Wie erfolgt die Einstufung als Verwaltungsfachangestellter nach TVöD?

2 Antworten

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit ... Verwaltungsfachangestellte sind i.R. in E5, E6 oder E8 (nicht E9, dafür bedarf es einer sog. Fachprüfung II - Ausnahme Besitzstand).

Ohne Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter und ohne Fachprüfung I darfst Du eigentlch nicht als Verwaltungsfachangestellter eingruppiert werden. Dann ist grds. nur ein Eingruppierung bis E5 möglich.

Dann könntest Du berufsbegleitend den Angestelltenlehrgang I machen und Dich nachqualifizieren.