Darf vermieter bestimmen wer in unsere wg zieht?

7 Antworten

ich als Vermieter, kann doch bestimmen wer in meine Wohnung ziehen-darf, wenn einer auszieht, muss er dies kündigen (laut vertrag) also kann der Vermieter den neuen bestimmen, was ist dein Problem ? der neue oder der Vermieter ? das ist wieder eine Absprache mit dem Vermieter

Warum stellt ihr euren neuen Mitbewohner nicht einfach vorher dem Vermieter vor. Es ist doch ok, wenn er zumindest einen ersten Eindruck von seinem neuen Mieter haben möchte.

Nein, könnt ihr nicht... in dem was Du schilderst hat der Vermieter mit jedem von den in der Whg. lebenden einen eigenen Vertrag ... d.h. ihr hattet und habt den Vorteil falls einer von Euch nicht die Miete bezahlt muß sich der Vermieter mit dem auseinandersetzen.. er müßte auch jeden Einzel kündigen immer entsprechend der schon aufgelaufenen Kündigungszeit &&&

wenn ihr den neuen dritten Mitbewohner evtl. schikaniert könnte er Euch deswegen kündigen. Oder nur einem von Euch 2en.

alle drei als gleichberechtigte mieter im vertrag

Heißt aus meiner Sicht ein Vertrag mit 3 Hauptmietern.

@anitari

der EINE Vertrag hat für jeden einzelnen Mieter spezielle Gültigkeit... es sei, es wohnen da Siamesische Zwillinge ..

@himako333

EIN Vertrag mit mehreren PERSONEN als MIETER hat nur für die PARTEI MIETER als ganzes Gültigkeit. Das nennt sich PERSONENMEHRHEIT.

@anitari

nett gebastelt,aber FALSCH denn, konsequent zu Ende gedacht ... müßten nach Deiner Interpretation auch alle gemeinsam ausziehen :(

@himako333

Richtig, aber nicht gebastelt und keine eigene Interpretation, sondern Fakt.

Denn Personen die einen gemeinsamen Mietvertrag abschließen sind gewissermaßen Siamesische Zwillinge, um mit Deinen Worten zu sprechen.


Erklärungsberechtigte

Zur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html

@anitari

ok,ich Danke Dir :)** aber in diesem Fall ist es .. so verstehe ich es:) ja möglich das ein Mieter alleine ausziehen darf, oder schon ist....die anderen bleiben dürfen,**

aber das Neu- Vermietungsrecht wohl beim Vermieter liegt... er dann auch ebenso das Risiko des Mietausfalls trägt, folglich er entscheidet , wen er da einziehen läßt.... oder ob er den Raum leer stehen läßt, oder als eigenes Gästezimmer nutzt, oder als Lagerraum oder sonst was.... wenn in dem Vertrag nicht steht die WG- Mitglieder dürfen einen Nachfolger bestimmen, kann das passieren...

ich weiß von so einen Fall, .ist so 5-6 Jahre her, da hat der Eigentümer sich dann einen Bastelraum von gemacht... Holzarbeiten :( und war dann sehr oft in der Whg.

War eine fiese "rausekel-Taktik" mit/in meinen Laienworten ausgedrückt.

m.lieben Gruß ;)h

@himako333

@himako

Eine sog. WG ist im Allgemeinen nichts weiter als ein mit mehreren Personen geschlossener Mietvertrag.

Wenn eine dieser Personen auszieht dürfen/können die anderen natürlich wohnen bleiben.

Aber die Person die auszieht/ausgezogen ist, ist und bleibt ein siamesischer Zwilling zusammen mit den anderen Personen im Vertrag.

Anders würde es sein wenn die Zimmer der Wohnung einzeln vermietet wären.

Aber das alles wissen wir nicht genau da Fragesteller sich bisher nicht weiter äußert.

Darum lassen wir die Spökenkiekerei erst mal gut sein.

@anitari

jo.. dad is seud :Spökenkiekerei med leven Gruß ;) himako

Können wir einfach nur zu zweit im Vertrag stehen bleiben

Ihr könnt zu zweit wohnen bleiben, im Vertrag stehen bleiben aber alle 3.

Denn der Vermieter muß eine von mehreren Personen der Partei Mieter nicht aus dem Vertrag entlassen.

Untermiete bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Wenn der einziehende wieder als gleichberechtigter Miete einzieht, ja. Wenn die verbleibenden den Mietvertragsteil übernehmen (KÖNNNEN), dann ist der Nachmieter kein Hauptmieter, wenn IHR untervermieten dürft!!! Das ist KEINE Rechtsauskunft nach dem Gesetz