Hat eine Anzeige wegen Verkehrsverstößen auf der Autobahn ohne Zeugen Chancen?

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Üblicherweise wird das Verfahren (wenn es sich zB um eine Straftat wie beispielsweise Nötigung im Straßenverkehr handelt und keine unabhängigen Zeugen vorhanden sind - sprich: Aussage gegen Aussage) gemäß § 170 (2) StPO eingestellt! Eine Anzeige lohnt sich aber evtl. trotzdem, weil der betreffende Verkehrsteilnehmer vielleicht schon öfters mit ähnlichen Delikten aufgefallen ist.

Der Anzeigende ist Zeuge, also ist schon mal nicht mit Aussage gegen Aussage. Im übrigen werden solche Sachen öffters verfolgt als man denkt. Der Stinkefinger z.B wurde für viele Fahrzeugführer schon sehr teuer, Es wird gerne vergessen das ein Zeuge verpflichtet ist die Wahrheit zu sagen und eine Falschaussage strafbar ist,

@Anton96

Der Anzeigeerstatter ist selbstverständlich Zeuge. Wenn der Sachverhalt aber von keiner weiteren (eigentlich unbeteiligten) Person beobachtet wurde, steht sehr wohl Aussage gegen Aussage. Gemäß dem Grundsatz "in dubio pro reo" wird das Verfahren dann üblicherweise eingestellt, zumindest hier in Deutschland. Die Drohung mit der Anzeige wegen falscher Verdächtigung, falls der Sachverhalt vom Zeugen unwahr dargestellt wird, zieht bei vielen Anzeigeerstattern heute nicht mehr wirklich, insbesondere im Verkehrsbereich. Es ist daher oftmals für die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht sehr schwierig, den tatsächlich geschehenen Sachverhalt korrekt zu rekonstruieren. Daher die vielen Verfahrenseinstellungen.

@actros1853

Tut mir leid. aber da bringst du einiges Durcheinander ""in dubio pro reo" bedeutet nur das ein Richter keine Verurteilen darf wenn ER zweifel an der Schuld hat, http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo

Sie dir mal den Link von KanDo91 an was Aussage gegen Aussage betrifft.

Klar kommt es auch öfters vor das ein Verfahren eingestellt wird aber darauf verlassen würde ich mich nicht. Wenn ich z.B ein Parkvergehen zur Anzeige bringe genügt meine Aussage für eine Knolle wenn sie stimmig ist. Ich habe z.B eine Sonderparkgenehmigung für Behindertenparkplätze wenn ich nun eine Anzeige mache weil ein unberechtigter dort steht bekommt dieser in der Regel auch eine Knolle, meine Zeugenaussage reicht dafür aus.

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt entscheidet der Richter wem er Glaubt. Im übrigen ist die Strafe für eine uneidliche Falschaussage schon recht happig insbesondere.

@Anton96

Hier noch das Gesetz für falsche Verdächtigung http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html Für mich klingt das nicht danach das man das unbedingt Riskieren möchte zumal auch noch Schadenessersatz Forderungen auf eine zukommen können.

@Anton96

Entschuldige, aber ich habe täglich (beruflich) damit zu tun. Was "in dubio pro reo" bedeutet ist mir klar. Der Richter wird aber in 95% aller Fälle niemanden verurteilen, wenn es nur die Aussage des Anzeigenden (Zeugen) und des Beschuldigten gibt, und der Sachverhalt von beiden Parteien völlig konträr dargestellt wird. Die Beweislage ist hier eindeutig zu dünn.

Die Folge davon wäre, dass bei einer Verurteilung einige der Angeklagten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würden. Der Richter wird schon allein deshalb genau abwägen, denn hier geht es auch um den "Ruf" des Richters.

Ein guter Rechtsanwalt wird mit seinem Mandanten vor einer Verhandlung -wenn es überhaupt dazu kommt- eine entsprechende Strategie besprechen.

Und genau aus diesem Grund, weil man eben in vielen Fällen vor Gericht die Wahrheit NICHT oder zumindest nicht ganz erforschen kann, werden die Verfahren oft eingestellt.

Ich selbst bin übrigens auch von einer solchen Entscheidung betroffen. Auf einer Autobahn in Bayern wurde ich von einem Audifahrer bei dichtem Verkehr rechts überholt. Anschließend zog dieser dann direkt vor mir auf die linke Spur, obwohl da eigentlich kaum Platz für ihn war. Anschließend bremste er absichtlich ziemlich stark, woraufhin ich eine Vollbremsung machen musste. Die Situation war insbesondere wegen dem dichten Verkehr äußerst gefährlich, weshalb ich bei der Autobahnpolizei eine Anzeige erstattet habe. Ich hatte als Zeugen einen Bekannten im Auto, der Audifahrer hatte als Zeugin seine Ehefrau als Beifahrerin. Der Audifahrer erstattete dann eine Gegenanzeige. Obwohl die Polizei uns alle ausführlich zum Sachverhalt vernommen hat, wurden beide Strafverfahren gemäß § 170(2) StPO eingestellt.

Eine Verfahrenseinstellung nach § 170 (2) StPO erfolgt seitens der Staatsanwaltschaft u.a. immer dann, wenn der Sachverhalt von beiden Parteien komplett unterschiedlich dargestellt wird und es keine weiteren (möglichst neutrale) Beweismittel wie zB Videoaufnahmen, weitere Zeugen etc gibt.

In diesem Fall hat die Ehefrau des Audifahrers auch gelogen. Sie hätte zwar als Ehefrau des Beschuldigten nichts aussagen müssen, hat es aber trotzdem getan. Sie hätte auch die Wahrheit sagen müssen, hat sie aber leider nicht getan.

Und ein solcher Verfahrensausgang ist leider kein Einzelfall.

Ich will nicht sagen ich sei ein stetiger Drängler...

Ich will aber trotzdem mal was von dir wissen: Wenn du die, von dir genannten 150 Km/h fährst, auf welcher Spur fährst du dann und welche Geschwindigkeit ist vorgegeben?

Jetzt sei mir nicht böse, aber ich erlebe es (zu meinem Leidwesen) täglich, daß irgendsoein Öko oder Rentner oder... usw. vor mir her fährt und das mit immer der selben maximalen Geschwindigkeit. Der rührt also bei (schon längst) grüner Ampel dann doch schon den ersten Gang rein, fährt bis ca. 10Km/h, rührt in den 2. .... und ist nach gefühlten 300m bei etwa 45Km/h angekommen (und nur 3 Mann über die Ampel, von der er nicht weg kam).

Genau so läuft es auf der Autobahn. Gestern erst gehabt: A100 in Berlin, linke Spur, 10Uhr. Ein Rentner fährt mit seinem überdimensionierten Audi auf der linken Spur... Mal 70, mal 90 (es gilt 80, gefahren wird links meist etwas schneller). Mitte und Rechts ist frei.... Warum sitzt er auf der linken Spur und fährt tw. unter 80?

Bist du auch so einer und wunderst dich, daß dir die Leute in den Kofferraum schauen? Manchmal macht es Sinn den Fehler bei sich selbst zu suchen....

Wie gesagt: Es ist nicht böse gemeint.

sehr schwierig ..

aufblenden ist i.d.R. nicht verboten .. zu geringer Abstand muss normalerweise gemessen werden, damit ein Bußgeld verhängt werden kann. Anderes Fehlverhalten was dann unter Nötigung (§240 StGB) od. Gefährdung (insbes. §315c) fällt, kann natürlich angezeigt werden, die Verfahren werden aber normalerweise auch von der Staatsanwaltschaft eingestellt, wenn es außer der Aussage des Geschädigten/Anzeigenden keine weiteren belastenden Aussagen oder sonstige Beweise gibt.

Hallo PepsiMaster! Es nervt halt einfach, aber wem erzählich das? Manchmal würde ich gerne die Kelle raushalten oder das leider nicht vorhandene "Polizei - bitte folgen!"-Schild einschalten, nur um den anderen zu schocken... ;-)

Ich wurde mal von einem Fahrer auf der Landstraße seitlich bedrängt. Soweit, dass ich fast im Graben landete. Mit einer Vollbremsung entging ich schlimmeren. Ich hatte mir trotz Schreck das Kennzeichen gemerkt und sofort Anzeige bei der Polizei gemacht. Diese nahm das sehr ernst. Der Fahrer wurde zur Vernehmung geladen. Nach Wochen stellte sich heraus, dass er leugnete. Es stand Aussage gegen Aussage. Er war alleine im Auto und ich ebenso. Also in der Form keine Chance.

hallo DJMuenchen

in Deutschland ist man solange unschuldig, bis die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Das heißt, wenn es keine Zeugen und keine Beweise gibt, sollte es eigentlich nichts bringen.

Wenn allerdings mehrere Leute in einem Auto sitzen, dann zählt ihre Aussage nicht, wenn es Familien sind. Wenn sie nur befreundet sind, weis ich es nicht.

Ich hoffe das hilft dir weiter und ich wünsche dir noch viel Geduld :)

MfG miile2

Der Anzeigende IST Zeuge! Seine Aussage genügt grundsätzlich zur Verurteilung des Betroffenen, sofern sie dem Richter hinreichend glaubwürdig erscheint.

Die Einlassung (nicht Aussage!) des Betroffenen hingegen ist grundsätzlich erst einmal weniger glaubwürdig, weil der Betroffenen im Gegensatz zum Zeugen keiner Wahrheitspflicht unterliegt.

@JotEs

ah, danke. Wusste ich garnich :)