Zählt die Berufsschule in meinem Fall als Überstunden?

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Aus Deinem Profilbild schließe ich, dass Du über 18 bist. Richtig?

Was Du wissen musst, erfährst Du hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

Auszug (für volljährige):

Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.

Da ich am Freitag ja nur bis 12 Uhr arbeite wird mir danach dann echt keine Arbeitszeit mehr zugerechnet ?

@bmke2012

Toll, dann ist mein einzier Tag für Termin jetzt auch noch weg. Hatte mir schon gedacht das die Schule natürlich auf einen Freitag fallen muss-

Danke für die Hilfe :)

In der Berufsschule ist es bei mir auch so das ich mehr Stunden zusammen bekomme, aber habe kein Recht auf Überstunden schreiben oder so.

Normalerweise gilt die Schulzeit als normale Arbeitszeit auch wenn es mehr Stunden sind.