Wohnungssuche: Darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen?

7 Antworten

Ich kann deine Enttäuschung verstehen. Wenn die Wohnung in einigen Tagen oder 1 bis 2 Wochen immer noch angeboten wird, frage nochmals beim Vermieter bzw. der Immobilienfirma nach und bekunde dein Interesse nochmals. Mehr kannst du nicht tun.

Der Vermieter muß keinen Grund angeben und du hast kein Recht darauf, den wahren Grund erklärt zu bekommen. Außerdem wüßtest du sowieso nicht, ob der Grund dann tatsächlich wahr ist. Vermieter dürfen sich ihre Mieter bzw. Vertragsparteien aussuchen, so wie du dir auch deinen Vermieter aussuchen darfst.

Viel Glück bei der Wohnungssuche!

Ok danke.

Mal angenommen die Wohnung ist noch nach sagen wir 2 Wochen drin und man bekommt raus, dass die Wohnung doch noch zur Verfügung steht, kann man dann annehmen, dass es andere Gründe gibt wieso ich abgelehnt wurde

Kann man.

und darf der Vermieter den wahren Grund verschweigen bzw. einen falschen Grund angeben?

Er muß gar keinen Grund angeben.

sie wussten von meiner Lage,

Vielleicht bist zu offen. Du mußt über deinen Gesundheitszustand und/oder warum Du Sozialhilfe bekommst keine Auskunft geben. Ja nicht mal angeben das Du Sozialhilfe bekommst.

Der Vermieter allein entscheidet, wenn er als Mieter haben möchte. Das muss er auch nicht begründen.

Ok danke.

Der Vermieter kann dir jeden Grund nennen den er will.

Du kannst nicht dagegen vorgehen.

Ok danke.

Solange keine Verträge unterschrieben worden sind, hat der Vermieter Dir gegenüber keine Pflicht zur Auskunft in irgendeiner Weise, warum er Dir die Wohnung nicht geben möchte. 

Ok danke.