Wasserschaden durch Waschmaschine. Zahlt die private Haftpflicht?
Ich möchte gern wissen ob eine private Haftpflichtversicherung zahlt wenn man die Waschmaschine an macht, das Haus verläßt und wenn man wieder kommt ist das Zimmer überschwemmt. Sauberes Wasser, kein Schmutzwasser. Die Wäsche auch sauber und trocken.
Hilft die private Haftpflicht wenn der Nachbar dann ankommt und sagt seine Decke wäre nass?
Danke!
5 Antworten
Ob das nun grobe Fahrlässigkeit wäre oder nicht, ist erst einmal zu vernachlässigen.
Bei den Schäden am Gebäude ist der Vermieter zu benachrichtigen, da hier die Gebäudeversicherung vorleisten muss. Sie nimmt dann Regress bei Ihrem Haft-Versicherer.
Eine nasse Decke wäre zu vernachlässigen. Schlimmer wäre eine nasse Briefmarkensammlung.
Die Haftpflicht kommt normal schon für den Schaden auf. Deinen Schaden müsste die Hausrat übernehmen. Es könnte allerdings sein - was ich aber nicht genau weis - dass du im Falle der Aufsichtspflichtverletzung einen Teil selbst zahlen muss. Was die Versicherung nicht weis, macht sie nicht heiß. Ich weis auch von nichts.
Du und dein "grins", dass kannst du dir sparen.
Ich habe schon mehrmals gehört, dass man Spül- und Waschmaschinen nicht laufen lassen soll, wenn man das Haus verlässt und dass dies u.U. dazu führen kann, dass dann die Versicherung nicht bezahlt - grins - grins - grins
Und das andere, hast du wohl nicht verstanden, kann ich mir gut vorstellen - grins
JA würde sie. Du musst dir jedoch einen Abzug gefallen lassen. Dein Verhalten schreit förmlich nach grober Fahrlässigkeit.
Zusätzlich würde je nach Schadensbild die Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung einspringen.
Das ist wohl von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Empfelenswert ist nie aus dem Haus zu gehen wenn ein elektronisches Gerät läuft (Waschmaschiene, Trockner)
Nein, ist glasklar geregelt. Du musst die Maschine beaufsichtigen.
Wie das im Detail aussieht, ist Auslegungssache, nur darfst du auf keinen Fall die Wohnung verlassen, wenn die Maschine läuft.
Was hier manche schreiben ist schon sehr interessant. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen ob da grob fahrlässig mit Versichert ist wenn dies der Fall ist ist es kein Problem das sie außer Haus waren. Wenn dies nicht versichert ist grob fahrlässig könnte es zu Problemen kommen. Arbeite für die Dvag und hatte selber schon Kunden mit Waschmaschinenschaden.
Super - der Witz des Tages.
Der Superheld hat seine Aufsichtpflicht gegenüber der Waschmaschine verletzt ...... grins....
Richtig - also den Schaden nicht melden und selbst zahlen......
Der Versicherer muss ja davon nix wissen..... grins...