Zahlt die Haftpflicht?

6 Antworten

Liegt dran, wer den Schaden aktiv oder durch zb. Unterlassung verursacht hat.

Um ein versichertes Ereignis einer Haftpflichtversicherung zu sein muss zwingend ein Verstoß durch Fahrlässigkeit gegen § 823 BGB vorliegen, darin heißt es sinngemäß: "wer anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Für eine Haftpflichtversicherung kommt es vor allem auf das kleine Wörtchen "widerrechtlich" an, ausserdem muss der Schaden fahrlässig entstanden sein und muss in irgendeiner Form vermeidbar gewesen sein.

Du hast ihr die Dusche überlassen, also liegt keine Widerrechtlichkeit bei der Benutzung vor. Sie hat die Duschkabine wieder besseren Wissens offen gelassen, dann liegt Widerrechtlichkeit und ebenso (grobe-) Fahrlässigkeit vor, da die Dusche nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde und sie die Gefahr billigend in Kauf genommen hat und der Schaden bei richitiger Benutzung vermeidbar gewesen wäre.

Ist der Schaden entstanden weil Du das Siphon nicht gereinigt hat, trifft die Benutzerin keine Schuld, das Ereignis war für sie nicht zu erwarten. Für Dich aber schon, Du bist als Mieter verantwortlich für die Funktionen der dir anvertrauten Mietsachen. Du hättest den Abfluss reinigen müssen oder den Vermieter über die Versopfung informieren müssen, dieses Versäumnis stellt allerdings keine Widerrechtlichkeit dar, da Du für Deine (auch gemieteten-) Sachen selbst die Verantwortung trägst. In dem Fall tritt Deine Haftpflichtversicherung für die Schäden am Gebäude und für Schäden anderer Mieter in dem Haus ein. Schäden die dadurch an Deinem Mobiliar, Fußböden und Wandverkleidungen sowie sonst durch das Ereignis an Deinen Sachen entstandenen Schäden, sind durch Deine Hausratversicherung gegen bestimmungswiedrigen Austritt von Leitungswasser versichert. Schäden an der Mietsache, wie zb. Türen oder vom Vermieter gestelltes Laminat musst Du selbst zahlen, hierfür tritt eine Haftpflichtversicherung normalerweise nicht ein... ausser die eigene Haftpflichtversicherung enthält den optionalen Risiko- Einschluss "Mietsachschäden", bzw. "Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen"

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, wenn Deine Freundin versichert ist, sind solche Schäden abgedeckt.

Die Haftpflicht zahlt dann wenn sie den Schaden verursacht hat. Wenn einfach die Dusche defekt oder nicht ordentlich abgedichtet ist dann wäre das ja nicht ihre Schuld.

In dem Fall müßtest deine Haushaltsversicherung kontaktieren oder den Errichter der Dusche in die Pflicht nehmen.

Ich fürchte nein, dafür leisten sich die Eigentümer/Bewohner meist eine VGV, die nicht den Zeitwert ersetzt, sondern die komplette Reparatur übernimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Meine Freundin hat bei mir geduscht, komischerweise ist bei ihr das Wasser vom Bad bis ins Wohnzimmer gelaufen...

Und was bitte habt ihr gemacht, damit das Wasser vom Bad bis zum Wohnzimmer laufen kann! ;-)?