Wasserschaden durch Waschmaschine. Zahlt die private Haftpflicht?

12 Antworten

Sage niemals das Du nicht im Haus warst !

Sonst kannst den Versicherungsschutz abhaken. Man geht vielleicht mal in den Keller oder auf den Speicher !

Bei einer Schadensmeldung sollte man generell die Wahrheit widergeben  

Sage niemals das Du nicht im Haus warst !

Wenn man danach gefragt wird und es verschweigt, wäre es aber Versicherungsbetrug.

@EinGast99

Ganz genauso ist es.

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wieviele sich hier tummeln, und einen Frager zum Versicherungsbetrug anstiften. Alleine das, müßte schon strafbar sein.

"Man geht vielleicht mal schnell in den Keller"....Oder mal ganz schnell raus zum Zigarettenautomaten oder nebenan in die Bäckerei... oder oder (Dauert vielleicht nicht solange, wie wenn man in den keller geht). Alles Käse. Die Haftpflicht zahlt so oder so, ob man sich im Haus oder ausserhalb befand. Es sei denn, der Schaden wurde nachweislich absichtlich verursacht

Ja, das hat in der Regel jede Haftpflicht zu bezahlen. Nicht abspeisen lassen!

Nein, nur wenn man die Maschine beaufsichtigt hat.

@SteffiBumbum

Nein! Niemand braucht seine laufende Waschmaschine ständig zu beaufsichtigen. Wenn du z. B. auf dem WC bist, kann das auch passieren. Auch das Haus kannst du verlassen.

Quatsch! Kein Vermieter läßt sich mit den läppischen Leistungen der PH abspeisen, dafür hat er seine VGV und die bezahlt die komplette Reparatur und dies ohne Abzüge und ohne Zeitwertberechnung. Also bitte!

Ob das nun grobe Fahrlässigkeit wäre oder nicht, ist erst einmal zu vernachlässigen.

Bei den Schäden am Gebäude ist der Vermieter zu benachrichtigen, da hier die Gebäudeversicherung vorleisten muss. Sie nimmt dann Regress bei Ihrem Haft-Versicherer.

Eine nasse Decke wäre zu vernachlässigen. Schlimmer wäre eine nasse Briefmarkensammlung.

... aber warum sollte sich ein Geschädigter mit den läppischen Leistungen einer PH abspeisen lassen?