Zahlt die Versicherung sicher, wenn der Unfallverursacher die Schuld eingesteht?

5 Antworten

Die Schuld hat sie auch vor der Polizei auf sich genommen. Es war eindeutig, sie hat mir die Vorfahrt genommen. Ich fuhr auf der Hauptstrasse, sie kam aus einer parkbucht und knallte voll in mich rein

Was hat denn die Polizei dazu gesagt? Sieht sie die Schuld auch beim Unfallgegner? Sonnst könnte es Probleme geben.

Und noch eins, je nach Schadens-höhe sollte man einen Gutachter beauftragen, bevor man nur ein Teil am Auto austauscht.

Je nach Versicherung kann sich das hinziehen - generell versuchen Versicherungen immer, entweder nix oder nur wenig zu zahlen.

Muß sie natürlich auch aus 3 Gründen:
- sie muß die Beiträge ihrer Kunden sparsam einsetzen
- Geschädigte versuchen häufig, Altschäden o.ä. mit abzurechnen
- etwa 5% aller Schadensfälle sind getürkt, also vorsätzlich herbeigeführt worden, um damit Geld zu verdienen

Du bist aber auf der sicheren Seite, wenn die Polizei alles protokolliert hat (das Rufen der Polizei ist aber nur bei Personenschäden erforderlich - bei Blech genügt das schriftliche Schuldeingeständnis des Unfallgegners)

Also wenn die Polizei es aufgenommen hat dürfte es keine Propleme mehr geben

Dazwischen kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt, weil ihr durch das Schuldeingeständnis die Möglichkeit genommen wurde, die Schuldfrage zu beurteilen.

Dazwischen kommen kann auch, dass die Versicherung die Schuldfrage anders einschätzt als die Unfallgegnerin.