Angemeldetes Gebrauchtmotorrad ummelden?

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Also nochmals eine kurze Zusammenfassung: zum Abmelden genügen dir die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 + Teil 2 (früher: Fahrzeugschein + Fzg.brief) sowie das Kennzeichen.

Der Verkäufer und auch der Kaufvertrag ist hierzu nicht  erforderlich!

Zum Anmelden benötigst du ausser deinem Personalausweis noch folgendes:

  • gültige eVB-Nr. als vorläufiger Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
  • HU-Untersuchungsbericht (wg. TÜV)
  • Einzugsermächtigung für das Hauptzollamt (früher: Finanzamt)  wg. Kfz-Steuer bzw. deine SEPA-Kontoverbindung
  • das nötige Kleingeld für Gebühren und evtl. neues Kennz. nicht vergesssen... 

PS: oder brauche ich dafür den Verkäufer? Muss er es erst abmelden oder kann ich es ohne Ihn ummelden?

Also abmelden kann jede beliebige vollj. Person ein Fzg. mit den erforderlichen Papieren wie Zulassungsbesch. Teil 1 + Teil 2 (früher: Fzg.schein u. -brief) sowie das Kennzeichen!

Gruß siola55

Der Kaufvertrag ist aber hilfreich um sich als Eigentümer auszuweisen, und absolut notwendig  wenn von den Papieren irgend was fehlt.

Besorge Dir zuerst eine eVB-Nummer von einem Versicherer/Vertreter. Das ist die Bescheinigung, dass mit der Zulassung Versicherungsschutz zur Haftpflichtversicherung besteht.

Dann gehst Du mit dem Kennzeichen, den Fahrzeugpapieren und Deinem Ausweis zur Zulassungsstelle und meldest das Fahrzeug auf Dich um.

Da das Fahrzeug noch zugelassen ist könntest Du sogar mit dem Motorrad hinfahren, dann sparst Du Dir das Ummontieren des Kennzeichens. Das wird aber der Verkäufer möglicherweise nicht wollen, da Du die Hinfahrt mit seiner Versicherung und somit auf dessen Risiko tätigst.

Die Maschine muss zuvor nicht abgemeldet werden und Du benötigst zur Ummeldung auch nicht den Verkäufer.

Die Maschine muss zuvor nicht abgemeldet werden und Du benötigst zur Ummeldung auch nicht den Verkäufer...

... und auch nicht den Kaufvertrag wie DerHans irrtümlich meint!

oder brauche ich dafür den Verkäufer?

Sobald du Eigentümer des Fahrzeugs bist (Kaufvertrag) hat der Verkäufer keinerlei Befugnis mehr.  Es ist jetzt deines und du unterschreibst für alles was passiert.

btw muß der Vertrag gesetzlich nicht mal schriftlich erfolgen.  Du gibts ihm das Geld, er dir die Schlüssel. Dann könnt ihr euch noch die Hände schütteln und fertig.  Eigentum ist übergegangen. 

Wenn du dann allerdings ohne Papiere und Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde auftauchst wird es ohne Nachweis "kompliziert". 

Wenn du den Kaufvertrag vorlegen kannst, brauchst du nur noch eine EVB und kannst das Fahrzeug anmelden.

Der Kaufvertrag wird weder zum Abmelden noch zum Anmelden benötigt! Abmelden kann ein Fzg. jede beliebige vollj. Person mit den entsprechenden Papieren...

Papiere mitnehmen (Schild nicht vergessen^^) und zur Zulassungsstelle und Ummelden.

Den Ehemaligen Besitzer brauchst du nicht