Darf die polizei uns einfachso durchsuchen?

9 Antworten

Natürlich dürfen die das. Warum glaubt man immer, Polizisten wären die einzigen Menschen auf der Welt, die NICHT wüssten, was sie dürfen und was nicht.

Du hättest deine Tasche so oder so leeren müssen. Auch die Anordnung der Staatsanwaltschaft hätte daran ja nichts geändert und die ist in Null-Komma-Nix eingeholt.

Die Beamten hatten einen Verdacht, nämlich den des Verstoßes gegen das BTMG. In dem Bericht steht nun, dass du deine Tasche freiwillig, also ohne staatsanwaltliche Anordnung - geleert hast. In Anbetracht der Tatsache, dass du sie so oder so hättest leeren müssen, ist es eher von Vorteil, so wie es jetzt drinsteht.

Mit einer Weigerung (die dir zwar zugestanden, die Sache aber lediglich aufgeschoben, nicht aufgehoben hätte) und der damit erforderlich gewordenen Anordnung durch die STA sähe der Sachverhalt ja noch schlechter aus. Er ist also eigentlich ganz bei dir, in dem er das schreibt.

Sie dürfen das. Sie wissen auch, was sie dürfen. Ihr wisst es nicht. Das ist aber euer Fehler. Wer sich weigert, hat etwas zu verbergen.

Gruß S.

Hallo,

rechtlich gesehen war das keine Durchsuchung, ihr seid der Aufforderung die Taschen zu leeren nachgekommen.

Wärt ihr das nicht, wäre eine Durchsuchung vermutlich gerechtfertigt gewesen. Wichtig wäre hierbei, wo ihr euch aufgehalten habt. Eine daraus resultierende Durchsuchung ist im jeweiligen Polizeiaufgabengesetz geregelt. Bei uns in Bayern zum Beispiel nach dem PAG (Polizei Aufgabengesetz - nicht sehr kreativ, ich weiß).

Hierbei dürfen Personen durchsucht werden, die sich an gefährdeten Orten (alle möglichen öffentlichen Einrichtung) oder an gefährlichen Orten (Orten, an denen es aus polizeilicher Erfahrung zu Straftaten kommt, Parkanlagen, Bahnhöfen etc.) und noch einige Orte mehr.

Da du nicht schreibst, wo ihr genau wart, ist eine abschließende rechtliche Beurteilung nicht möglich, ich gehe aber mal davon aus, dass es an einem rechtlich "gefährlichen Ort" war?

Da die Polizeiaufgabengesetze in den unterschiedlichen Bundesländern nahezu wortgleich sind, dürften die Vorschriften zur Durchsuchung auch in deinem Fall anzuwenden sein.

Ist das Ganze nicht über die "Gefahrenabwehrschiene", sondern über die "Strafverfolgungsschiene" gelaufen, ist es noch einfacher. Durch das zu laute Musik hören, liegt der Verdacht einer Ruhestörung im Raum. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit. Aus diesem Grund seid ihr "Betroffene". Die Kollegen müssen daher a) eure Personalien feststellen (was zu einer Durchsuchung nach den Ausweispapieren führen kann) und können euch b) zur Eigensicherung durchsuchen.

Eine mögliche Durchsuchung wäre also auf jeden Fall rechtlich vertretbar gewesen, ihr seid ihr nur "zuvorgekommen", indem ihr euch "selber durchsucht" habt ;-)

Zur Sicherstellung: Der Grinder dient als Beweismittel und Einziehungsgegenstand und wird daher sichergestellt.

Wenn du nicht explizit: "Nein, ich bin gegen eine Sicherstellung" sagst, bist du damit einverstanden. Wenn du das gesagt hättest, wäre halt §§ 94, 98 StPO ankreuzt worden, anstatt nur §94 StPO...

Dort geht es um die Beschlagnahme:

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

Das ist rechtlich für dich genau das gleiche, der Grinder wird dir abgenommen.

Und wie immer zu guter Letzt, ein dezenter Hinweis:

Ihr seid aufgefallen, wegen zu lauter Musik. Ihr hattet Gegenstände mit verbotenen Substanzen dabei. Aber die Polizei soll Schuld sein?

was quatscht du von schuld sein? es ging darun ob sie es dürfen oder nicht... spar dir sowas lieber

@goofgroow

Fakt ist, dass hier auf der Plattform jeden Tag mindestens 10 Fragen kommen "Darf die Polizei das", als ob wir die einzigen auf der Welt sind, die nicht wissen, WAS wir dürfen... irgendwann nervts.

Nachdem dein einziger Kommentar auf eine 2400 Zeichen Antwort, in der ich glaub ich deine Frage relativ verständlich und komplett beantwortet habe,

was quatscht du von schuld sein? es ging darun ob sie es dürfen oder nicht... spar dir sowas lieber

bin ich hier raus.

Schönen Sonntag noch.

😂👍 trotzdem danke

Hallo, gestern abend waren wir draußen und haben anscheinend ein bisschen zu laut musikgehört und die polizei kam.

Sorry - aber nur wegen Musik hören schreitet keine Polizei ein.

richtig ist doch mit Sicherheit, dass ihr das Musikgerät zu laut aufgedreht habt!

Was die Polizei alles darf kannst du ja mal im Polizeigesetz nachlesen - und da gehört auch dazu, dass wenn ein Verdacht besteht, dass sie dich durchsuchen darf.

https://dejure.org/gesetze/PolG

? hab ich doch geschrieben das es wohl zu laut war

"zu laut Musik hören" schließt doch logischer Weise ein, dass das "Musikgerät zu laut aufgedreht" wurde :D Bzw. Es schließt es nicht nur ein, sondern ist gar das selbe! Bei zu lauter Musik und evtl. der Geruch von Cannabis, oder wenn sie merken, dass ihr nicht mehr Heer eurer Sinne seid xD, dürfen SIE euch durchsuchen. Sie haben gesagt, dass ihr eure Sachen vorzeigen sollt und habt es demnach freiwillig und selbstständig herausgenommen. Unfreiwillig wäre es gewesen, wenn ihr euch strikt geweigert hättet und die Polizei dies hätte tun müssen. Wenn ihr "Nein" gesagt hättet, stände dort "unfreiwillig" drauf. Nur ist es immer besser zu sehen, wenn ihr es freiwillig getan habt... Nur gibt es in Deutschland eine Mindestgrammzahl, die erst zu weiterten Untersuchungen und Angreifen führt. Es war ein leerer Grinder mit den übrig gebliebenen Resten... Damit kommst du nicht einmal auf 0,2 g ^^ Demzufolge hast du grundsätzlich nichts zu befürchten. (Zumindest nichts wegen Cannabis) Ruhestörung vielleicht. Falls ihr noch alle Minderjährig seid, wollten sie euch vermutlich nur schrecken und euch einen Denkzettel verpassen

@FODIG
    "zu laut Musik hören" schließt doch logischer Weise ein, dass das "Musikgerät zu laut aufgedreht" wurde :

    Richtig - aber es schließt nicht ein, dass dem Musik-Hörer auch das Musikgerät gehört.

    Und nur zuhören ist nicht strafbar!

    Jawohl, zur Gefahrenabwehr und zur Eigensicherung dürfen die Beamten das zu 99% immer. Das dabei ein Zufallsfund zu Tage gefördert wurde ist natürlich ein Glückstreffer. Aber nur, weil Du ein Werkzeug für deine Drogenverarbeitung dabei hattest gibt es keine Ermittlung. Da müssen sie schon auch das entsprechende Kraut bei dir gefunden haben. Ansonsten kannst Du mit einer Einstellung des Vefahrens rechnen. Ich würde das aber als einen Schuss vor den Bug verstehen. Und zwar ein heftiger. Falls Du allerdings nicht vor hast irgendwann einmal beruflich in den öffentlichen Dienst zu gehen, kann dir eigentlich wurscht sein was in deinem Erziehungsregister und im BZR steht.

    Wenn du bei einer Personenkontrolle nicht strikt sagst das du einer Durchsuchung nicht zustimmst, also warst du damit automatisch einverstanden.

    Außer ihr haltet euch am Bahnhof oder an anderen „gefährlichen“ Orten auf.