Wie bei Immobilienkauf doppelte Maklerprovision vermeiden?
Hallo, ich habe Ende letzten Jahres eine Wohnung angeschaut, die mir recht gut gefallen hat. Das ganz lief damals über eine Maklerin (als Courtage war 3,57% angegeben).
Da die anzeige nach wenigen Tagen verschwand und ich ein anderes Objekt bevorzugt hatte, bin ich dem aber nicht weiter nachgegangen. Leider hat sich das andere Objekt zerschlagen und ich habe mich schon sehr geärgert.
Gestern tauchte die Wohnung allerdings wieder auf Immoscout auf - bei einem anderen Makler (mit den hier gängigen 6% Provision), allerdings etwas günstiger.
Als ich mit diesem Makler gesprochen habe, teilte er mir mit, dass der Inhaber sich mit dem alten Makler verworfen habe, es mir aber passieren könnte, dass ich im Falle eines Kaufes, doppelte Provision an beide Makler bezahlen müsse.
Dass die Gefahr besteht, weiß ich. Für mich ist jetzt allerdings die Frage: Wie kann ich das vermeiden? Mit dem neuen hatte ich nur ein Telefongespräch, keine Besichtigung. Ab wann zählt ein Makler als beauftragt
Meine Idee, wäre es, mich jetzt an den alten Makler zu wenden und/oder die Kontaktdaten des Besitzers rauszufinden. Das der das für mich macht (dem ist es vermutlich egal, welcher Makler, die Kohle kassiert).
Oder habe ich den neuen Makler quasi mit der Anfrage auf Immoscout schon beauftragt und kann das ganze haken? Wenn auch nur das Risiko bestände doppelte Provision zu bezahlen, würde ich das für mich abhaken.
Was mich allerdings stutzig macht ist, dass der neue Makler auf einmal eine Unterschrift von mir möchte, dass ich auf mein Widerufsrecht verzichte.
Bin für jeden Tipp dankbar Gruß, Dave
2 Antworten
Hallo,
sagen wir es mal so.
Erst einmal was für einen Vertrag hat der Anbieter mit seinen Makler ?
http://helfmann-immobilien.de/content/7/46/makleralleinauftrag
Der Makler muss dir nachweisen das du über seine Vermittlung das Objekt gekauft hast.
Es reicht schon das Inserat.
Punkt 1 . Du weißt nichts von ersten Inserat und bist nur über das 2 Makler Inserat auf das Objekt aufmerksam geworden.
Der Makler hat keine Kenntnis von dir ?
Falls er Kenntnis von dir hat hast du schlechte Karten !
Punkt 2. Die Preisermittlung die im Inserat 2 ist hat einen anderen Betrag und wurde somit klar und deutlich nicht von 1 Makler durchgeführt.
Vorkenntniseinwand
Ein Verkäufer könnte den Maklervertrag kündigen, mit einem vom Makler genannten Interessenten einen Kaufvertrag abschließen und behaupten, er habe diese „Vertragsgelegenheit“ gekannt, bevor der Makler auf sie hingewiesen habe („Vorkenntniseinwand“).
Der Makler hat dann gleichwohl einen Provisionsanspruch, wenn beispielsweise
die Maklertätigkeit für den Abschluss des Immobilienkaufvertrages zumindest mitursächlich war,der Hinweis des Maklers zur Aktivierung einer vorherigen Kenntnis des Immobilieneigentümers geführt hat (Indiz: längere Zeitspanne der Kenntnis des Eigentümers vor Kaufvertragsabschluss) oder wenn der Makler den Anstoß zu einer
Objektbesichtigung
gegeben hat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Regeln Sie Ihren Anteil an der Kaution über eine Reduzierung des verlangten Kaufpreises; da schmerzt die Proivision dann nicht mehr - höchstens noch den Verköäufer.