Rentenanspruch in Spanien?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Ich ziehe im Oktober nach Spanien. Nun habe ich erst im Sommer einen Termin bei der Rentenversicherung, um mich dort beraten zu lassen.
Ich habe gelesen, das ich in Spanien erst nach 15 Jahren Anspruch auf Rente habe. Ich habe aber nicht vor länger als 5 Jahre dort zu verbringen. Jetzt ist meine Frage: ich bzw. mein spanischer Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit ganz normal in die spanische Rentenversicherung ein. Wenn ich wieder in Deutschland bin und später mal in Rente gehe, bekomme ich dann nichts? ich weiß das es eh nicht viel wäre, aber das kommt mir dann doch etwas komisch vor. Wäre es also sinnvoll eventuell einen Antrag auf eine freiwillige Rentenversicherung (in diesem Zeitraum) in Deutschland zu beantragen?
4 Antworten
Die Anerkennung der Zeiten innerhalb von 2 Staaten ist im jeweiligen Sozialversicherungsabkommen geregelt.
Bei den meisten Staaten zählen die ausländischen Zeiten "nur" zur Erfüllung der Wartezeit und nicht zur Rentenberechnung hinzu.
Sofern du allerdings dann mit den dt. Versicherungszeiten 15 Jahre zusammenbringst, dann hast du auch in Spanien einen Rentenanspruch
Jedes Land zahlt dir dann den jeweiligen Rentenanteil aus den dort zurückgelegten Zeiten.
Man kann sich auch telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, was in Corona-Zeiten sowieso zu bevorzugen ist.
Da Spanien ein EU-Land ist, zählen die dort angesammelten Versicherungszeiten normal für die Rente ein D mit (Europarecht). Die 5 Jahre Spanien werden also mitgerechnet.
Die Zeiten zählen zu den Wartezeiten, aber nicht zur Rentenberechnung. Somit erhöhen die Zeiten in Spanien die dt. Rente nicht.
Auch in Deutschland hast du eine Mindestdauer. Die spanische und deutsche werden hierbei gesamt berücksichtigt, jedoch getrennt bezahlt.