Zahlt die Haftpflicht?
Vor einigen Wochen ist mir bei der Arbeit in der Pause eine Lampe zerbrochen, da ich sie beim basketballspielen getroffen habe. Zuerst meinte mein Chef ich solle die Lampe bestellen und dass wir die neue dann einfach einbauen ( Leuchtstoffröhre an der Decke). Jetzt scheint es aber ein Problem zu geben und das lampengestell muss mit ausgetauscht werden, was jetzt knapp 450 € kosten wird. Ich bin erst 17 Jahre alt. Zahlt die Haftpflichtversicherung meiner Mutter jetzt oder muss ich das selber übernehmen?
4 Antworten
Wenn das ein privater Unfall war, was möglich ist, da Pause, dann zahlt in der Regel die Haftpflicht. Wenn es kein privater Unfall war, dann ist die Frage, ob du grob fahrlässig gehandelt hast, weil du da Basketball gespielt hast, oder ob den Arbeitgeber eine Mitschuld oder sogar die ganze Schuld trifft, weil er es euch erlaubt hat, da zu spielen. Das müsste im Zweifelsfall ein Anwalt klären. Das wird sich nicht lohnen. Das beste wird sein, die Haftpflicht einzuschalten, die regulieren den Schaden dann entweder, oder teilen euch mit, warum sie es nicht tun. Dann habt ihr eine professionellere Einschätzung, als wir dir hier im Internet bieten können.
Wichtig ist aber auch, dass du nur den Restwert der alten Lampe und höchstens die Montage bezahlen musst NICHT den Neuwert der neuen Lampe.
Eine im Laien-Deutsch nicht weiter beachtete, aber sehr wichtige Unterscheidung. Vielen Dank für die Ergänzung.
kann den ganzen Sinn umdrehen........
Frage Deinen Chef, ob Du übehaupt etwas bezahlen musst. Denn typischerweise hat eine Firma für diese Dinge eine eigene Versicherung.
Wenn nicht, gilt oft das "richterliche Mäßigungsrecht", d.h. Arbeitnehmer müssen nur einen Teil bezahlen, wenn sie bei der Arbeit etwa kaputt machen.
und ja: Typischerweise ist das sehr oft in der Haushaltsversicherung mitgedeckt. Ob, das kann Dir hier keiner sagen, weil es im Vertrag drin steht, den Deine Mutter abgeschlossen hat und sonst nirgends.
Die letzte Frage ist, wie es überhaupt dazu kam: Hast Du im Büro Basketball gespielt oder ist dort ein Platz, wo die Beleuchtung ohne Schutz-Käfig erbaut wäre?
Wüsste nicht welche Versicherung, die der AG abschließen kann, einen solchen Schaden decken sollte.
ich schon, doch das würde den Rahmen dieser Thread hier sprengen.
Das interessiert mich nun aber schon. Kannst mir gerne ne PM dazu schicken. Name der Versicherungsart reicht aber auch.
Bitte besprich' das mit Deinem Makler, ich fühle mich dafür nicht zuständig.
Das bedeutet dann wohl, dass du doch nicht weißt, welche Versicherung das sein soll. Okay.
Ich arbeite im Lager, dort hängen die Lampen an der Decke ohne schutzkäfig und wurden schon oft mit dem Basketball getroffen, nur ist sie dann halt bei mir runtergeflogen. Zählt es denn als bei der arbeit kaputt gemacht, ich hatte zu dem Zeitpunkt schließlich pause
Was "Arbeit" ist und was nicht, dazu gibt es sehr viel Judikatur. Hier ja oder nein zu sagen, erschiene mir unseriös.
Warte ab, wird schon gut gehen.
Wenn Ihr so sportlich seid, dann solltet Ihr mal raufklettern und ein Schutzgitter anschrauben ;-)
Die nächste Frage ist, warum die Lampe runterfiel. Ich erlebte mal, dass eine gesamte Bahn mit Lampen auf die Schreibtische krachte. Zum Glück in der Mittagspause, als keiner drunter saß.
Mit anderen Worten: Vielleicht war die Lampe auch schon alterschwach. Wie Du überhaupt nur eine alte Lampe beschädigt hast und daher auch nur eine alte Lampe ersetzen musst.
Dieser Schaden ist durch dich während deiner Arbeitszeit entstanden. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt hier nicht.
Pause ist keine Arbeitszeit. Dieser Schäden betrifft tatsächlich die private Haftpflicht.
Meine sagt, Sachschäden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit bis 10.000 EUR, die Arbeitskollegen oder Chef zugefügt werden.
Meine ist aber nun eine von den schlechten, behaupten hier einige Makler, also müssen die vielen besseren (die von denen?) damit kein Problem haben.
Nicht den Restwert - sondern den Zeitwert, also das was die Lampe vor dem Schaden wert war.
Restwert ist der Wert den sie jetzt noch hat - bestenfalls der Schrottpreis per kg