32 Stunden Vertrag und 40 Stunden arbeiten

6 Antworten

kann ich dann theoretisch zuhause bleiben ?

Einfach zu Hause bleiben darfst Du natürlich nicht!

Aber zu den Überstunden selbst:

Sofern es keine besonderen Regelungen in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag gibt, gilt grundsätzlich erst einmal, dass kein Arbeitnehmer verpflichtet ist, länger als vertraglich vereinbart zu arbeiten, wenn es nicht dringende betriebliche Notwendigkeiten gibt, die die Anordnung von Mehrarbeit/Überstunden (und die Verpflichtung der Arbeitnehmer, sie zu leisten) rechtfertigen!!

Zu den "dringenden betrieblichen Notwendigkeiten" gehören nicht schon alleine organisatorische Probleme des Arbeitgebers oder personelle Engpässe bei Urlaub oder Krankheit (oder überhaupt), sondern es muss sich um "Notfälle" handeln: - ein Lager mit empfindlichen Lebensmitteln muss wegen ausgefallener Kühlung umgeräumt werden; - ein für den Betrieb überlebenswichtiger Auftrag kann nur mit Überstunden erledigt werden; - die notwendige Versorgung von zu betreuenden Kindern ist ohne Überstunden nicht gewährleistet usw.

Gibt es einen Betriebsrat, dann gilt wegen des im Betriebsverfassungsgesetz BetrVG § 87 "Mitbestimmungsrechte" Abs. 1 Nr 3 verankerten Mitbestimmungsrechts, dass der Arbeitgeber Überstunden nur mit Zustimmung dieses Betriebsrats anordnen darf - die dann für die Arbeitnehmer aber zwingend verbindlich sind.

Nur unter diesen Voraussetzungen und bei dringenden betrieblichen Bedürfnissen ist der Arbeitgeber zur Anordnung von Überstunden berechtigt - die der Arbeitnehmer bei entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung dann aber auch zwingend zu leisten hat. Die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden in tatsächlichen Notfällen ergibt aus aus dem "Grundsatz von Treu und Glauben" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Aber auch dabei muss der Arbeitgeber zwingend immer die berechtigten persönlichen Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen und mit den betrieblichen Interessen abzuwägen (Anordnung von Überstunden "nach billigem Ermessen"); die Berufung alleine auf sein Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" ist keine ausreichende Legitimation zur Anordnung von Überstunden!

Das alles gilt insbesondere für Teilzeitkräfte, die schließlich ausdrücklich nur einen bestimmten Teil ihrer allgemein verfügbaren Arbeitskraft und Arbeitszeit ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen wollen; das Verlangen nach Überstunden ist hier absolut unberechtigt (von den beispielsweise genannten Notfällen und betrieblichen Notwendigkeiten abgesehen)!

Also kurz gesagt: Du bis nicht zur Ableistung der Überstunden verpflichtet!

Wenn der Arbeitgeber also Überstunden anordnet/verlangt ohne Beteiligung des Betriebsrats, ohne Berücksichtigung des "billigen Ermessens", ohne durch dringende betriebliche Notwendigkeit oder durch einen Notfall veranlassten Grund, dann verstößt er mehrfach gegen gesetzliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen; auch Arbeitnehmer können ihren Arbeitgeber abmahnen.

So weit die rechtliche Situation, wann Überstunden zu leisten sind und wann nicht. Es gibt dazu keine spezielle Gesetzgebung, sondern diese "Bestimmungen" beruhen auf der Praktizierung von Richterrecht, also der Rechtsprechung. Inwieweit Du Dich damit gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst, ist natürlich eine ganz andere Sache: "Recht haben" und "Recht bekommen ...".

Was steht denn zu Überstunden in Deinem Arbeitsvertrag? Gibt es ein Zeitkonto? Findet ein Tarifvertrag Anwendung? Gibt es einen Betriebsrat? Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zu Überstunden? Werden die Überstunden ausbezahlt?

Grundsätzlich ist ein AN verpflichtet die vereinbarten Stunden abzuleisten, in Deinem Fall also 32 Stunden. Dann gibt es noch das Weisungsrecht des AG der bei dringenden betrieblichen Belangen Mehrarbeit anordnen kann. Dringend ist aber nicht jeden Tag und auch nicht planbar. Einfach daheim bleiben oder früher gehen ist aber auch keine Lösung und kann Dir Probleme bereiten.

Wie groß ist denn der Betrieb? Wie lange arbeitest Du schon dort? Wie wird Urlaub oder Entgelt bei Krankheit bezahlt? Weise Deinen AG mal darauf hin, dass Deine Überstunden auch in die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Feiertag berücksichtigt und in einen Durchschnittsverdienst umgerechnet werden müssen (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz) und auch beim Urlaubsentgelt sollte der AG sich mal den § 11 Abs. 1 anschauen. Dieses bemisst sich nämlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt und nicht nach den im Arbeitsvertrag vereinbarten Stunden.

Entweder der Chef zahlt die Überstunden aus (oder Du sammelst sie auf einem Überstundenkonto) oder Du kannst nach Ableistung der vertraglich vereinbarten Stunden Feierabend machen.

Mehrarbeit kann er zeitweise anordnen - die muss aber vergütet werden.

Aber ACHTUNG: Gib Deinem Chef nicht die Möglichkeit, das als Arbeitsverweigerung zu verstehen - dann kann er fristlos kündigen.

Fordere ihn SCHRIFTLICH auf (Zustellung muss beweisbar sein), eine Lösung für das Überstundenproblem in den Arbeitsvertrag zu übernehmen oder die Arbeit anders zu organisieren.

Führe genau Buch über Deine Arbeitszeiten an jedem einzelnen Tag.

Notiere Dir (für den Fall einer Kündigung) Adressen von Arbeitskollegen, die als Zeugen auch aussagen würden, wie die tatsächlichen Arbeitsbedingungen sind.

Wenn in deinem Vertrag steht das du nur 32 Stunden arbeiten musst, dann ist das so. Habt Ihr denn bei euch Stechkarten? Was ist denn die Begründung für die 40 Stunden. Ist das nur für eine Phase und du kannst die Stunden später wieder abbauen oder was ist die Begründung. Er kann Mehrarbeit anordnen, die muss aber vergütet oder abgefeiert werden können. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt würde ich einmal dort vorsprechen.

Die Überstunden müssen ausbezahlt werden oder du musst einen Stundenausgleich bekommen. Ich hoffe, dass bei euch Zeitkonten geführt werden, damit du was hast, womit du deine Überstunden belegen kannst.

Weise ihn darauf hin, dass du ein Recht dazu hast, am Besten wenn Zeugen dabei sind und mach das auch schriftlich.

Und im Notfall - Rechtsanwalt.