Kann der Arbeitgeber in der Ausbildung eine schriftliche fristlose Kündigung zurückziehen?

Familiengerd  29.01.2021, 20:44

Bist Du noch in der Probezeit?

Skiirm 
Fragesteller
 29.01.2021, 21:45

Nein

8 Antworten

Der, der die Kündigung ausgesprochen hat, KÖNNTE sie natürlich auch widerrufen.

Das kommt auf den Grund an, der für die Kündigung relevant war.

Das kann er. Aber wenn er fristlos gekündigt hat, wird er das nicht machen.

Familiengerd  29.01.2021, 20:51

Wir wissen nicht, ob der Fragesteller noch in der Probezeit ist.

In der Probezeit können beide Seiten "ganz normal" fristlos ohne Grund kündigen.

Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nur noch fristlos kündigen; dafür muss aber ein Grund vorliegen, der ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht.

Fristlos in der Ausbildung zu kündigen ist entweder ein sehr heftiger arbeitsrechtlicher Verstoß oder Du hast richtig Mist gebaut. Das zu wissen wäre für die Antwort auf die Frage durchaus relevant.

Skiirm 
Fragesteller
 29.01.2021, 20:09

Ich habe wegen gewissen Umständen einige psychische Erkrankungen entwickelt, durch die ich nicht arbeiten konnte. Dadurch war ich eine sehr lange Zeit krank geschrieben. Und ich habe 3 berufsschulwochen nicht am Online-Unterricht teilgenommen, da ich umgezogen bin und mein Internet lange Zeit nicht funktioniert hat.

kabbes69  29.01.2021, 20:43
@Skiirm

Während der 3 Wochen Berufsschule hattest du keine AU,. Was hat dich gehindert in den Betrieb zu gehen bzw. zu versuchen mit dem AG an einer Lösung zu arbeiten?

Vielleicht hättest du den Unterricht auch im Betrieb machen können.

Familiengerd  29.01.2021, 20:50

Wir wissen nicht, ob der Fragesteller noch in der Probezeit ist.

In der Probezeit können beide Seiten "ganz normal" fristlos ohne Grund kündigen.

Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nur noch fristlos kündigen; dafür muss aber ein Grund vorliegen, der ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht.

Meist kriegt man vorher schon Abmahnungen bevor man fristlos gekündigt werden kann.

Außer du hast jemanden z. B. nach dem Leben getrachtet.

Wir wissen nicht, was du Schlimmes angestellt hast.

Oft ist eine fristlose Kündigung gar nicht gerechtfertigt.

Der Arbeitgeber kann sie auch zurück ziehen und normal kündigen.

Familiengerd  29.01.2021, 20:48

Wir wissen nicht, ob der Fragesteller noch in der Probezeit ist.

In der Probezeit können beide Seiten "ganz normal" fristlos ohne Grund kündigen.

Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nur noch fristlos kündigen; dafür muss aber ein Grund vorliegen, der ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht.

Timminathor  31.01.2021, 20:53
@Familiengerd

Auch eine fristlose Kündigung ist in der Probezeit nur mit Angabe eines wichtigen Grundes möglich. Bitte das Gesetz richtig lesen und wiedergeben.

Familiengerd  31.01.2021, 23:08
@Timminathor

Hast Du überhaupt mitbekommen, dass es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt?

Und wenn Du schon meinst, mich mit Verweis auf "das Gesetz" (welches meinst Du denn überhaupt??) belehren zu sollen, dann lies doch gefälligst mal das Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung" Abs. 1!🤗😋

Um einen Azubi mit einer "fristlosen Kündigung" - genauer gesagt: eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist - rauszuwerfen muss mehr vorgefallen sein. Da wird ein Gespräch mit dem Chef wohl nicht mehr weiterhelfen.

Familiengerd  29.01.2021, 20:49

Wir wissen nicht, ob der Fragesteller noch in der Probezeit ist.

In der Probezeit können beide Seiten "ganz normal" fristlos ohne Grund kündigen.

Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nur noch fristlos kündigen; dafür muss aber ein Grund vorliegen, der ihm die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar macht.

KakashiHatak7  29.01.2021, 23:48

richtig