2 Tage Lücke zwischen zwei Arbeitsverhältnissen?

3 Antworten

Ich würde Dir empfehlen Dich beim Arbeitsamt zu melden wegen einer  Krankenversicherung zwischen dem 27.12 und dem 02.01.. Zu Silvester kann immer was passieren!!!

Das ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht notwendig, weil es einen nachwirkenden Krankenversicherungsschutz von 4 Wochen gibt.

Die "Lücke" zwischen zwei Pflichtversicherungen (z.B. Beschäftigung oder ALG I - Bezug) ist unerheblich, wenn sie nicht mehr als 1 Monat (nicht 4 Wochen) beträgt (Nachgehender Anspruch nach § 19 SGB V). Da hat MiaMaraLara völlig recht.

In der Rentenversicherung entsteht keine Lücke, da kein beitragsfreier Monat entsteht. Da reicht bereits ein Beitragstag, um den Monat zu belegen.

Das Risiko besteht darin, nach dem 27.12.17 längere Zeit zu erkranken, bevor es zu der neuen Beschäftigung kommt und die "Lücke" dadurch mehr als 1 Monat beträgt. In dem Fall greift dann auch nicht der nachgehende Versicherungsschutz und du musst dich rückwirkend ab dem 28.12.17 freiwillig versichern. Du bist dann zwar versichert, bekommst aber kein Krankengeld und musst deine Beiträge allein zahlen, bis du wieder in Arbeit bist oder Leistungen vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter erhältst.

Ist es nur eine kurze Erkrankung und du nimmst innerhalb eines Monats nach Ende der vorherigen Beschäftigung, also bis spätestens 28.01.18 eine neue Beschäftigung auf, erhältst du im Zwischenzeitraum im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruchs sogar Krankengeld - berechnet nach deinem vorherigen Einkommen. 

Sollte die Konstellation so eintreten, achte darauf, dass der Arzt auf dem Krankenschein "Krankengeld" ankreuzt, damit die KK einen Anstoß bekommt und deinen Anspruch nicht womöglich übersieht. Dies kann durchaus passieren, denn die Abmeldung des Arbeitgebers kommt sicher zeitlich versetzt, so dass die KK davon ausgeht, dass du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast. 

Also bleib gesund und passe Silvester auf dich auf.

der nachgehende Leistungsanspruch greift für eine Zeit bis zu einem Monat,also grundsätzlich bist du über diesen im Krankheitsfall abgesichert.

Wichtig ist nur, dass du in beiden Beschäftigungen versicherungspflichtig bist.