Dacherneuerung-Darf die Miete erhöht werden?

9 Antworten

Nun da ist ja die Frage, ob nur das Dach erneuert oder gleichzeitig modernisiert wird, beispielsweise indem eine Wärmedämmung eingearbeitet wird.

Wenn es sich bei den Arbeiten um eine Modernisierung handelt, dann darf er das tun.

Handelt es sich dagegen bei den Arbeiten um reine Instandhaltung oder aber Instandsetzung, dann nein. Diese Tätigkeiten sind nicht auf den Vermieter umlegbar.

Miete erhöhen um seine Sanierungsarbeiten zu finanzieren? Das bestimmt nicht. Auch allgemeine Dacharbeiten sind allein vom Vermieter zu tragen. Etwas andres wäre es, wenn er in diesem Zusammenhang eine energetische Verbesserung durchführen will (Dämmung). Wenn er also diese Modernisierung (das wäre eine solche) durchführen und deshalb danach die Miete erhöhen will, , wäre das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Maßnahme muss er aber mindestens 3 Monate vorher ankündigen. Die Erhöhung bei vorherigem Abzug der Instandhaltungskosten könnte ab übernächstem Monat nach Zustellung des eigentlichen Mieterhöhungsverlangens gefordert werden. Der Satz beträgt 11% der Kosten, davon 1/12 monatlich. Umlage erfolgt nach anteiliger Wohnfläche (gilt also auch für den Verm. Wurde die Maßnahme nicht rechtzeitig angekündigt, erhöht sich die Frist ab wann die höhere Miete gefordert werden darf um 6 von 3 auf 9 Monate. Gerechnet ab Abschluss der Arbeiten.

Nein.Es ist nicht dein Haus und wenn er das Dach decken last geht dich das nichts an.Bei uns wurden Heizungen eingebaut und die Miete um 60 Euro erhöht.Ich bin das zum Mieterschutzbund. der hat sich den Bauch vor lachen gehalten.Fünf Jahre wurde die Miete gar nicht erhöht und dann gleich um 60 Euro. Rückwirkend darf die Miete gar nicht erhöht werden.Dann hätte er nach drei Jahren erhöhen müssen.Das wären dann 30 Euro gewesen und das ist auch zu viel.Ich würde mich an deiner Stelle genau erkundigen. Wenn wir ausziehen nehmen wir eine Heizung mit, weil wir durch die Mieterhöhung die Heizung ja mit finanzieren.Und ne Wohnung hat eine Heizung zu haben.Das geht den Mieter aber nichts an.

Kann man pauschal nicht beantworten, weil ich nicht weiß, ob es sich um eine reine Reparatur bzw Ersatz handelt, oder um zusätzliche Energiesparmaßnahmen. Handelt es sich um eine Reparatur, dann muss der Vermieter diese Kosten voll aus dem Mietrücklagen übernehmen. Ist es eine Mischung zwischen notwendiger Reparatur und Maßnahmen zur Energieeinsparung, kann er zur Deckung der ausscheidbaren Kosten für die Wärmeisolierung die Miete erhöhen.

Wenn es eine Modernisierung ist durch die der Mieter z. B. Heizkosten einspart, darf der VM die Miete erhöhen. Um 11 % der Modernisierungskosten.

Ist es aber eine notwendige Instandsetzung darf die Miete nicht erhöht werden.

Man muß dann aber den Anteil herausrechnen der nur für die Instanthaltung benötigt wurde (Ziegel, neue Lattung usw. und deren Lohnkosten)

@Mismid

die Herrschaften biegen immer alles so hin,daß es für sie am günstigsten ist!

@Mismid

Richtig. Und evtl. Fördermittel auch.