Wohnwagenanhänger bzw. KFZ ummelden ohne Fahrzeugschein?
Hallo,
kann ich ein Wohnwagenanhänger bzw KFZ ohne Fahrzeugschein ummelden?
Ich bin im Besitz des Fahrzeugbriefes worin auch hervorgeht, dass der Hänger im Jahre 1992 stillgelegt wurde und das der Fahrzeugschein eingezogen und entwertet wurde. Ich will den Hänger nun auf mich zulassen, aber als Stilllegung wohl bemerkt.
Reicht mir da nur der Fahrzeugbrief? Angerufen habe ich beim zulässigen Amt, geht aber immer der AB ran.
3 Antworten
Wenn ein Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt war, ist die Betriebserlaubnis ungültig geworden.
Der Hänger muß zunächst eine Vollabnahme durchlaufen, manchmal auch "Baurat-Gutachten" genannt.
Dann wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: der Fahrzeugbrief) erstellt.
Mit der Zul.-Bescheingung II, Gutachten des Dekra/TÜV/etc. und einer EVB kann der Anhänger dann auf Dich umgemeldet bzw. zugelassen werden.
... Perso, TÜV-Beleg, Brief und eVBN sowie Geld.
Es wird aber keine Ummeldung werden, denn das gute Stück ist ja nicht zugelassen.
Viel Glück.
.... wie sollte das gehen?
Das gute Stück ist laut Frage seit 1992 stillgelegt und zwei Mal geht doch nicht.
Falls eine Ummeldung nicht die automatische Einführung ins Straßenverkehr bedeutet, hast du Recht.
Die TÜV-Bescheinigung der neuen HU brauchst Du dazu.
Der Hänger hat seit 1992 kein TÜV mehr, ist der TÜV zwingend erforderlich ?
Da ich ein Stilllegung beantragen möchte .