Rentenanspruch in Spanien?

4 Antworten

Die Anerkennung der Zeiten innerhalb von 2 Staaten ist im jeweiligen Sozialversicherungsabkommen geregelt.

Bei den meisten Staaten zählen die ausländischen Zeiten "nur" zur Erfüllung der Wartezeit und nicht zur Rentenberechnung hinzu.

Sofern du allerdings dann mit den dt. Versicherungszeiten 15 Jahre zusammenbringst, dann hast du auch in Spanien einen Rentenanspruch

Jedes Land zahlt dir dann den jeweiligen Rentenanteil aus den dort zurückgelegten Zeiten.

Man kann sich auch telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, was in Corona-Zeiten sowieso zu bevorzugen ist.

Da Spanien ein EU-Land ist, zählen die dort angesammelten Versicherungszeiten normal für die Rente ein D mit (Europarecht). Die 5 Jahre Spanien werden also mitgerechnet.

turnmami  05.01.2022, 15:58

Die Zeiten zählen zu den Wartezeiten, aber nicht zur Rentenberechnung. Somit erhöhen die Zeiten in Spanien die dt. Rente nicht.

Auch in Deutschland hast du eine Mindestdauer. Die spanische und deutsche werden hierbei gesamt berücksichtigt, jedoch getrennt bezahlt.