Zahnriemen gerissen und Unfall - volle Schuld?

5 Antworten

Für Fremdschäden wird auf jeden Fall erst einmal die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers in voller Höhe einspringen. Wenn dann als Unfallursache aber tatsächlich eine deutliche Überschreitung des Wartungsintervalls des FZG der Schuldhaftigkeit des verantwortlichen Fahrzeughalters zugeschrieben werden kann, kann die KFZ - Haftpflicht den Halter auch rückwirkend in Regress nehmen bis zu m.W. 5000 Euro. 

Ob dann für eigene Schäden eine zusätzlich abgeschlossene Teil- / oder Vollkasko einspringen würde, vermag ich in diesem Bezug nicht eindeutig zu sagen.

Diese Antwort bezieht sich in der Aussage auf den Umstand, dass Haltung und Eigentumsverhältnis des PKW sich gleichnamig auf die Person des Fahrers beziehen. 

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. :)

@Milly8885

Gerne geschehen. 😉

Unfall, weil einem beteiligten Autofahrer bei hoher Geschwindigkeit der Zahnriemen gerissen ist.

Im Grunde unwahrscheinlich. Warum sollte es zu einem schweren Unfall kommen, bloß weil jemandem der Motor abnippelt?

Ist der Unfallverursacher vollstens schuldfähig

Was hat die Schuldfähigkeit mit dem Zahnriemen zu tun?

und springt da irgendeine Versicherung für den Schaden ein?

Die Haftpflichtversicherung für Fremdschäden und die Vollkasko, soweit vorhanden, für den Eigenschaden. Wie üblich.

Zitat :

" Im Grunde unwahrscheinlich. Warum sollte es zu einem schweren Unfall kommen, bloß weil jemandem der Motor abnippelt? " 

Das ist je nach Witterung und Beschaffenheit des Fahrbahnbelages durchaus möglich, wenn durch den Riss des Zahnriemens der Motor plötzlich blockiert und somit auch die Antriebsräder unkontrolliert blockieren können. 

Dazu noch die Schrecksekunde und das Auto kann unkontrolliert ins Schlingern und gar ins Schleudern kommen. 

Soweit hier nur zur Ergänzung. 😉

@Parhalia2

Bei Zahnriemenriss blockiert gar nichts.

@chevydresden

Ich hatte mich auch schon gewundert...

1: Wenn der Zahnriemen reißt, baust du noch lange kein Unfall. Das Auto ist zwar Schrott, aber von einem Unfall bist du weit entfernt.

2: Die Wechselintervalle sind Empfehlungen. Das ist wie mit den Reifen-Sommerreifen unter 3mm ist grob Fahrlässig und gefährlich-der Gesetzgeber sagt aber 1,6 reichen, wenn du die hast, hast du kein Problem.

LG

Ich denke mal dass die Frage mehr darauf hinaus will ob Versicherungen in solch einem Fall grobe Fahrlässigkeit geltend machen können und Leistungen verweigern bzw Regress fordern können.

Nein, es sind vor einem Zahnriemenriss keine deutlichen Hinweise darauf zu bemerken. Die Wartung bzw der Wechsel ist lediglich eine Empfehlung.

Um was geht es in deiner Frage denn nun?

Um "Schuld" im juristischen Sinne? Oder um Haftung der Versicherung?

Und wer wurde geschädigt? Nur der Verursacher? Ein fremdes Fahrzeug? Die Leitplanke?

Vollkasko? Teilkasko? Haftpflicht? Welche Versicherung ist hier betroffen?