoranschlags gegeben. Die meinten auch zu mir das dies ein normales Verfahren ihrerseits sei und ich da nichts machen muss. Und das vorher das Auto auch nicht repariert wird wenn sie vorher nicht wissen das Versicherungstechnisch alles ok ist.

@RHTC16

Aber dann ist doch alles ok. Wenn das so ist, dann hast du doch nichts zu befürchten.

Dann sollte das evtl. Die Werkstatt deiner Versicherung so sagen. Dann kannst du nichts weiter machen.