interner Bewerber vor Externen?

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Gemäß §93 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden müssen.

Hier der Link zum Betriebsverfassungsgesetz.

http://dejure.org/gesetze/BetrVG

Der Betriebsrat kann zwar verlangen dass Stellen intern ausgeschrieben werden, er kann die Einstellung eines neuen Mitarbeiters, gemäß §99 Absatz 2 Sätze 1 bis 6, nur dann ablehnen wenn er die vom Gesetzgeber vorgesehenen Ablehnungsgründe anführen kann.

Die fachliche Bewertung des internen bzw. des externen Bewerbers gehört im Normalfall nicht mit dazu. Nur wenn die Begründung für eine Ablehnung des internen Bewerbers objektiv nicht nachvollziehbar ist bzw. anzunehmen wäre dass der interne Bewerber die Auswahlrichtlinien, gemäß §95 BetrVG, gleichwertig zu Ihnen erfüllt könnte der Betriebsrat versuchen Ihre Einstellung abzulehnen. Selbst wenn sich der Betriebsrat querstellen würde, wenn sich diejenigen Personen welche die Stelle ausgeschrieben haben, sich für Sie entscheiden, wird der Betriebsrat Ihre Einstellung nicht verhindern können. In letzter Konsequenz wird die fachliche Bewertung der Bewerber durch die Vertreter des Arbeitgebers vorgenommen.

Der Personalchef macht eine Aussage wie "Die internen Bewerber werden nicht ausreichend qualifiziert sein, Sie werden den Job bekommen." nicht ohne Grund. In der Regel kennen die Personalchefs ihre Mitarbeiter und deren Qualifikationen.

Ich habe es in meiner Zeit als Betriebsrat noch nicht erlebt dass der Betriebsrat eine Neueinstellung verhindert hätte, oder was noch wichtiger ist - diese hätte verhindern müssen.

Ihnen bleibt nur abzuwarten bis die Zusage kommt, es besteht zwar eine gewisse Restunsicherheit, aber ernsthaft Sorgen müssen Sie sich, aus meiner Sicht, nicht machen.

Peter Kleinsorge

Klar kann der BR sowas prinzipiell anzweifeln. Du kannst wohl nur hoffen, dass der Personalchef seine Leute so gut kennt, dass er weiß, was er erzählt..

Danke schonmal für die Antworten! Also ich habe telefonisch eine Zusage bekommen und dann auch schonmal einen Brief mit "Wir freuen uns Sie zum 01.09. einstellen zu können, vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates." weil ich nicht so lange bis zur nächsten Betriebsratssitzung mit ner Zusage warten wollte. Also nichts wirklich rechtlich bindendes. Aber wie es halt so ist, muss ich mich bei meinem jetztigen Arbeitgeber bis nächste Woche entscheiden, ob ich hier eine Verlängerung meines befristeten Arbeitsverhältnisses um 4 Monate unterschreibe. aaahhhhh

Kleinsorge  22.07.2010, 17:30

Informieren Sie Ihren künftigen Arbeitgeber dass Sie eine rechtssichere Entscheidung bis Ende nächster Woche brauchen, da Sie sonst nicht zum 01.09. anfangen können.

Der Arbeitgeber sollte mit dem Betriebsrat sprechen und diesen darum bitten, eingedenk Ihrer Lage, einen Umlaufbeschluss zu machen, oder eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, um den notwendigen Beschluss zu fassen.

Normalerweise ist die Zustimmung des Betriebsrats zu erwartenden.

Peter Kleinsorge

wenn eine Stelle nicht zugleich auch intern im Betrieb ausgeschrieben wurde, hat der Personalchef schon ein Problem. Der BR kann in diesem Fall seine Zustimmung zu Ihrer Einstellung verweigern. Interessant wäre, in welcher Form Sie Ihre Zusage auf die Stelle bekommen haben. Etwa schriftlich?

die sind ja ziemlich doof in der bude, normal wäre wohl zuerst intern ausschreiben und wenn da niemand in frage kommt, dann extern. und nicht umgekehrt wie bei dir.