Kostenvoranschlag oder Gutachten, TÜV kurz vor Ablauf?

7 Antworten

Ich war gestern beim Gutachter. Dieser schätzt den Schaden auf rund 2000 Euro. Das Gutachten wird noch diese Woche fertiggestellt. Ist es sinnvoll sich einen Anwalt zu Rate zu ziehen? Der wird doch auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt, da ich keine Schuld an dem Unfall habe, oder?

Habe ich irgendwelche Nachteile beim Gutachter oder bei einer Werkstatt, da der TÜV bereits nächsten Monat abläuft?

Nein

Muss der Schaden mind. 750,- betragen, damit die Versicherung des Unfallverursachers für die Kosten des Gutachters aufkommt?

Wenn die gegnerische Versicherung ein Gutachten fordert, dann kommt die Versicherung für das Gutachten auf, (Die freie Gutachterwahl hast aber Du).

Anders wäre es wenn Du einfach ein Gutachten anfertigen lässt, da liegt die Bagtatellschadensgrenze bei 750,-€.

XxUsernamexX92 
Fragesteller
 26.04.2016, 11:37

Die Versicherung hat mich bereits gestern kontaktiert. Die meinten, dass ein "Kostenvoranschlag" völlig ausreichend wäre. Kann ich trotzdem ein Gutachter fragen, was er davon hält? Er kann den Schaden ja einschätzen und beurteilen ob es sich überhaupt für mich lohnt. Ich will mir damit kein Eigentor schießen...

Antitroll1234  26.04.2016, 11:40
@XxUsernamexX92

Kann ich trotzdem ein Gutachter fragen, was er davon hält?

Klar kannst Du das.

Ich will mir damit kein Eigentor schießen...

Was hast Du vor ? Willst Du den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen oder den Schaden fiktiv abrechnen ?

Ich würde erstmal wie die gegnerische Versicherung verlangt einen KV der Versicherung einreichen, wenn Du einen KV erstellen lassen hast, hast Du schon mal einen groben Überblick über die voraussichtliche Schadenshöhe.

Wenn dir die Schadenshöhe im KV bekannt ist, kannst Du je nachdem ob Du fiktiv abrechnen willst oder den Schaden in einer Werkstatt reparieren lassen möchtest noch immer einen Sachverständigen beauftragen, wenn nicht sogar die Versicherung dann ein Gutachten fordert.

Weitere Möglichkeit: Gutachten erstellen lassen (die gegnerische Versicherung wünscht im Regelfall eher einen normalen Kostenvoranschlag da dieser für die Versicherung erheblich günstiger ausfällt),

Anschließend den Schaden von der Werkstatt reparieren lassen. Aber nicht nach dem Gutachten, sondern so, dass das Fahrzeug fahrbereit + verkehrstechnisch sicher ist und gut aussieht.

Anschließend die KFZ Rechnung an die Versicherung schicken mit der Bitte um Begleichung der Rechnung und Auszahlung des Differenzbetrages. Dazu kannst Du noch eine Ausfallpauschale geltend machen.

Näheres zum Thema KFZ Gutachter kannst Du auch hier nachlesen: https://www.wasistmeinautowert.de/kfz-gutachter.htm

Viel Erfolg!

damit hat der TÜV erstmal nix zu tun. der gutachter bewertet den wagen und führt den allgemeinen zustand auf. natürlich geht es ihm in erster linie um den unfallschaden.

Deine eigene Versicherung berät Dich gerne wie Du vorgehen sollst/kannst!

XxUsernamexX92 
Fragesteller
 26.04.2016, 11:38

Das einzige was meine Versicherung zu mir sagte war, dass ich es mir selber aussuchen kann ob ich einen KV erstellen lasse oder einen Gutachter beauftrage.

DerHans  26.04.2016, 12:18
@XxUsernamexX92

Das ist auch korrekt. Einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt akzeptiert die Versicherung auch. Es steht ihr ja frei, den Schaden auch noch selbst zu besichtigen.