„Würfeln“ nach Feierabend im Einzelhandel?

4 Antworten

Ja, das ist rechtens.

Weigerst du dich, dürfen sie es allerdings nicht selber ausleeren oder dich abtasten, sondern müssten dann die Polizei rufen, die dann die Taschenkontrolle offiziell macht. Zudem darf dich nur eine Person selben Geschlechtes abtasten.

Bei uns in der Firma gab es Taschenkontrollen nach dem Zufallsprinzip. Es musste an der Pforte ein Knopf gedrückt werden und wo es leuchtete, musste zur Taschenkontrolle. War aber so rechtens, auch mit dem Betriebsrat so abgesprochen.

Zufällige Kontrollen beim Personal sind meines Wissens nach rechtens. Durch das würfeln ist man ja nicht jedes Mal dran aber muss halt Angst haben man könnte und so wird Diebstahl dann verhindert oder wenigstens erschwert.