Schulden anzeige erstatten?

5 Antworten

Schulden muss man natürlich zurück zahlen. Wenn du die aber einklagen willst, musst du eine Klage einreichen. Dazu solltest du einen Anwalt konsultieren. Das Ganze wird nicht billig. Solltest du den Prozess verlieren, weil die Beweise nicht ausreichen, bekommst du nicht nur dein Geld nicht zurück, sondern musst auch noch den Prozess und den Anwalt deines Schuldners bezahlen.

Wenn die Summe also nicht sehr hoch ist, verbuche den Verlust unter Lehrgeld und verborge in Zukunft nur noch etwas an zuverlässige Leute mit einem ordentlichen Vertrag - oder lass es sein!

Anzeige? Das ist zivilrecht, die Polizei hat damit nix zu tun.

Du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Google mal Mahnbescheid.

Und wenn ja was passiert wenn er trotz Anzeige nicht zahlt ?

Ersetze mal Anzeige durch Mahnbescheid, dann kannst du den Gerichtsvollzieher vorbeischicken.

BADGHOST  27.05.2014, 16:56

beim GV brauchst erst einen VB

Luftpumpenbert  27.05.2014, 16:58
@BADGHOST

Und den bekommt man 14 Tage, nachdem der MB zugestellt wurde, sofern kein Einspruch erfolgt.

ghettisphaggi 
Fragesteller
 27.05.2014, 16:57

Ok danke :) Wie mach ich das ? Muss ich zur polizei oder wo anders hin ?

Luftpumpenbert  27.05.2014, 16:58
@ghettisphaggi

Lies meine Antwort, dort steht:

die Polizei hat damit nix zu tun.

Sowie:

Google mal "Mahnbescheid beantragen"
ghettisphaggi 
Fragesteller
 27.05.2014, 17:04
@Luftpumpenbert

Deswegen frag ich ja was ich machen soll ? 0.o

mepeisen  27.05.2014, 17:34
@Luftpumpenbert

Das sollten allerdings die Eltern als Vertreter machen... Davon abgesehen: Wenn der Gegenüber auch minderjährig ist, muss der Mahnbescheid an die Erziehungsberechtigten des Gegenübers gerichtet sein als dessen Vertreter...

Luftpumpenbert  27.05.2014, 17:35
@mepeisen
muss der Mahnbescheid an die Erziehungsberechtigten des Gegenübers gerichtet sein

Das ist definitiv Quatsch.

Anzeigen kann man jemanden wegen einer Straftat - für eine zivilrechtliche Forderung verklagt man jemanden.

Wenn ich das richtig verstehe, bist Du minderjährig - dann wird nichts ohne Deine Erziehungsberechtigten gehen.

ja, du kannst eine zivilklage anstrengen

wenn er nicht zahlt, hast du einen titel, dann kannst du vollstrecken

ghettisphaggi 
Fragesteller
 27.05.2014, 16:56

Einen titel ? Und was passiert dann ?

XxXDarkhusoXxX  27.05.2014, 17:17
@ghettisphaggi

dann vollstreckst du mit gerichtsvollzieher

vorher muss du aber in vorleistung gehen, für das gericht

so 500-1000€

mepeisen  27.05.2014, 17:35
@XxXDarkhusoXxX
so 500-1000€

Wie kommst du darauf?

Nehmen wir das gerichtliche Mahnverfahren. Bei Streitwerten von 0 bis 500€ sind die Vorleistungen bei MB, VB und Vollstreckungsauftrag bei rund 100€.

Bei einer Zivilklage bei gleichem Streotwert liegen die Gerichtskosten bei rund 105€, zusammen sind wir da bei rund 150€ beisammen mit Vollstreckungsauftrag.

Und wenn du nicht volljährig bist, brauchst gar nicht weiter fragen. Geh zu den Eltern, die kümmern sich und wenn sie keine Ahnung haben, könn die hier auch Fragen stellen

ghettisphaggi 
Fragesteller
 27.05.2014, 17:03

Is ja nicht so das es eltern gibt denen das egal is oder die selbst kein geld haben ?

mepeisen  27.05.2014, 17:30
@ghettisphaggi

Dann können deine Eltern mit dir gemeinsam zum lokalen Amtsgericht gehen, dort bei der Rechtsantragsstelle bzw. einem Rechtspfleger während der Sprechzeiten vorsprechen und einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt beantragen...

Eine Strafanzeige und das Rückfordern des Geldes sind zwei grundverschiedene Dinge. Alleine mit einer Anzeige bekommst du nicht automatisch das Geld zurück (wobei manche Schuldner dann Angst bekommen und es lieber zurückzahlen).

Sichere alle Beweise, mache Screenshots von den Chats usw. und suche mit deinen Eltern dann einen Anwalt auf. Das wäre der korrekte Weg... Oder deine Eltern suchen die Eltern des Gegenüber auf, soll auch manchmal helfen.