KFZ-Versicherung von Großonkel übernehmen/erben, geht das?

8 Antworten

Allerdings geht das ja nur über direkte Blutslinie, oder?

Ein Großonkel also der irgendwo in Deutschland lebt, so so....??

Jeder der ein KFZ von diesem "Großonkel" fährt kann die schadenfreie Jahre übernehmen die er selbst hätte erfahren können. Hier muß jedoch die Beziehung erläutert werden welche zum "Großonkel" bestanden hat.

zum Beispiel:

  • Verwandter, egal welcher auch immer
  • evtl. ein/e "Geliebte/r" (da kann keiner gegen was sagen)
  • eine Haushälterin und ggf. "deren Kindern" (bei kath. Pfarrern sehr beliebt)
  • z.B. ein Butler

ach, da gibt es noch so vieles...

Wenn du also nach 2 Jahren die "Prozente" übernehmen möchtest, so hättest du auch nur Anspruch auf SF 2 -mehr nicht.

Doch spreche dies einfach mal mit deinem Versicherungsmann/frau ab.

Seine Versicherung könntest du mit dem Fahrzeuig übernehmen, die SF-Klasse jedoch nicht :-(

Rabattübertragung innerhalb der Familie sind erstens nur innerhalb nahestehender Personen wie Ehepartner, der Lebensgefährte oder Verwandte 1. Grades möglich.

Und dann auch nur, wenn du das Auto mit den zu übertragenden SF-Klassen regelmäßig gefahren hast.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass nur die Schadenfreiheitsklasse auch übertragen werden kann, die der Rabattempfänger auch erzielt hätte, wenn er seit seinem Führerscheinbesitz ein Auto entsprechend lange ohne Schaden gefahren hätte.

Nach 3 Jahren kannst du also unmöglich den schadensfreien Verlauf des Großonkels von z. B. 15 Jahren übernehmen :-(

Spätestents am letzten Punkt scheitert dein Plan, über den dein Großonkel Nachweis zu führen hätte, wenn er den Übertrag erklärt. Denn du müsstest Nachweis der Dauer deiner Fahrerlaubnis für den zu übernehmenden Schadensfreiheitsverlauf erbringen :-(

G imager761

Also, dass ich nur die SF-Jahre (geltend ab meinem Führerscheinerwerb) übernehmen ist mir klar. Das sind allerdings nur 2-3 Jahre, was ja quasi verschwendung wäre, da mein Onkel ca. 40-50 SF-Jahre hat.

Meinen Versicherungsmakler frage ich dazu auch noch, will aber erst mal noch ne andere Möglichkeit "besprechen".

Kann mein Vater die Versicherung von seinem Onkel - meinem Großonkel - (vorerst) übernehmen, so dasss ich dann meinen Wagen als 2. Wagen meines Vaters mit der Versicherung meines Großonkelsversichere?

Das sollte doch gehen (sofern die Versicherung diese Vererbung zustimmt) und im Endeffekt billiger sein, oder?

Mein Vater kann ja wesentlich mehr SF übernehmen als ich.

Und etwas weiter gedacht könnte ich später (in 20 Jahren oder ab wann sich das dann auch immer lohnt) dann doch die Versicherung, die mein Vater jetzt von meinem Großonkel übernimmt erben. Richtig?

Ich hoffe ich hab das jetzt nicht zu kompliziert geschildert ...

Das geht nur von den Eltern auf die Kinder. Außerdem bekommt man immer nur den SF-Rabatt, den man aufgrund seines Alters auch hätte erwerben können.

Genauer: Es zählt nicht das Lebensalter, sondern das Datum des Führerscheierwerbes.

@primusvonquack

Der erste Teil deiner Antwort ist leider falsch! Dem 2. Teil kann ich nur zum Teil zustimmen: das Führerscheindatum ist maßgebend! Schau mal hier in der Übersicht, da findest du so ziemlich alle Varianten, welche noch möglich sind ausser deiner "von Eltern auf die Kinder": http://www.test.de/Autoversicherung-Fahren-mit-Rabatt-1077710-1077719/

Gruß siola

Ja, sowas gibt es tatsächlich.

Man kann seinen SF Rabatt auf eine andere Person übertragen. Die meisten Gesellschaften lassen dies jedoch nur zu von Eltern zu Kindern oder Ehepartner untereinander, sowie von Arbeitgeber auf Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen. Manche ergänzen es dann auch noch auf Großeltern / Enkel und Geschwister. Ob es auch Gesellschaften gibt die von Onkel/Tante auf Neffe/Nichte übertragen weiss ich nicht, müsste mich da selbst erstmal schlau machen.

Übertragen werden können aber nur soviel schadenfreie Jahre (SF) wie der Begünstigte selbst hätte "erfahren" können. Hängt also ab, wie lange der Begünstigte schon den Führerschein hat. Für eine Übertragung von SF 10 braucht muss er also schon 10 Jahre den Führerschein besitzen. Hat er nur 2 Jahre den Führerschein kann auch nur SF 2 übertragen werden.

Eine andere Möglichkeit wäre die Zweitwagenregelung. Der mit den "guten Prozenten" versichert das Fahrzeug auf seinen Namen als Zweitwagen - hier gibt es bei den Gesellschaften unterschiedliche Regelungen.

Auskunft darüber gibt der Versicherungsvermittler oder -makler vor Ort.

Es ist also möglich wenn die Versicherung das unterstützt und ich kann nur soviele SF übernehmen wie ich fahren hätt können. das war mir bereits klar.

Aber wenn ich das Auto zum Zeitpunkt x, wenn er aufhört zu fahren über ihn versichern lasse (als Erstwagen, weil er ja selbst nicht mehr fährt) und ich dann noch mehrer Jahre fahre, bis er stirbt, kann ich danach die Versicherung evtl einfacher übernehmen bzw. gibt es da irgend eine extra Regelung?

@Superommel

Genau für solche Fälle soltest Du mit dem Versicherungsmakler reden, der wird Dir das ganz genau ausrechen/sagen können, ich habe meine Versicherung damals von meinem Schwager übernommen und nur noch 85 Prozent gehabt, vorher hatte ich 10 Jahre lang einen Firmenwagen und keinen eigenen. Hätte sonst auch mit 200 Prozent anfangen müssen, bei mir hat es funktioniert.

@FragaAntworta

Gut, dankeschön, dann red ich mit dem mal :-)

@Superommel

Hierfür mußt du dir einen dieser wenigen Versicherer aussuchen, welche die Übertragung ohne Einschränkungen durchführen! Siehe hierzu meine Antwort oben!