Aussage gegen Aussage?

5 Antworten

  1. Aussage gegen Aussage gibt es nur am Stammtisch und in schlechten Filmen. Wundert mich, dass ein Polizist sowas sagt.
  2. Sind Ampelschaltungen voneinander abhängig. Muss nicht, kann aber sein, dass eine der Schilderungen gar nicht stimmen kann.
  3. Muss die Dame auch dann auf Fußgänger etc. achten, wenn die Rot haben.

Was ist denn bitte eine Ampel für Radfahrer?

Handelt es sich um eine Kreuzung oder Einmündung, oder ist es ein kombinierter Fußgänger/Radfahrer-Überweg?

Warum sollte die Frau nach rechts gucken, falls die grünes Licht für ihre Fahrtrichtung hat?

Nicht die Polizei bestimmt, wer im Recht ist. Dein Bruder bekommt ja einen Bericht der Unfallstation. Seine Krankenkasse wird schon dafür sorgen, dass die Rechtslage geklärt wird. Da muss er ja einen Unfallbericht abgeben. Notfalls muss das eben ein Gericht entscheiden, wer hier im Recht war. Wenn die Autofahrerin rechts abgebogen ist, musste sie sich ja vergewissern, ob ihre Bahn frei war. Das hat sie ja offensichtlich nicht ausreichend gemacht.

und ich wollte einfach mal fragen wie ihr die ganze sache seht.

Völlig irrelevant, wie das jemand sieht, der nicht dabei war. Die Schilderungen Betroffener sind häufig einseitig.

Der beauftragte RA macht das schon.

Vorausgesetzt, dein Bruder sagt nichts gegen die Vision der Autofahrerin würde ich sagen, dass dann eigentlich keine Aussage gegen Aussage besteht, weil es ja nur 1 Aussage gibt.