Zahlt Rentenkasse Auto für schwerbehinderten Menschen?

8 Antworten

Hallo rmzvrl64,

Sie schreiben:

Zahlt Rentenkasse Auto für schwerbehinderten Menschen?

Antwort:

https://www.patientenberatung.de/de

Es ist kaum vorstellbar, daß die DRV für die Kraftfahrzeugkosten zuständig ist, dies gehört eher zu "Hilfe zum Lebensunterhalt", wobei hier das Sozialamt der Ansprechpartner wäre bzw. bei steuerlichen Vergünstigungen das Finanzamt im Zusammenhang mit der Steuererklärung!

Hilfestellung zu steuerlichen Dingen finden Sie z.B. beim Lohnsteuerhilferverein vor Ort!  (Google-Suche)

Für behinderte Menschen gibt es in der Regel entsprechende Nachteilsausgleiche, je nach Grad der Behinderung und nach Merkzeichen!

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche-fuer-Behinderte-665.html

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Die Behinderung/Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent dargestellt, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 60 + Merkzeichen G)!

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

Auszug:

GdB-abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigeren GdB angeführt sind, gelten auch für alle höheren GdB. (Siehe hierzu die Tabelle!)

GDB 60:

Steuerfreibetrag: 720 € (§ 33b EStG) Ermäßigter Rundfunkbeitrag von 5,83 € bei GdB allein wegen Sehbehinderung (§ 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)

http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf

Auszug:

Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche 

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (§§ 145-147 SGB IX) oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (§ 3a Abs. 2 Satz 1 KraftStG) 

Abzugsbetrag für behinderungsbedingte Privatfahrten bei einem GdB ab 70 und dem Merkzeichen „G“: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900,- € (§ 33 EStG)

Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe: 17 % (§ 30 SGB XII)

>>>>>Ubernimmt die rentenkasse die kosten bei so was?<<<<<<

Antwort:

Um jeden Zweifel auszuschließen, bitte direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse und/oder zuständigen Rentenanstalt direkt nachfragen, nur dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

David56  30.12.2016, 13:50

Du hast rmzvrl64 scheinbar falsch verstanden. Er hat gefragt, ob ihm die Rentenversicherung ein Kfz bezahlen, oder wenigstens bezuschussen würde. Auch fragte er, ob er die Kosten zur Erlangung der Fahrerlaubnis der Klasse "B" von denen bezahlt bekäme. Bei der Frage der Fahrerlaubnis hast Du natürlich Recht. Die muss er ausschließlich selbst bezahlen.

Aber die Kosten zur Anschaffung eines Behindertengerechten Kfz kann er ganz oder teilweise von der "Deutschen Rentenversicherung" erstattet bekommen. Lies hierzu bitte mal das Infoblatt G0143 der "Deutschen Rentenversicherung". Hier ist wunderschön aufgeschlüsselt unter welchen Voraussetzungen er welche Zuschüsse bei welcher Eigenbeteiligung zur Anschaffung eines Behindertengerechten Kfz erstattet bekommen kann.

Bei ihm wird lediglich fraglich sein, ob sein Arbeitsweg nicht zu kurz ist. Aber ich habe auch schon erlebt, dass ein Kfz bezuschusst wurde, weil ein 750m langer Weg zur Arbeit über einen unbefestigten Feldweg ging, den der gehbehinderte Arbeitnehmer nicht fußläufig begehen konnte. 

Konrad Huber  30.12.2016, 14:19
@David56

Du hast rmzvrl64 scheinbar falsch verstanden. Er hat gefragt, ob ihm die Rentenversicherung ein Kfz bezahlen, oder wenigstens bezuschussen würde. Auch fragte er, ob er die Kosten zur Erlangung der Fahrerlaubnis der Klasse "B" von denen bezahlt bekäme. 

Antwort:

Jeder Einzelfall ist anders und der Teufel steckt im Detail!

Bevor wir hier falsche Erwartungen wecken, führt an einer Rücksprache beim zuständigen Kostenträger in der Regel kein Weg vorbei!

Bitte lesen Sie den gesamten Beitrag, bevor Sie kritisieren:

Die Antwort heißt klar und unmißverständlch:

"Um jeden Zweifel auszuschließen, bitte direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse und/oder zuständigen Rentenanstalt direkt nachfragen, nur dann sind Sie auf der sicheren Seite!"

In diesem Sinne beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo rmzvrl64,

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Zahlt Rentenkasse Auto für schwerbehinderten Menschen?

Antwort:

https://www.patientenberatung.de/de

Es ist kaum vorstellbar, daß die DRV für die Kraftfahrzeugkosten zuständig ist, dies gehört eher zu "Hilfe zum Lebensunterhalt", wobei hier das Sozialamt der Ansprechpartner wäre bzw. bei steuerlichen Vergünstigungen das Finanzamt im Zusammenhang mit der Steuererklärung!

Hilfestellung zu steuerlichen Dingen finden Sie z.B. beim Lohnsteuerhilferverein vor Ort!  (Google-Suche)

Für behinderte Menschen gibt es in der Regel entsprechende Nachteilsausgleiche, je nach Grad der Behinderung und nach Merkzeichen!

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Nachteilsausgleiche-fuer-Behinderte-665.html

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Die Behinderung/Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent dargestellt, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB 60 + Merkzeichen G)!

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

Auszug:

GdB-abhängige Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigeren GdB angeführt sind, gelten auch für alle höheren GdB. (Siehe hierzu die Tabelle!)

GDB 60:

Steuerfreibetrag: 720 € (§ 33b EStG) Ermäßigter Rundfunkbeitrag von 5,83 € bei GdB allein wegen Sehbehinderung (§ 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)

http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf

Auszug:

Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche 

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (§§ 145-147 SGB IX) oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (§ 3a Abs. 2 Satz 1 KraftStG) 

Abzugsbetrag für behinderungsbedingte Privatfahrten bei einem GdB ab 70 und dem Merkzeichen „G“: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900,- € (§ 33 EStG)

Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe: 17 % (§ 30 SGB XII) 

>>>>>Ubernimmt die rentenkasse die kosten bei so was?<<<<<<

Antwort:

Um jeden Zweifel auszuschließen, bitte direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse und/oder zuständigen Rentenanstalt direkt nachfragen, nur dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ein Zuschuss zur Anschaffung eines Kfz ist möglich, wenn der Versicherte wegen Art und Schwere der Behinderung für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, bzw. Ort der Berufsausbildung auf die Benutzung eines eigenen Kfz angewiesen ist.

Laut Infoblatt "G0143" der "Deutschen Rentenversicherung" ist geregelt welche Zuschüsse für ein Kfz möglich sind.

Bei einem Nettoverdienst von bis zu 1165€ Netto ist ein Zuschuss von 100% vom Bemessungsbetrag nach §5 KfzHV möglich. Der Eigenanteil an den Anschaffungskosten  nach §5 KfzHV beträgt 0€. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 9.500€.

Zuschüsse zur Erlangung des Führerscheins sind hiernach nicht möglich, da die Kosten für den Führerschein auch ein Nichtbehinderter selbst tragen muss.

Bei Stellung des Antrags wird zu prüfen sein, ob Du für den Weg zur Arbeit auf ein Kfz angewiesen bist. Hierzu kann ich Dir leider nichts sagen, da ich über Deine Behinderungen, bzw. Krankengeschichte nichts weiss.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte. Wenn weitere Fragen auftauchen, kannst Du gerne nachfragen.

David56  30.12.2016, 13:37

Nachtrag: Du kannst für den Antrag auf Zuschuss für die Beschaffung eines Behindertengerechten Kfz entweder zu einem Versichertenältesten der "Deutschen Rentenversicherung" gehen. Deren Adressen bekommst Du auf eurem Rathaus, oder Gemeindeverwaltung. Du findest sie auch im Internet.

Du kannst die Anträge auch selbst stellen. Die Anträge findest Du im Internet auf den Seiten der "Deutschen Rentenversicherung". Da jemand, der sich hier nicht so gut auskennt, die Seite mit den Anträgen fast unmöglich findet, schreibe ich Dir jetzt hier die leider recht komplizierte Adresse auf. Du musst sie haargenau so abtippen, wie ich sie schreibe, sonst findest Du die Seite nicht!:

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Kraftfahrzeughilfe.html

Wenn Du auf dieser Seite bist, lädst Du Dir folgende Formulare herunter: G0100, G0136, G0140, G0141, G0142 und G0143.

Diese Formulare füllst Du am besten soweit aus, wie Du es kannst und gehst mit dem Rest ins Bürgerbüro eures Rathauses, oder eurer Gemeindeverwaltung, oder zu einem Versichertenältesten der "Deutschen Rentenversicherung". Die helfen Dir beim Ausfüllen des Antrags. Wenn Du schon einen Teil selbst ausgefüllt hast, geht es dann halt schneller. Wenn Du garnicht damit zurecht kommst, lässt Du die Anträge leer und lässt sie alles komplett ausfüllen. Das geht auch.