Wurde man um sein Geld/Gehalt jahrelang betrogen?

5 Antworten

Ich kenne nicht den Unterschied zwischen in diesem Fall "internen" und "externen" Disponenten, gebe meine Antwort daher unter der Voraussetzung, dass für beide Arten der Krankenhausträger der Arbeitgeber ist:

Wenn es einen Betriebsrat gibt, hat er - jedenfalls nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz BetrVG - bei Fragen der Lohngestaltung ein Mitbestimmungsrecht; darunter fällen auch Zulagen (nicht die Entscheidung des Arbeitgebers, "ob" er sie gewährt werden, wohl aber, in welcher proportionalen, anteiligen Höhe).

Unter dieser Voraussetzung sind die bisherigen Antworten schlicht und einfach falsch, die bezüglich der Höhe der Zulagen auf "Verhandlungsgeschick" usw. verweisen, schlicht und einfach falsch!

Demnach - so hat es ja der Betriebsrat wohl auch gesagt - hast Du bei gleichen Anspruchsvoraussetzungen einen Anspruch auf die Zulage in gleicher Höhe wie die "externen" Disponenten.

Sollte das so sein, dann könnte unter Beachtung bestimmter Fristen eine Nachzahlung eingefordert werden:

Entweder: Es gibt vertraglich vereinbarte Ausschlussfristen (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat, meist 6 Monate), nach deren Verstreichen ab Fälligkeit einer Forderung aus dem Arbeitsverhältnis diese Forderung verwirkt ist.

Oder: Es gilt, wenn keine Ausschlussfristen anzuwenden sind, die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist", bis zum 31.12.2017 also noch für Forderungen aus dem Jahr 2014 (und dann fortlaufend).

In wieweit Dein Neffe willens und/oder in der Lage ist, diesbezüglich - auch mit Unterstützung des Betriebsrat - in eine möglicherweise streitige Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber zu treten, ist noch eine ganz andere Frage, die ich nicht beantworten kann.

Fragen kann er schon, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Differenz im Nachhinein bezahlt wird.

Er hat einen Vertrag unterschrieben, in dem ja wohl diese Summe festgelegt wurde und wenn die externen Mitarbeiter da cleverer waren, ist das leider Pech.

Schade, dass er sich erst jetzt an den Betriebsrat gewandt hat.

lg Lilo

Familiengerd  06.09.2017, 00:50

Das ist bezüglich der Zulagen schlicht und einfach falsch - siehe meine eigene Antwort!

Wenn Du auf den Betriebsrat verweist, sollte Dir eventuell auch bekannt sein, dass der Betriebsrat bei Fragen der Lohngestalten und der Struktur auch von Zulagen ein Mitbestimmungsrecht hat, alleine das Argument "Er hat einen Vertrag unterschreiben" also überhaupt nichts zur rechtlichen Wirksamkeit einer solchen Vertraglichen Vereinbarung aussagt!

Nein, denn wenn ich jetzt eine Lohnerhöhung bekäme, dann kann ich die auch nicht für die letzten Jahre einklagen. Jeder verhandelt sein Gehalt selbst.

Familiengerd  06.09.2017, 00:51

Jeder verhandelt sein Gehalt selbst.

Das ist als Argument bezüglich der Zulagen völlig irrelevant- siehe meine eigene Antwort!

Nein, kann er nicht.

Löhne können durchaus für ein und dieselbe Arbeit unterschiedlich hoch sein. Das kommt darauf an, wie du dich anfangs bei der Bewerbung verkaufst und was du selbst für Vorstellungnen hast. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir den gleichen Lohn wie deinem Nachbarn zu bezahlen.

Von Betrug kann man hier nicht sprechen. Er hatte einen Lohnvorschlag bekommen und hat diesen angenommen. Er hätte selbst noch ein wenig nach oben verhandeln können oder sich bereits vorab darüber informieren müssen, was andere denn verdienen.

Familiengerd  06.09.2017, 00:45

Der Verweis auf "Verhandlungsgeschick" und "sich verkaufen" ist hier bezüglich der Zulagen falsch - siehe meine eigene Antwort!

Da hat der externe um einiges besser verhandelt, als es um die Gehaltszahlung und Zulagen ging. 

Dein Neffe hat rückwirkend keinen Anspruch auf die Nachzahlung. Er hätte sich früher ja schon mal um mehr Geld bemühen können. 

Familiengerd  06.09.2017, 00:46

Das ist bezüglich der Zulagen schlicht und einfach falsch - siehe meine eigene Antwort!