Zählt eine Whatsapp Nachricht oder eine mündliche Aussage beim Arbeitsrecht?
Hallo Zusammen,
ich arbeite seit einer Woche im Büro eines Casinos. Gestern kam mein Chef und meinte, dass er sich Gedanken gemacht hat und fair seinen anderen Mitarbeitern gegenüber sein muss (Bedienungen hinter der Theke des Casinos) und nur so ist eine langfristige Zusammenarbeit zwischen uns möglich.
Er meinte, dass ich an Feiertagen normal zum arbeiten kommen muss, weil die anderen das auch müssen und ich hab ja schließlich Samstag und Sonntag frei. Das bleibt auch so, außer ich komme nicht am Feiertag, dann muss ich den Tag am Wochenende nachholen, sodass ich auf meine 40 Stunden in der Woche komme. Zudem meinte er auch, dass es eine Toleranzgrenze bezüglich Überstunden geben wird. Diese beträgt jetzt 8 Stunden im Monat (kann aber jederzeit angehoben werden). Diese bekomme ich weder ausgezahlt noch frei. Obwohl im Vertrag festgehalten ist, dass meine Überstunden mit je 6 Euro netto auf meinen Lohn drauf kommen.
So.... Im Vertrag wurde bzgl. meiner 40 Stunden Woche leider nicht festgehalten, dass dies Montag bis Freitag ist.
ABER: Die Grundlage, dass ich den Vertrag unterschrieben habe, war ein Whatsapp Angebot von meinem Chef. Da hat er geschrieben 40 Stunden Woche Montag bis Freitag und Samstag Sonntag frei. Und das hat er gestern in dem Gespräch auch nochmal so bestätigt. Nun meine Frage... zählt diese Nachricht und die mündliche Aussage beim Arbeitsrecht?
Diese Änderungen werden auch nicht im Vertrag festgehalten, weil mein Chef meinte, dass es mündlich ausreicht.
Ich habe zustimmen müssen, da ich sonst fristlos gekündigt worden wäre. Er meinte zudem, dass er mir ja auch entgegen gekommen sei bzgl. der 5 Tage Woche Montag bis Freitag und er hat mir ja die Möglichkeit auf einen Job gegeben.
Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich fühle mich irgendwie erpresst, weil ich gar keine andere Wahl habe, als mich darauf einzulassen.
Kann mir vielleicht bitte irgendjemand weiterhelfen? Und bitte nur ernstgemeinte Tipps...
Vielen Dank schon mal im Voraus
7 Antworten
Entscheidend ist, was im Vertrag steht, den Du unterschrieben hast. Hast Du für die mündlichen Aussagen Deines Chefs Zeugen? Ob die WhatsApp Nachrichten rechtlich brauchbar sind, kann Dir nur ein Anwalt sagen. Auch was die Überstundenkürzungsregelung betrifft, solltest Du Dich beraten lassen. Steht davon was im Vertrag? Möglicherweise ist die sittenwidrig.
Diese Änderungen werden auch nicht im Vertrag festgehalten, weil mein Chef meinte, dass es mündlich ausreicht.
Letztendlich zählt, was du unterschrieben hast. Über alles weitere bist du in der Beweispflicht.
hm naja ein vertrag ist eine gegenseitig übereinstimmende willensäusserung. es giltet das, was vereinbart wurde. whatsapp dient in diesem fall auch als beweis. mündlich ebenfalls, aber du musst es halt beweisen können. da ihr aber einen schriftlichen vertrag habt, sollte dieser schon mit euren vereinbarungen übereinstimmen bzw. dementsprechend abgeändert werden. :-)
aha ich wusste nicht dass bei euch in deutschland solch ominöse regelungen gelgen sorry ;-)
Was spricht dagegen, sich darauf einzulassen und sich parallel dazu nach einem neuen Job umzuschauen? Kommt bei neuen Arbeitgeber auf alle Fälle besser, als wenn Ihr Euch vorm Arbeitsgericht getrennt habt...
Was zählt ist der Vertrag nicht irgendeine WA Nachricht du könntest dich aber nochmal mit nem Anwalt in verbindung setzten das würde weit mehr helfen
Was soll der Anwalt da noch ausrichten? Unterschrieben, gültig und Ende. Der will auch noch Geld dafür!
Falsch
MÜNDLICHE Vereinbarungen gelten zwischen NATÜRLICHEN Personen (also PRIVATPERSONEN) als bindend, so lange sie belegbar sind und es für das jeweilige Rechtsgeschäft üblich ist.
Im GESCHÄFTLICHEN Umfeld ist eine mündliche (und WhatsApp ist nichts anderes als eben das) genau GAR NICHTS wert.
So lange es nicht in Textform auf Papier festgeschrieben und von beiden Seiten unterzeichnet ist, ist es so, als gäbe es weder die WhatsApp-Nachricht noch diese Unterhaltung.