Wohnungssuche: Darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen?
Hallo,
Es geht um folgendes: Nun ich bin seit einiger Zeit auf der Wohnungssuche. Das Problem ist, dass ich durch eine schwere psychische Erkrankung nicht arbeiten gehen kann und daher auf Sozialhilfe angewiesen bin. Dementsprechend würde ich vom Sozialamt auch die Wohnung in einer angemessenen Höhe finanziert bekommen. Nach langem Suchen, hatte ich nun endlich eine passende Wohnung gefunden. Es lief auch alles perfekt. Wir standen mit der Immobilien-Firma super in Kontakt, sie wussten von meiner Lage, mir gefiel die Wohnung, ich habe meine Selbstauskunft eingereicht und das Sozialamt hat die Wohnung zugesichert und am nächsten Tag wollte ich den Mietvertrag unterschreiben. An diesem Tag wurden wir plötzlich angerufen und es hieß man hätte doch schon jemand anderes gefunden... obwohl sogar schon die Bestätigung vom Sozialamt an die Immobilienfirma gefaxt wurde.
Nun meine eigentliche Frage: Die Wohnung ist immer noch ausgestellt. (okay erst 1 Tag her) Aber mal so rein spekulativ gedacht. Mal angenommen die Wohnung ist noch nach sagen wir 2 Wochen drin und man bekommt raus, dass die Wohnung doch noch zur Verfügung steht, kann man dann annehmen, dass es andere Gründe gibt wieso ich abgelehnt wurde und darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen bzw. einen falschen Grund angeben? (Rechtens gesehen/ moralisch finde ich das unter aller Sau...) Und kann man auf den wahren Grund bestehen?
LG
7 Antworten
Ich kann deine Enttäuschung verstehen. Wenn die Wohnung in einigen Tagen oder 1 bis 2 Wochen immer noch angeboten wird, frage nochmals beim Vermieter bzw. der Immobilienfirma nach und bekunde dein Interesse nochmals. Mehr kannst du nicht tun.
Der Vermieter muß keinen Grund angeben und du hast kein Recht darauf, den wahren Grund erklärt zu bekommen. Außerdem wüßtest du sowieso nicht, ob der Grund dann tatsächlich wahr ist. Vermieter dürfen sich ihre Mieter bzw. Vertragsparteien aussuchen, so wie du dir auch deinen Vermieter aussuchen darfst.
Viel Glück bei der Wohnungssuche!
Sehr gerne! :-)
Mal angenommen die Wohnung ist noch nach sagen wir 2 Wochen drin und man bekommt raus, dass die Wohnung doch noch zur Verfügung steht, kann man dann annehmen, dass es andere Gründe gibt wieso ich abgelehnt wurde
Kann man.
und darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen bzw. einen falschen Grund angeben?
Er muß gar keinen Grund angeben.
sie wussten von meiner Lage,
Vielleicht bist zu offen. Du mußt über deinen Gesundheitszustand und/oder warum Du Sozialhilfe bekommst keine Auskunft geben. Ja nicht mal angeben das Du Sozialhilfe bekommst.
Der Vermieter allein entscheidet, wenn er als Mieter haben möchte. Das muss er auch nicht begründen.
Ok danke.
Der Vermieter kann dir jeden Grund nennen den er will.
Du kannst nicht dagegen vorgehen.
Ok danke.
Ok bitte.
Solange keine Verträge unterschrieben worden sind, hat der Vermieter Dir gegenüber keine Pflicht zur Auskunft in irgendeiner Weise, warum er Dir die Wohnung nicht geben möchte.
Ok danke.
Ok danke.