Zählt eine Mündliche Kündigung und kann man dann rückwirkend schriftlich Kündigen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sucht euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, dringend!

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und kann euch nur dazu raten. Alles andere ist an dieser Stelle fahrlässig.

Über Möglichkeiten der Bezahlung wird euch die Kanzlei eures Vertrauens aufklären!

Welcher Form bedarf die Kündigung? Die Kündigung bedarf nach der Neufassung des am 1.5.2000 in Kraft getretenen § 623 BGB zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es handelt sich dabei um eine zwingende Formvorschrift mit der Folge, dass die Nichteinhaltung der Schriftform zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Eine mündliche Kündigung führt demnach nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Obgleich die schriftliche Form seit der Neueinführung des § 126 III BGB durch die elektronische Form ersetzt werden kann, ist dies für die Kündigung nicht möglich. Insoweit regelt § 623 BGB eine Ausnahme; eine Kündigung per eMail ist demnach also auch nicht wirksam.
http://www.advocat24.de/userfiles/rechtstipps/rechtstippkuendigung.pdf

conique  20.02.2011, 21:23

wow:)

Ellwood  20.02.2011, 21:24

Und nein, eine rückwirkende Kündigung ist nie wirksam, also schön brav weiter zur Arbeit gehen und Arbeitskraft anbieten, so lange, wie keine rechtswirksame Kündigung eintrudelt, läuft das Arbeitsverhältnis weiter und muss natürlich auch bezahlt werden.

Einzelfahrer  30.05.2018, 14:51
@Ellwood

Vorsicht - eine schriftliche und somit wirksame Kündigung ist ja angekommen und sicher auch quittiert worden (und sei es durch Einschreiben). Allerdings beginnt die Frist natürlich erst ab Erhalt der schriftlichen Kündigung.

infofrog  20.02.2011, 21:34

@Ellwood. Dh. Stimme dem zu!

Nein, zählt nicht. Ich weiss das genau, weil ich u.a. Wirtschaftsrecht studiert habe. Ein Arbeitsvertrag kann von beiden Seiten nur schriftlich gekündigt werden. Eine rückwirkende Kündigung ist auch nicht rechtswirksam. Er müsste den Termin dann neu setzen und zwar ab dem Zeitpunkt der schr. Kündigung. Wenn eine zweiwöchige Kündigungsfrist vereinbart war, muss der AG jetzt noch für 2 Wochen Gehalt zahlen.

Ellwood  20.02.2011, 21:38

Oder noch länger, wenn er die rechtswirksame Kündigung nicht sofort nachschiebt. ;-)

infofrog  20.02.2011, 21:41
@Ellwood

Ich bin davon ausgegangen, dass die schriftliche Kündigung jetzt erfolgt ist. Endlich mal jemand, der Ahnung hat und nicht so ein Möchtegern-Besserwisser... ;-)

Ellwood  20.02.2011, 21:42
@infofrog

Die war rückwirkend und damit auch unwirksam. ;-)

infofrog  20.02.2011, 21:44
@Ellwood

stimmt, wenn das Kündigungsdatum rechtsunwirksam war, war die ganze Kündigung unwirksam schon klar. Er hat gute Karten.

Eine mündliche Kündigung ist, gemäß §623 BGB, ungültig. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf zwingend der Schriftform.

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Der Chef Ihres Mannes kann sich zwar auf die mündlich angekündigte Kündigung beziehen, rückwirkend ausstellen darf er eine Kündigung nicht.

Die Kündigungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn Ihr Mann die Kündigung zugestellt bekommen hat.

Fazit:

Ihr Mann sollte den Chef erst einmal auffordern gesetzeskonform zu kündigen. Kündigungstermin ist 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Kündigung. So lange muss der Chef Ihren Mann noch bezahlen. Sollte der Chef rumzicken, sollte Ihr Mann arbeitsrechtliche Schritte androhen. Dies sollte aber nicht notwendig sein, wenn der Chef Ihres Mannes noch halbwegs klar im Kopf ist. Wenn Ihr Mann arbeitsrechtliche Schritte einleitet, sollte er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Peter Kleinsorge

Ich würde das sagen,das wäre ein Fall für einen Fachmann. Lasst euch am besten von einem guten Anwalt beraten....