Steuerklasse. Fehler vom Finanzamt?
Ich habe am 1.06 mit der ersten Arbeit in Deutschland angegangen. Meine Frau sitzt zu Hause. Arbeitgeber sagte, dass er kein Lohnsteuerkarte braucht und alles über den ELSTER läuft, deswegen habe ich mich nicht beim Finanzamt nicht gemeldet und einfach im Formular beim Arbeitgeber Steuerklasse 3 geschrieben. (Ich dachte quasi ausgewählt).
In diesem Monat hat Finanzamt Arbeitgeber übermittelt, dass ich aus irgendeinem Grund Steuerklasse 4 habe. (Ich habe viel mal gelesen, wenn ein Partner nicht erwerbstätig ist, wird automatisch Klasse 3 für mich eingetragen). So, diese Korrektur hat mir in diesem Monat mehr als tausend Euro gekostet. Was soll ich eigentlich tun? Hat Finanzamt einen Fehler gemacht?
6 Antworten
schicke dem Finanzamt deine Heiratsurkunde und Bescheid von Arge dass deine Frau arbeitslos ist dann müssen sie reagieren und entsprechendes rückerstatten
Das Finanzamt interessiert auch kein Bescheid, dass die Frau arbeitslos ist, ein Ehepaar kann die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 waehlen, wie sie wollen, selbst wenn sie unguenstiger ist. Ich kenne auch Leute, die haben absichtlich 4/4 gewaehlt, weil sie lieber am Jahresende eine groessere Summe kriegen als jeden Monat etwas mehr.
Der erste Monat wird immer "falsch" versteuert. Die zuviel gezahlten Steuern kannst du die über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Nein. Als verheirateter erhätst du erstaml die 4. Du musst einen Antrag stellen und deine Klasse auf 3 ändern lassen.
Kann ich dann Geld zurückbekommen? Bzw. wird meine Lohnsteuer am Ende des Jahres abgerechnet?
Im Grunde ja. Dafür musst du jedoch eine Steuererklärung machen.
Muss er bei Lohnsteuerklasse 3 sowieso.
Die Eintragung vom Finanzamt ist korrekt, es liegt kein Fehler des Finanzamts vor. Beide Ehegatten haben erst mal die Steuerklasse 4. Will man das aendern auf Steuerklasse 3/5, dann muessen beide Ehepartner den Steuerwechsel erklaeren (beantragen) beim Finanzamt. Automatisch geht das nie, es muessen ja beide Ehepartner das auch wollen. Den Wechsel kann man noch bis zum 30.November machen, dann erst wieder im neuen Jahr.
Es hat dich auch keinen Cent gekostet, du machst einfach am Ende des Jahres zusammen mit deiner Frau eine Steuererklaerung und kriegst dann das ueberzahlte Geld zurueck. Wenn du die Steuerklasse 3 hast, bist du sowieso zu einer Steuererklaerung verpflichtet.
Setze dich mit dem Finanzamt in Verbindung und lass dir erklären, warum sie die Steuerklasse 4 dem Arbeitgeber mitgeteilt haben.
Was sollen die denn da erklaeren, wenn kein Antrag auf 3/5 gestellt wurde, dann ist doch alles korrekt, er hat dann doch die Steuerklasse 4.
Falsch! Er kann innerhalb des Jahres die Klasse wechseln. Das Geld erhält er nur mit der Steuererklärung zurück.