Wie bei Immobilienkauf doppelte Maklerprovision vermeiden?

2 Antworten

Hallo,

sagen wir es mal so.

Erst einmal was für einen Vertrag hat der Anbieter mit seinen Makler ?

http://helfmann-immobilien.de/content/7/46/makleralleinauftrag 

Der Makler muss dir nachweisen das du über seine Vermittlung das Objekt gekauft hast.

Es reicht schon das Inserat.

Punkt 1 . Du weißt nichts von ersten Inserat und bist nur über das 2 Makler Inserat auf das Objekt aufmerksam geworden.

Der Makler hat keine Kenntnis von dir ?

Falls er Kenntnis von dir hat hast du schlechte Karten !

Punkt 2. Die Preisermittlung die im Inserat 2 ist hat einen anderen Betrag und wurde somit klar und deutlich nicht von 1 Makler durchgeführt.

Vorkenntniseinwand 

Ein Verkäufer könnte den Maklervertrag kündigen, mit einem vom Makler genannten Interessenten einen Kaufvertrag abschließen und behaupten, er habe diese „Vertragsgelegenheit“ gekannt, bevor der Makler auf sie hingewiesen habe („Vorkenntniseinwand“).

Der Makler hat dann gleichwohl einen Provisionsanspruch, wenn beispielsweise

die Maklertätigkeit für den Abschluss des Immobilienkaufvertrages zumindest mitursächlich war,der Hinweis des Maklers zur Aktivierung einer vorherigen Kenntnis des Immobilieneigentümers geführt hat (Indiz: längere Zeitspanne der Kenntnis des Eigentümers vor Kaufvertragsabschluss) oder wenn der Makler den Anstoß zu einer

 

Objektbesichtigung

 

gegeben hat.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Regeln Sie Ihren Anteil an der Kaution über eine Reduzierung des verlangten Kaufpreises; da schmerzt die Proivision dann nicht mehr - höchstens noch den Verköäufer.