Wurde gerade als Fußgängerin vom Fahrrad angefahren - was nun?

11 Antworten

Wenn den Fahrradfahrer ein Verschulden trifft (z.B. auf der falschen Seite fahren wodurch der Unfall überhaupt erst passieren konnte), kann man ihn für erlittene Schäden haftpflichtig machen.

Der Fahrradfahrer sollte seiner Haftpflichtversicherung Bescheid geben und den Schaden melden. Für gewöhnlich ist das der einfachste Weg. Natürlich klappt das ganze nur, wenn ihr Daten ausgetauscht habt, das geht aus deinem Text leider nicht hervor.

Schildere dem Arzt was passiert ist, damit er entsprechende Unterlagen vorbereiten kann. Das Schmerzensgeld wird je nach Schwere der Verletzung vom Versicherer des Radfahrers bezahlt (sofern die Leistung anerkannt wird)

Gabriela89 
Fragesteller
 12.05.2014, 14:25

doch ich habe ihm um seine daten gebeten und er hat sie mir gegeben , soll ich ihn am besten kontaktieren?

Hast du die Kontaktdaten des Radfahrers? Dann solltest du damit zur Polizei gehen und ihn anzeigen. Der Arzt kann ja nur feststellen, was für Verletzungen du durch den Unfall abbekommen hast. Mit dem Attest kannst du dann weitere Schritte einleiten und dir ggfs. einen Anwalt nehmen.

Nur wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde besteht Aussicht auf Erfolg. Wenn Du die Personalien des Verursachers hast, dann brauchst Du auch noch Zeugen, denn es wäre ja denkbar, dass Du den Fehler gemacht hast, der letztlich zum Unfall führte. Ohne Zeugen wird es sehr schwer, ohne Personalien unmöglich.

W die enn Personalien des Schädigers bekannt sind: Geltendmachung der Ansprüche durch einen Rechtsanwalt; dessen Honorar zahlt der Unfallverursacher!

Personalien nicht bekannt: Strafanzeige bei der Polizei, möglicherweise können dort die Personalien ermittelt werden (Erfolgsaussichten fraglich)

Hast du die Personalien? Ohne die wirst du ja nichts "einklagen" können.

Ansonsten natürlich zum Arzt (so oder so) und alles dokumentieren lassen. Kannst auch Fotos machen von deinen Wunden. Je nach dem wie du mit dem Radfahrer verblieben bist, würde ich zur Polizei gehen. Informieren und ggf. Anzeige. Für das Schmerzensgeld solltest du dann ggf. einen Anwalt beauftragen der das einfordert.

Gibt es Zeugen?