Würde es beim desertieren in der Bundeswehr im Kriegsfall die Todesstrafe geben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antwort ist völlig simpel:

Das Grundgesetz bzw. die darin enthaltenen Rechtsvorschriften und auch die allgemeingültigen Gesetze werden im Verteidigungsfall nicht außer Kraft gesetzt, die Zeiten sind in Deutschland vorbei, in denen zu Kriegszeiten Sonderrechte galten. Ergo gelten sowohl das Verbot der Todesstrafe als auch die vorhandenen strafrechtlichen Bestimmungen (max. 5 Jahre Haft bei Fahnenflucht) unverändert weiter.

Im Verteidigungsfall würde zwar sicher häufiger auf Höchststrafe (also 5 Jahre) plädiert als in Friedenszeiten (besondere Schwere der Schuld), aber grundsätzlich würde sich nichts ändern.


Ein Blick auf Art 102 GG besagt schon, dass die Todesstrafe abgeschafft. Es gibt auch keine Ausnahme im Verteidigungsfall und das GG steht über alle anderen Gesetze und Verordnungen.

Im Kriegsfall würde das Kriegsrecht gelten, also durchaus möglich.

Es gibt kein gesondertes "Kriegsrecht" in Deutschland.

@navynavy

Doch. Es gibt ein Instrumentarium um es einzuführen. Das reicht vollkommen. Die Einzelheiten werden sowieso gesondert festgelegt.

@JBEZorg

Falls Du damit auf die "Notstandsgesetze" anspielst - die sind in ihrer Tragweite nicht im Entfernstesten mit den Kriegsrechten anderer Staaten zu vergleichen, die dem Militär (v.a. militärischen Führern) weitreichende exekutive, teils sogar legislative und judikative Vollmachten im Kriegsfall einräumen. Auch Standgerichte - die insbesondere im Zusammenhang mit Todesstrafen tätig wurden/werden - sind in Deutschland explizit verboten, die Truppendienstgerichte unterstehen verwaltungstechnisch wiederum dem zivilen Verwaltungsgerichten, auch im Verteidigungsfall.

Die im Verteidigungsfall vorgesehenen Einschränkungen gewisser Grundrechte haben nichts mit einer grundsätzlichen Änderung des Grundgesetzes zu tun - das übrigens vom Gemeinsamen Auschuss (Notparlament während des Verteidigungsfalles) nicht geändert werden darf. Es gibt demnach kein Instrumentarium, das im Verteidigungsfall über die Notstandsgesetze hinaus das Grundgesetz abschwächen oder abändern könnte - damit bleibt auch das Verbot der Todesstrafe im Kriegsfall unangetastet.

@navynavy

es ist naiv zu glauben, dass all das was verboten ist in einem echten Kriegsfall(der sehr unwahrscheinlich ist für Deutschland) auch vrerboten bleibt.

@JBEZorg

"Naiv" ist es, einer seit über 65 Jahren bewährten politischen und gesellschaftlichen Ordnung eine solche Oberflächlichkeit zu unterstellen.

Hier geht es nicht um ein simples Verbot, sondern eine Säule des Verfassungsrechts, das schlicht nicht einfach außer Kraft gesetzt werden kann, auch nicht im Krieg, dafür gibt es genügend Sicherungsmaßnahmen in Verfassung und Gesetzgebung.

Ein Kriegsfall ist kein Freibrief für Putsche gegen die Verfassungsordnung.

Gerade für eine Staatsbürgernation wie Deutschland ist die Staats- und Rechtsordnung der entscheidende Wertekanon des Zusammenhalts - auch und vor allem im Kriegsfall.   

@navynavy

"Naiv" ist es, einer seit über 65 Jahren bewährten politischen und gesellschaftlichen Ordnung eine solche Oberflächlichkeit zu unterstellen.

Tja, was war nochmal mit der Weinmarer Republik? Wie lange hat's gedauert daraus eine Dikatatur zu basteln?

Es ist schon naiv zu glauben heute wäre alles anders. Es ist sogar gefährlich sowas zu glauben.

@JBEZorg

Tja, was war nochmal mit der Weinmarer Republik? Wie lange hat's gedauert daraus eine Dikatatur zu basteln?

Der Vergleich hinkt massiv - denn wenn das Grundgesetz etwas ist, dann eine Antwort auf die Schwächen von Weimar. Zudem sind 14 Jahre etwas anderes als 65 - mehrere Generationen sind politisch und historisch ein ganz anderes Kaliber.

Übrigens scheiterte die Weimarer Republik nicht in erster Linie an ihrer Verfassung, sondern daran, dass es so gut wie keine starke demokratische Kraft im Land gab. Wäre die Mehrheit der Deutschen in der Weimarer Zeit überzeugte Demokraten gewesen, wäre die Weimarer Verfassung eine gute, tragfähige Ordnung gewesen. So wurde sie zum Instrument von Verrätern.

Und genau das ist heute Deutschlands große Stärke - diese demokratische Grundhaltung des weitaus größten Teils seiner Bevölkerung. Demokratie ist heute in Deutschland in allen Schichten angekommen. Insofern ist es nicht naiv zu glauben, dass heute alles anders ist - es ist schlicht Tatsache.

Das heißt nicht - und darin gebe ich Dir in gewissem Maße recht -, dass Demokratie etwas wäre, was wie ein Allgemeinzustand bedingungslos einfach weiterexistiert. Sie muss immer wieder neu erschlossen und auch erstritten werden. Dafür gibt es gerade heute genügend Anlässe. Aber die Vorstellung, ein Krieg würde aus diesem Deutschland innerhalb kurzer Zeit wieder eine autokratische, machthungrige, Recht beiseiteräumende Oligarchie machen - das ist und bleibt in meinen Augen naiv und weltfremd.

Nein, in Deutschland gilt das Verbot der Todesstrafe.

Es ist auch nirgends nachzulesen, dass die Todesstrafe im Kriegsfall wieder in Kraft tritt.

Gefängnis?Man muss natürlich wissen, dass die Bundeswehr neben den deutschen Gesetzen auch noch seine eigenen Gesetze hat.

Die hat sie natürlich nicht.

@Deppendorff

Was meinst du mit die? Gesetze oder Gefängnis?

@Deppendorff

Da würde ich widersprechen. Es gibt diverse Vorschriften die man laienhaft als Gesetze bezeichnen könnte. ZIn diesem Fall liegt mir da die Disziplinarordnung im Sinn.

Allerdings wird man auch dort keine Regelungen finden, die ggn das Grundgesetz verstossen.

@Schwimmakademie

Ja.Die meinte ich.Wo man sozusagen zivil und militärisch angeklagt werden kann.

Das kann man so nicht sagen. Zumindest nicht mit der Formulierung "neben den deutschen Gesetzen" Für die Bundeswehr gelten dieselben Gesetze wie für alle anderen auch. Es gibt aber Gesetze, die betreffen immer nur bestimmte Gruppierungen, so wie das HGB zum Beispiel Kaufleute betrifft. So gibt es auch zahlreiche Gesetze und Vorschriften und sonstige Rechtsnormen, die nur die Bundeswehr betreffen. Diese können aber keine anderen Gesetze aushebeln. Und die Todesstrafe ist ja als Beispiel im Bundesrecht gänzlich ausgeschlossen. Also es gibt auch keinen Spielraum wie sie doch gelten könnte (deswegen gilt sie auch nicht in Bundesländern wie Hessen, wo sogar in der Verfassung steht, daß die Todesstrafe möglich ist). Und deshalb kann es auch kein gültiges Gesetz für die Bundeswehr geben, in dem die Todesstrafe möglich ist. Es ist so, daß es bei der Bundeswehr durchaus Vorschriften gibt, die nicht anderen Gesetzen widersprechen. Zum Beispiel bei Drogenmißbrauch. Mag der Konsum in Deutschland generell straffrei bleiben, gibt es keine höhere Rechtsnorm, daß dies in einem anderen Gesetz nicht doch unter Strafe gestellt werden darf. Und so kann ein Soldat, der Drogen konsumiert gemäß einer Rechtsvorschrift, die nur die Bundeswehr betrifft, eine Strafe dafür bekommen. Das steht ja nicht im Widerspruch zu anderen Gesetzen. Aber die Todesstrafe ist definitiv ausgeschlossen. Daher kann es für die Bundeswehr da keine andere Vorschrift geben und gibt es auch nicht!