zahlt arbeitgeber rückwirkend die Steuer nach?
wenn man in Steuerklasse 6 eingestuft wird, und dann seine Lohnsteuerkarte mit Klasse 1 nachreicht?
4 Antworten
der Arbeitgeber kann ab dem Monat an dem die Neue LST Bescheinigung vorliegt das ganze ändern, aber rückwirked macht er gar ncihts. Das kannst du dann in dienem LST Jahresausgleich machen
dann hattest du Glück, denn er muss e snicht und viele tun es auch nicht, denn diese Korrekturabrechnungen kosten alle extra Geld, wenn die Lohnabrechnung ausgelagert ist
Der Arbeitgeber kann das im darauffolgenden Abrechnungszeitraum ändern. § 41 c Einkommensteuergesetz.
Kann er, muß er aber nicht.
Steht doch da auch, oder?
ja manche Arbeitgeber machen das. Andere rechnen erst ab einreichen der Steuerkarte mit der neuen Klasse. Dann kannst das Geld über die Steuererklärung wiederholen.
wobei 1 und 6 identisch sind soviel ich weiß
1 und 6 sind nicht identisch. Da ist ein gewaltiger Unterschied.
wobei 1 und 6 identisch sind soviel ich weiß
Nein In Steuerklasse VI sind keinerlei Freibeträge berücksichtigt.
Ja, eigentlich bekommst Du dann mit der nächsten Abrechnung "mehr Netto vom Brutto". ;)
Das stimmt nicht. Ich habe meine Lohnsteuerkarte bereits 2mal -mehr oder weniger unerschuldet- zu spät abgegeben, so dass der erste Monat mit 6 abgerechnet wurde und beide Male hab ich die Differenz bereits im nächsten Monat bekommen.