Zählen Heizkosten zur Bruttomiete (zwecks Maklerprovision)?

5 Antworten

Die Frage ist, von welcher Bruttomiete die Maklerin spricht. Man unterscheidet nämlich zwischen der Bruttowarmmiete (die beinhaltet neben den so genannten "kalten" Betriebskosten auch die Heizkosten) und der Bruttokaltmiete (die beinhaltet nur "kalten" Betriebskosten). Meines Wissens wird die Maklerprovision aber nur auf die Kaltmiete (also ganz ohne Betriebskosten) berechnet.

Schau an, Google kennt die Antwort: http://www.mieterbund.de/maklerprovision.html

:D

Tazaki 
Fragesteller
 27.02.2014, 21:12

Aber die 890€ Miete beinhalten die 70€ Heizkosten schon. Ohne denen würde die Miete nur auf 820€ kommen (das wäre dann - nehme ich an - die Bruttokaltmiete).

BlauesBlut  27.02.2014, 21:15
@Tazaki

Glaubt man dem Deutschen Mieterbund (und ich hab keinen Grund, an denen zu zweifeln) darf die Maklerprovision aber auch nicht auf die Bruttokaltmiete sondern lediglich auf die Nettokaltmiete, also ohne jegliche Nebenkosten, berechnet werden.

Der Makler darf als Provision verlangen: 2 Monatskaltmieten zzgl. Märchensteuer.

Die Vorauszahlung für Neben- und Heizkosten dürfen in die Maklerprovision nicht einfließen

Tazaki 
Fragesteller
 27.02.2014, 21:14

Könnten die 2068€ Provision also zustande kommen oder dürfte es ein Versuch sei, das Gehalt ein bisschen aufzustocken?

StupidGirl  27.02.2014, 21:22
@Tazaki

Wie hoch ist denn die Kaltmiete? In den 890 € sind 70 € Heizkostenvorauszahlung (oder Pauschale?) enthalten, auch eine Nebenkostenvorauszahlung?

Die Provision darf sich nur nach dem Betrag berechnen, den du monatlich an Miete ohne Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlung zahlst.

Du hast übrigens vergessen, bei deiner Berechung der Maklerprovision die Märchensteuer dazuzurechnen! :-)) 1780€ + 19 % MwSt. = 1951,60

Tazaki 
Fragesteller
 27.02.2014, 22:09
@StupidGirl

• Gesamtmiete p.m.: € 890,00 ( € 648,64 HMZ, € 143,00 Bk.incl.Warmw., € 14,30 10%Ust. € 70,05 Heizk. ac., € 14,01 20%Ust.)

StupidGirl  27.02.2014, 22:23
@Tazaki

Du hättest dazuschreiben sollen, dass du aus Österreich kommst. Meine Antwort gilt für Deutschland. Wie es im österreichischen Recht aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn es aber dem deutschen Recht gleich ist, dürfte die Maklerin nur die 648,64 € als Grundlage für die Provision berechnen.

die Maklercourtage ist IMMER von der netto Miete. also schau in den Vertrag was da als Netto Miete drin steht. Steht da nur die Bruttomiete, dann musst du die Nebenkosten abziehen. Heizkosten haben in der Maklerrechnung nichts verloren. genauso wenig wie Telefon, Kabel, Strom, Müll und Hausmeistertätigkeiten....

Die Provision des Makler errechnet sich aus der reinen Nettomiete, also ohne jegliche Betriebskosten (zu denen auch die Heizkosten gehören).

In Österreich gilt als Berechnungsgrundlage für die Provision die Bruttomiete.

Nachzulesen hier

http://media.arbeiterkammer.at/kaernten/Broschueren/Konsument/Mietrecht2013.pdf

anitari  28.02.2014, 08:19

Zur Höhe der Provision:

Reduktion der Provisionszahlungen Durch eine Änderung der Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmaklerinnen/Immobilienmakler wird eine Herabsetzung der Provisionshöchstbeträge für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen festgelegt. Bei Wohnungsmietverträgen, die bis drei Jahre befristet sind, kann die Provision maximal eine Monatsmiete ausmachen, bei unbefristeten oder auf über drei Jahre befristeten Verträgen beträgt sie maximal zwei Monatsmieten.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710141.html