Räumungsklage abwenden

10 Antworten

Die einzige Möglichkeit die du hast, ist der Nachweis daß die Rechnung unrechtmässig ist. In dem Fall muß er die Kündigung zurückziehen.

Der Mieterverein kann dabei helfen! An sich ist der für jeden Mieter Pflicht. Auch wenn die meisten ihn nie brauchen. Aber man braucht ihn auch immer ohne Vorwarnung.

die billigere lösung für euch statt anwalt ist, daß ihr mitglied im mieterverein werdet. die können die geschichte mit den nebenkosten auch überprüfen. hier kann euch keiner helfen.

Dass du nicht helfen kannst, beweist dein Beitrag. Aber die unpräzisen Informationen des Fragestellers führen dazu, dass hier keine erschöpfenden Antworten kommen.

@Gerhart

bitte, erspare mir dumme kommentare auf jegliche antwort von mir. das ist auch unproduktiv und unnötig.

Nachforderungen von Nebenkosten müssen nicht bezahlt werden so lang keine formal korrekte NK-Abrechnung vorgelegt wird.

Außerdem habt ihr Anspruch auf Einsicht der Originalbelege.

Wenn die Nebenkosten zu niedrig angesetzt sind kann man diese auch selbst anpassen. Genaue Fristen und den § dazu wird hier sicher nochmal jemand posten.


Wenn eine Klage gegen einen anhängig ist hilft nur der Gang zum Anwalt, also sucht euch einen der in dem Bereich Erfahrung hat.

Es gibt noch keine Klage.

@Gerhart

Dann ab zum Mieterbund oder selbst in die Materie einlesen, Anhaltspunkte hast du ja bereits bekommen.

Jetzt haben wir den Fall, das wir wieder die fristlose Kündigung mit Androhung der Räumungsklage hier liegen haben. Noch ist die Klage nicht eingereicht, der Vermieter aber auch zu keinem Gespräch bereit (deren Anwalt hingegen schon). Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man eine Räumungsklage abwenden kann, wenn es nicht 2 Jahre vorher schonmal zu einer Kündigung mit Räumungsklage kam.

Wenn Ihr nochmal Mietrückstände hättet, würde auch das Begleichen der Rückstände nicht dazu führen, dass das Mietverhältnis weiterlaufen würde. Zum Glück ist das hier nicht der Fall.

Aufgrund einer Beanstandung der Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter nicht berechtigt, fristlos zu kündigen, geschweige denn wird eine Räumungsklage aus diesem Grund keinen Erfolg haben.

Können wir die jetzige Kündigung abwenden oder nicht?

Ich hoffe Ihr habt eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung zu den Mietrückständen vereinbart. Dann dürfte eigentlich nichts passieren.

Falls nicht, wie lange Beträgt eurer Meinung nach die Räumungsfrist da wir ein 4 Jähriges Kind in unserer Wohnung haben und es hier leider garnicht so einfach ist, eine neue Wohnung zu finden.

Nur weil man eine Kind hat ( habe auch eins), hat man keinen Schutz vor der Kündigung.

Um dem Vermieter klar zu machen, dass er falsch handelt, würde ich einen Anwalt oder Mieterbund beauftragen, die ihm klar machen, dass die die Kündigung wegen der Nebenkostenabrechnung nicht gerechtfertigt ist.

MfG

Johnny

Aufgrund einer Beanstandung der Nebenkostenabrechnung ist der Vermieter nicht berechtigt, fristlos zu kündigen, geschweige denn wird eine Räumungsklage aus diesem Grund keinen Erfolg haben.

Wie Du bin ich auch zuerst von einer unkorrekten Nebenkostenabrechnung ausgegangen, als ich mit meinem Beitrag bereits fertig war, habe ich aber noch gesehen, daß die Fragerin geschrieben hat:

wir sind überhaupt erst in den Rückstand gekommen, weil unser Vermieter uns die Nebenkosten absichtlich viel zu niedrig angesetzt hat. Wir zahlen die aktuelle Miete und haben noch etwas draufgepackt, damit wir nicht mehr in eine solche Situation kommen.

Von einer fehlerhaften Abrechnung steht da nichts. Eine Verpflichtung, daß der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung bei der Neuvermietung an den Mieter genau anpassen muß, gibt es nämlich nicht. Das kann er auch gar nicht, weil er das Verbrauchsverhalten des Mieters bei Heizung und Wasser nicht kennt.

Durchschnittlich zahlt man in Deutschland zwischen 2,- bis 3,- € pro qm/Monat, und zwar unterschiedlich nach Region und pers. Verbrauch.

@Nemisis2010

Das ändert aber absolut nichts daran, dass der Vermieter wegen einer offenen Nebenkostennachforderung - berechtigt oder nicht - nicht kündigen kann...

Unser Vermieter hat damals die Kündigung zurückgezogen ohne Räumungsklage einzureichen. Können wir die jetzige Kündigung abwenden oder nicht?

Eine Heilungsmöglichkeit durch nachträgliche Zahlung besteht nur dann, wenn der Kündigung wegen Zahlungsverzug/Mietrückstand vor nicht länger als zwei Jahren keine durch nachträgliche Zahlung „geheilte" Kündigung vorausgegangen ist. Gerät der Mieter also erneut in Zahlungsverzug/Mietrückstand, hilft ihm auch keine nachträgliche Zahlung mehr. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn die fristlose Kündigung aus anderen Gründen unwirksam war.

Falls nicht, wie lange Beträgt eurer Meinung nach die Räumungsfrist da wir ein 4 Jähriges Kind in unserer Wohnung haben und es hier leider garnicht so einfach ist, eine neue Wohnung zu finden.

Bei einer fristlosen Kündigung werden von Rechtsanwälten generell eine Räumungsfrist von 1-2 Wochen gesetzt. Denn fristlos bedeutet "unverzüglich oder sofort".

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/raeumungsfrist-des-mieters-bei-fristloser-kuendigung-kein-dach-ue_214_78758.html

Nun kam es so, dass der Vermieter uns eine völlig falsche Nebenkosten in den Mietvertrag gesetzt hat und wir somit eine Nachzahlung von knapp 2000 Euro haben, die bisher nicht begleichen konnten.

was heißt das genau? Wurde eine Nebenkosten-Abrechnung gemacht? Wie groß ist die Wohnung und wieviele Personen? Welche Posten wurden auf Euch umgelegt usw. usf.???