Zahlt das Sozialamt bei einer dreier WG?

2 Antworten

Wenn Du von "Sozialamt" sprichst, so deutet es vermutlich auf Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der "Grundsicherung" hin. Zudem weiter vermutet, dass die beteiligten Personen dann jeweils "ü25" sind und bereits ( ergänzende ) Leistungen der Grundsicherung erhalten. 

Wenn o.g. Vermutung zuträfe, so wäre es auch durchaus möglich, dass das Sozialamt auch die Kosten für angemessenen Wohnraum für eine dreier-WG übernimmt. Hier würde es dann aber vermutlich vorher einer gründlichen und intensiven Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und mittelfristigen Sicherheit der Umstände des geplanten Zusammenlebens geben.

Denn es kann ja durchaus unverhofft vorkommen, dass mindestens ein Mitglied der WG plötzlich aus der Gemeinschaft ausscheidet und dann der Wohnraum deutlich über der situationsbedingten Bemessungsgrenze läge.

Wenn die Eltern nicht mehr zuständig sind, wäre es möglich.