Sozialamt zahlt Wohnung nicht wie vorgehen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Und da liegt schon das Problem das es keinen wichtigen Grund für einen Umzug gab,deshalb hätte das Jobcenter / Sozialamt auch nur weiterhin die alte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 480 € übernommen,obwohl die Grenze evtl.bei 540 € liegt !

Wenn ihr weiterhin im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters wohnt,könnt ihr euch auch gleich eine neue Wohnung bis 540 € warm suchen,wenn da die Grenze bei euch liegt,denn die Zusicherung für den Umzug und somit zur Kostenübernahme bekommt ihr ja eh nicht,weil der Umzug nicht notwendig war.

Ihr bekommt dann also keine Beihilfe für den Umzug,es wird kein zinsloses Darlehen für die Kaution bewilligt und auch wenn es durch eine Jahresendabrechnung die die KDU - betrifft zu einer Nachzahlung kommen sollte,könnte es bei der Übernahme Probleme geben.

Aber das Jobcenter muss eure alte bisherige KDU - weiter zahlen,dann müsst ihr die Differenz dann selber zuzahlen.

Danke dir für deinen Stern !

Zwischen "Sozialamt" und ALG II bestehen bezüglich der übernahmefähigen "KDU" in der Tat einige kleine aber gemeinen Unterschiede. 

So mussten einige mir bekannten Personen beim Wechsel von ALG II in andere Grundsicherungsleistungen ( z.B. aufstockendes Sozialgeld ) in der Tat einen gewissen Anteil an den Kosten der Unterkunft fortan selbst übernehmen.

Aber es gibt durchaus die Möglichkeit, hier vorab auch mal mit dem Sozialamt zu sprechen und ( je nach Möglichkeiten ) die ca. 50 Euro Differenz aus dem Anteil der Leistungen zum Lebensunterhalt selbst zu bezahlen. Das ist wegen möglicher Mieterhöhungen in ( näherer ) Zukunft aber auch eine unsichere Basis.

Es gibt zwar durchaus auch "Einzelfallentscheidungen", aber diese ergeben leider keinen grundlegenden Rechtsanspruch auf Übernahme höherer Kosten bei der Bewilligung einer neu anzumietenden Wohnung im Bewilligungsverfahren.

Warum hat Dein Vater die alte Wohnung gekündigt? Wenn es gesundheitlich erforderlich war, dann wird Euch das ein Arzt bescheinigen. Dann gehst Du mit dem Bescheid vom Sozialamt und allen Unterlagen, die den Fall betreffen und Dir vorliegen zum Amtsgericht und lässt Dir, bzw. Dein Vater lässt sich einen Beratungsschein für einen Anwalt ausstellen.

Dann rufst Du die Anwälte in Deiner Umgebung an und fragst nach, ob von denen Jemand auf Sozialrecht spezialisiert ist oder eben Plan davon hat und Du einen Termin haben möchtest und ein Beratungsschein vorliegt.

Eine Arztbescheinigung habe ich, als mein Vater im Krankenhaus lag hat es meine Mutter gemacht ohne es mir zu sagen danach konnten wir es auch nicht zuruckziehen. Nachdem ich die Arztbescheinigung zum Sozialamt eingereicht hab, meinten die das wir zum Gesundheitsamt mussen. jetzt warten wir darauf, seit 2monaten das das sozialamt den antrag zum Gesundheitsamt schickt.

@glaaa

Warum brauchen die solange? Sonst rufe Du doch mal beim Gesundheitsamt an und was wollen die von Euch oder was sollen die bescheinigen?

Ich werde mich bei der gschäftsfuhrung beschwerden

@glaaa

Wenn dann beim Vorgesetzten und wieso nicht direkt beim Gesundheitsamt nachfragen? Dein Problem ist, dass Ihr augenblicklich nicht von Obdachlosigkeit bedroht seid, da Ihr ja bei den Großeltern lebt und da können die sich Zeit lassen. Woran ist denn Dein Vater erkrankt? Er sollte einen Schwerbehindertenausweis beantragen, falls noch nicht geschehen. Natürlich wird eine Blinddarmentzündung nicht berücksichtigt, da muss schon eine Beeinträchtigung vorhanden sein. Dazu zählen z.B. auch psychische Erkrankungen...

Zwei Möglichkeiten. Ihr lasst euch vom Amt eine Wohnung zuweisen, ist dann wohlmöglich eine Möchtegerngnasterecke ;) oder ihr zahlt selbst die Differenz. Ob ihr einen Vermieter findet, der das mitmacht, ist allerdings die andere Frage.

Könnte ich da nicht juristisch vorgehen? weil Ich ja ein Recht auf bis zu 540€ und 80qm2 habe.

@glaaa

Frage doch erstmal nach, mit was sie die Ablehnung begründen und teile es uns dann mit. Dann kann man Dir ggf. mehr dazu sagen.

Wir haben Probleme mit Nachbarn gehabt (Polizeileinsatz gab es) dies war kein Grund für denen Umzuziehen.

vom Arzt habe ich auch eine Bescheinigung das mein Vater aus Gesundheitlichen Gründen umziehen muss.

Das Sozialamt muss einen Antrag beim Gesundheitsamt schicken, darauf warten wir schon seit 2Monaten jetzt.

nun Wohnen wir bei meinen Grosseltern also ist das ein Grund jetzt fuer Umzug und haben das recht auf volle höhe der Miete (540€) oder?

@glaaa

ob es Dir was ausmacht in Ruhe nur einen Kommentar jeweils zu schreiben ;). Dazu kann ich Dir nichts sagen. Aber würde halt schauen, dass ihr einen Bürgen findet + Mieter und so lange die Differenz selbst finanziert.