Diebstahl geringwertiger Sachen fangprämie?

3 Antworten

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/fangpraemie

Und wenn das Unternehmen eine solche Fangprämie fordert, so müssen sie Dir diese auch offiziell in Rechnung stellen - und Dir eine Bankverbindung nennen, auf welche der Betrag zu zahlen ist.

Danke sehr! Kam mir wirklich sehr sehr komisch rüber als ich ihn gefragt hab ob man das nicht überweisen soll und er meinte nein du gibst mir das in bar

Und wieder bewahrheitet sich, was mal Vidocq, der Urvater der Kriminalpolizei sagte: "Um einen Dieb zu fangen .. musst du einen Dieb beschäftigen."

Ich würde morgen mit deinem Vater, dem du natürlich alles beichten wirst, in dem Laden aufschlagen und in Gegenwart des Geschäftsführers den Ladendetektiv zur Rede stellen. Das ist nämlich völlig illegal.

Eine Bearbeitungsgebühr hingegen darf erhoben werden, aber bitte mit Forderung (Rechnung) und Überweisung. Die Höhe ist auch unabhängig vom Wert des gestohlenen Gutes.

DANKE Ihr helft mir wirklich sehr weiter danke!!