Nachzahlung von Nebenkosten und Heizkosten - Wer zahlt?

9 Antworten

Ich gehe davon aus, dass ihr so clever gewesen seid und die Zählerstände notiert habt, jeweils als ihr eingezogen seid ... dann isses ganz einfach, genau auszurechnen, wer was zahlen muss (also aufzuschlüsseln was bis zum Auszug der Mädels verbraucht wurde die nu weg sind und was ihr verbraucht habt) ...

Wenn das Zählerstände notieren versäumt wurde, kann sich das jetzt finanziell rächen, denn dann ist nicht mehr belegbar, wer für was verantwortlich ist an Verbrauch.

Immer wenn man in eine Mietwohnung einzieht (und auch beim Auszug) ist es ganz wichtig, alle Zähler abzulesen und die Werte zu notieren, dann gibt es keine Probleme im Nachhinein ;-)


Ich weiß nicht ob der Zählerstand gemessen wurde. Auf dem Brief steht welcher Zeitraum. 01.01.2014 - 31.12.2014 Wir sind erst 2015 eingezogen!! das reicht doch als Beweis oder? Werde mich morgen an den Vermieter wenden. Ich glaube das wurde versäumt . Der Hausmeister war selber nicht da um die Übergabe zu machen. Keiner hat daran gedacht.

Ich habe beiden jetzt nochmal eine Nachricht geschickt und die können schön ihren Teil bezahlen das kann doch nicht wahr sein!!

@loveline1

.... aber was soll denn da unrund laufen? Wenn es ein Guthaben gäbe, bekämen dies ja auch die Mieter. Die Mieter, die im Mietvertrag stehen, und wenn es eben solche Vereinbarungen gibt, bist Du eben doch auch zuständig (ggf. für die Weitergabe der AR an die Vormieter), oder?

@loveline1

Ich weiß nicht ob der Zählerstand gemessen wurde.

nein, du hast mich falsch verstanden ... DU (und niemand anderer) hättest die Zähler ablesen und den Zählerstand notieren müssen, als du in die Wohnung eingezogen bist - dafür ist jeder Mieter selbstverantwortlich, denn dabei geht es um dein Geld.

Hättest du das gemacht, dann könntest du jetzt ganz genau belegen ab welchem Verbrauchsstand du für den Verbrauch zuständig warst und was "die Bewohner vor dir" noch zu zahlen haben. Wenn du das versäumt hast, wird es nun schwierig werden, diese Kosten gerecht aufzuschlüsseln.

Das gleiche gilt wenn du mal ausziehst - alle Zähler (Strom, Gas, Wasser) SELBST ablesen, Zählerstände notieren um belegen zu können, wieviel du verbraucht hast ... sonst bist du dann nochmal in der Verlegenheit, dass man von dir Geld will.

Der erste Blick geht in den Mietvertrag - wer hat den abgeschlossen?  Normalerweise teilen sich diejenigen die Nachzahlung, die zu dem Zeitraum drin gewohnt haben. Bei einer DreierWG sind das pro Person knapp 83 € pro Jahr bzw. knapp 7 € pro Monat.

Wenn der Mietvertrag sauber abgewickelt wurde und der Vermieter noch etwas von der Kaution der damaligen Mieter hat, kann er sich das Geld davon holen.

Meist sind diese WG-Mietverträge, bei denen sich die Mieter immer wieder ändern, permanenter Anlass zum Streit. Sinnvoll ist in jedem Fall das Gespräch mit dem Vermieter. Mehr kann ich momentan nicht empfehlen.

.... wer? ... die Mieter natürlich, die im Mietvertrag stehen/standen. Schaue also einfach in die Vereinbarungen. Die wird es doch sicherlich geben, woher sonst soll der Vermieter denn Deine persönlichen Angaben haben.

Was tun?

Das kommt darauf an: Habt ihr einen eigenen Mietvertrag mit Mietbeginn XX.03. bzw. XX.04.2015, weist ihr die Abrechnung zurück. In dem Fall tragt ihr erstmals den Gesamtaufwand aller Betriebskostenarten in der Abrechnungsperiode des Kalenderjahrs 2015 während eurer Mietzeit, meint zu 8/12 bzw. 9/12.

Seit ihr hingegen klammheimlich in den Mietvertrag der Vormieter eingetreten, ohne das der VM das wusste oder dem durch Vertragsänderung zustimmte, habt ihr nicht einmal die Zählerstände bei Mietbeginn und Nachsendeanschriften der Vormieter festgehalten noch eine Vereinbarung im Innenverhältnis mit ihnen über zurückliegende Verbräuche getroffen, tretet ihr dem VM gegenüber auch dafür ein :-O

Ich werde nix zahlen was ich nicht genutzt habe. Das ist doch unfair!

Darauf dürfte es dann aber hinauslaufen: Dem VM darf es nämlich egal sein, wer sich in der kuscheligen Wohnung gerade aufhielt, für die er Heizenergie aufwendete, sondern berechnet sie seinen Vetragspartnern Mieter eben weiter. Dafür darf er sich an jedem der drei Mieter schadlos halten, meint, du wie die beiden Mitbewohner haften gesamtschuldnerisch, also auch  auch allein und in voller Höhe für Nachzahlungen :-)

Euer beider Erstattungsanspruch gegenüber den Ausgezogenen dürfte scheitern, wenn die Vormieter bestreiten,  diesen berechneten Verbrauch verursacht zu haben - genau das müsstet ihr aber nachwesien können. Ohne unterzeichnetes Protokoll mit Zählerständen ein unmögliches Unterfangen.

G imager761

So was passiert bei WG-Mauscheleien. Sprich wenn nur die Mieter wechseln aber nicht der Vertrag.

Auch wenn Ihr erst im März bzw. April 2015 eingezogen seid habt Ihr alle Rechte und natürlich Pflichten aus dem bestehenden Vertrag übernommen.

Eine der Pflichten ist die Nachzahlung der Betriebskosten.

Ihr solltet Euch mit den ausgezogenen WGlern in Verbindung setzen und auffordern ihren Teil zu zahlen. Ob das von Erfolg ist ...?

Sprich wenn nur die Mieter wechseln aber nicht der Vertrag.

Das ist eben die Frage. Ist der FS in den bestehenden Vertrag eingetreten oder hat er mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag geschlossen, wovon ich ausgegangen bin.
Aber dazu schreibt der FS gar nichts.