Knie-Op Pfusch, Recht auf Schmerzensgeld?

6 Antworten

Dein Vater kann sich an seine Krankenkasse wenden und um hilfe bitten, da der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht. Die fordert dann, neben den Unterlagen, die ihr ihr zur Verfügung stellen könnt, dann Unterlagen auch vom Krankenhaus an, legt diese dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, hier einem entsprechenden Facharzt, zur Beurteilung vor.

Kommt dieser in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, daß es sich um einen Behandlungsfehler handelt. könnt ihr gegen den Operateur/ das Krankenhaus vorgehen, indem er ihn auf Schmerzensgeld verklagt. Das müsst ihr allerdings selbst machen. Gut ist, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, die in diesem Fall unterstützt. Ein Anwalt für Medizinrecht ist dann euer richtiger Ansprechpartner, der die Interessen deines Vaters vertreten kann.

Ihr solltet auf jeden Fall handeln, bevor nun eine weitere Operation evtl. aufgetretene Schäden nicht mehr nachweisen läßt.

Ein Anruf bei der Krankenkasse deines Vaters sollte euch weiterbringen. Das aknn eine langwierige Sache werden, aber ich drücke euch die Daumen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich schon. Dass die Physiotherapie möglicherweise ohne genaue Unterlagen (Röntgenbilder) ausgeführt wurde, macht den Sachverhalt etwas komplizierter.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht wäre der Ansprechpartner für Deinen Vater.

Hallo m987791,

also Folgendes, bei einer TEP (Totalendoprothese) wird 5min nach der OP geröngt. Erst dann verlässt der Patient den OP Saal.

Wenn es eindeutig sichtbar ist, nach der Operation einen 5mm Vorstand des lateralen Tibiaplateaus zu haben, dann ist es die Schuld des Chirurgen.

Wenn dies allerdings mit der Zeit gekommen ist, dann ist der Chirurg nicht Schuld, sondern es wird dann wahrscheinlich an der Anatomie nicht stimmen, oder das Implantat war zu groß etc., was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Dies müsst ihr dann mit (wie hier schon beantwortet) mit der Ärztekammer und einem medizinischen Anwalt klären, aber dafür braucht es exakte Aufnahmen, die nach der OP aufgenommen worden sind.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dein Vater sollte sich an die Ärztekammer wenden und muss den Rest dann mit einem Anwalt für Medizinrecht auseinanderpflücken.

Ob das OP-Ergebnis tatsächlich einer mangelnden Leistung des Arztes zuzuschreiben ist, kann man pauschal nicht beantworten.

Danke für die Antwort.

Aber aus welchen Gründen kann man nicht sagen dass es eine mangelnde Leistung des Arztes ist?

Ich bezweifle deine Aussage nicht, aber ich kann es mir beim Besten Willen nicht selbst erklären.

@m987791
Aber aus welchen Gründen kann man nicht sagen dass es eine mangelnde Leistung des Arztes ist?

Weil nicht alles, was nicht nach Plan läuft, als Fehler dem Chirurgen anzulasten ist.

Ein Laie kann das in der Regel nicht beurteilen... Das müssen Fachleute machen.