Wurde heute im Verkehr genötigt (Lichthupe, Hupe...) , kann ich Anzeige erstatten, bringt das was ohne Zeugen, was passiert mit dem Nötiger?

13 Antworten

Lichthupe und Hupe sind zunächst Signalanlagen, die extra eingebaut wurden, um sie auch zu benutzen. Das alleine ist keine Nötigung. Zusätzlich müsste für längere Zeit ein absichtlicher Zwang ausgeübt werden ("Androhung eines gefährlichen Übels"). Worin besteht der hier?

Alien0127  14.10.2015, 21:23

Falsch, die Hupe beispielsweise darf nur in den wenigen in der StVO geregelten Fällen benutzt werden.

Dunkel  14.10.2015, 21:56
@Alien0127

...die Hupe beispielsweise darf nur in den wenigen in der StVO geregelten Fällen benutzt werden.

Wie zum Beispiel zum Ankündigen einer Überholabsicht.

Sofern also der Sicherheitsabstand gewahrt wurde und der Hintermann kein Hupkonzert veranstaltet hat, ist das keine Nötigung.

Hamburger02  15.10.2015, 07:55
@Alien0127

Und selbst wenn sie anders benutzt wird, ist das noch lange keine Nötigung sondern vermeidbare Lärmbelästigung.

Was ist denn daran so schlimm? Klar ist es nicht ok, aber ich finde es nicht so schlimm dass man es gleich anzeigen muss...

Viele Frauen werden oft angehupt,... aber hey - da kann man drüberstehen und sich begehrenswert fühlen ;)

Ich meine: Eine richtige Gefahr geht ja von den PKW/LKW Fahrern nicht aus - sie steigen wohl eher nicht aus dem Auto aus und vergewaltigen dich oder so. Es wird einfach bei dieser billigen, blöden Anmache bleiben und gut so. Würde jede Frau jeden Anmachversuch gleich anzeigen, hätte die Polizei einiges zu tun:D

Außerdem würdest du im Gericht damit sowieso nicht durchkommen (Aussage gegen Aussage).

(Geschrieben von einer Frau)

lastgasp  14.10.2015, 19:26

Außerdem würdest du im Gericht damit sowieso nicht durchkommen (Aussage gegen Aussage).

Leider immer noch weit verbreiter Irrglaube.....

Hierzu Urteile des Bundesgerichtshofes zur Beweiswürdigung:

Die Rechtsprechung stellt besondere Anforderungen an die Beweiswürdigung in Konstellationen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.). Erforder-lich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben.

Wenn es keine Anhaltspunkt für die mangelnde Glaubhaftigkeit einer Aussage gibt und der Belastungszeuge keine der folgenden Kriterien erfüllt,

  • ein deutlich hervorgetretener Belastungseifer des Zeugen
  • ein erkennbares Motiv für eine mögliche Falschbelastung
  • erkennbar übertriebene Angaben
  • eine nachgewiesene teilweise Falschbelastung
  • jeder Widerspruch innerhalb der Aussage
  • Widersprüche zu sonstigen Beweisergebnissen.

wird das Gericht diese Aussage höher bewerten.

Hamburger02  15.10.2015, 08:02
@lastgasp

Das ist völlig korrekt, habe es selber als Opfer einer Straftat so erlebt. Es gab keine Zeugen und meine Aussage stand gegen die des Opfers. Am Ende stellte der Richter fest, dass ich absolut glaubwürdig wirke, während dem Angeklagten mindestens eine Lüge nachgewiesen werde konnte. Er wurde dann alleine auf Grund meiner Aussage zu mehreren Jahren verurteilt.

Alien0127  14.10.2015, 21:29

In aller Regel läuft es genau umgekehrt, wie du das beschrieben hast. Die Nullhypothese wird zu Grunde gelegt. Es wird nich nach Merkmalen der Unwahrheit gesucht, sondern der Richter nimmt grundsätzlich an, dass die Aussage falsch ist und sucht Wahrheitskriterien.

lastgasp  15.10.2015, 08:46
@Alien0127

@ Alien0127

Die Nullhypothese - wohl eher aus dem Auenland der Rechtswissenschaft - widerspricht doch wohl kaum meiner Kernaussage. Es geht um die Bewertung von Aussagen. Den Hintergrund habe ich hinreichend belegt.

Ja, nein, ich weiß nicht :-)

Anzeige kannst Du jederzeit erstatten.

Schwierig wird es den Fahrer zu identifizieren, daher wird die Anzeige eher kein Erfolg haben und dem Fahrer wird wenn er entsprechend handelt gar nix passieren.

Anzeigen kannst du alles was du willst. Es wird aber nichts ändern im Strassenverkehr. Deutschland fährt nun mal sehr aggressiv. Ich war am Wochenende in den Niederlanden unterwegs. Einfach ein schönes und ruhiges dahin gleiten ohne Drängler.