Wohnungskündigung - wann muss die Wohnung geräumt sein?

6 Antworten

Der Typ wil am 30.11. einziehen da der Tag bei ihm als offizieller Mietbeginn genannt ist, und will den Schlüssel ja eigentlich schon vorher!

Was er will ist eine Sache, was Euere Recht ist, eine andére Sache.

Euer Recht geht vor, Ihr dürft am 30. noch in der Wohnung verweilen.

Falls der Vermieter mit dem neuen Mieter einen Mietvertrag ab dem 30.gemacht hat, so ist das nicht rechtens, das wäre Doppelvermietung und die ist nicht erlaubt.

Da selbiger Typ mir vorhin schon schrieb, dass ich mich nochmal mit meiner VM unterhalten sollte, damit es keine Missverständnisse gäbe, kann ich mir schon denken, dass sie versucht mir einzureden ich müsse den Schlüssel eher übergeben.

Sie müssen nichts regeln und nicht mit dem Vermieter reden.

Geben Sie schriftlich eine genaue Uhrzeit zur Wohnungsübergabe für den 30. und damit hat es sich dann.

Vielleicht kommt Ihnen der Vermieter entgegen, wenn sie schon am 29. ausziehen, wenn er merkt, dass er Probleme mit dem neuen Moieter bekommt.

Ansonsten bis zum Schluss zappeln lassen!!! :-)

Du hast bis zum 30.11.12, 24 Uhr ein Besitzrecht an der Wohnung. Vorher musst du diese Wohnung nicht "aus der Hand" geben. Mir ist jetzt keine Rechtsprechung dazu bekannt, aber wenn der Vermieter den neuen Mietvertrag mit Beginn zum 30.11.12 geschlossen hat, handelt es sich um eine Doppelvermietung. Das ist nicht dein Problem, da der neue Mieter sich an deinen derzeitigen Vermieter halten muss. Dein Nachmieter muss sich an deinen (bald) ehemaligen Vermieter halten.

Muuuhkuh 
Fragesteller
 15.11.2012, 23:07

Danke für die ausführliche Antwort!

Dein Mietverhältnis endet am 30.11. und das neue kann dann erst am 01.12. beginnen. Kannst dir am 30.11. wirklich Zeit lassen bis Mitternacht.

Muuuhkuh 
Fragesteller
 15.11.2012, 22:59

Ok super, dankeschön! Ich war mir so unsicher aufgrund meiner Formulierung "spätestens zum". Bin mal gespannt was sie sagen wird, die ist so .... unfähig und bildet sich ein sie könne mit mir alles machen. Da hat sie sich aber diesmal geschnitten.

eierkuchenform  15.11.2012, 23:14
@Muuuhkuh

Nein, lass dir da nur nichts gefallen. Am besten du hast am letzten Tag jemanden als Zeugen bei dir, der dir bei eventuellen Streitigkeiten helfen kann.

Hätte der neue am 30.11. rein gedurft, hättest du zum 29.11. kündigen müssen, was aber gar nicht geht, da immer zum Monatsende.

Muuuhkuh 
Fragesteller
 16.11.2012, 00:11
@eierkuchenform

Ja, danke dir! Ich werde die Übergabe sowieso nur unter Zeugen machen. Die hat sich schon super viel geleistet , sodass ich da sicher gehen will.(u.a. hat sie nach meinem Wasserschaden das alte- teils schimmelige Laminat wieder verlegen lassen, weil das neue nicht an das alte passte, sie aber nicht alles rausmachen wollte.Oder sie hat mein Schloss im Waschkeller rausbrechen lassen, weil sie dachte es sei wem anders, hält sich nicht an Absprachen, etc...) Von mir braucht sie keinen Gefallen mehr zu erwarten - es sei denn sie bringt mir die Kaution direkt in bar mit am 29. - dann gerne...

Na suuper! Dein Mietvertrag endet am 30.11 um 24:00 Uhr. Da willst Du den Schlüssel übergeben. Nur ja nicht eine Minute vorher! Ich denke, Du wirst auch erkennen müssen, dass Du nicht vom Vermieter verlangen kannst, dass er mit Dir um 23:00 Uhr beginnt, die Wohnung abzunehmen, damit Du ihm pünktlich um 24:00 Uhr den Schlüssel aushändigst. Wenn nicht am 30.11., dann am 1.12.2012 morgens 8:00 Uhr. Die Besichtigung wird dann 2 Stunden dauern und bestimmt wird man als Vermieter was finden, was nicht in Ordnung ist. Du kannst Dann schnell noch nachbessern und wenn Du Glück hast, wirst Du am gleichen Tag noch fertig, sodass vielleicht am späten Nachmittag noch die Übergabe endgültig abgeschlossen werden kann. Wenn Du Pech hast, brauchst Du aber noch mehrere Tage und am Ende wird der Vermieter von Dir Nutzungsausfallentschädigung verlangen und diese von der Kaution einbehalten. Willst Du das wirklich? Mach Dir doch nicht zusätzlichen Ärger und bring das unselige Mietverhältnis ordentlich hinter Dich. Mach am 30.11. nachmittags eine ordentliche Übergabe, sodass der Vermieter den Schlüssel zu vernünftiger Zeit erhalten kann und dem Vermieter auch noch am 30.11. aushändigen kann.

Muuuhkuh 
Fragesteller
 16.11.2012, 00:05

Bitte interpretier doch nicht einfach Sachen die dort nicht stehen. a) Dort steht doch, dass ich sicher nicht vorhabe den Schlüssel um 24Uhr zu übergeben - auch wenn ich alles Recht dazu habe. Aber da die Frau so dreist ist und hier momentan reihenweise Leute flüchten [O-Ton von ihr selbst "Alle Guten ziehen irgendwie aus"...] weiß ich auch, dass die alles versucht. Deshalb werde ich die Übergabe nur mit Zeugen machen, und das erst am 30. Nachmittags.

b)Der Typ wil am 30.11. einziehen da der Tag bei ihm als offizieller Mietbeginn genannt ist, und will den Schlüssel ja eigentlich schon vorher! Und genau darum geht es! Ich habe gezahlt und zwar für den kompletten November und nicht bis xTage vorher nur weil die Frau meint Rechte gelten grundsätzlich nur für andere Leute. Da selbiger Typ mir vorhin schon schrieb, dass ich mich nochmal mit meiner VM unterhalten sollte, damit es keine Missverständnisse gäbe, kann ich mir schon denken, dass sie versucht mir einzureden ich müsse den Schlüssel eher übergeben. Aus diesem Grund wollte ich mich einfach nur absichern, wo meine Rechte liegen. Werde sowieso nächste Woche zur Anwältin gehen, weil ich schon kommen sehe, dass sie mit der Kaution grundlos zicken veranstaltet.

Danke jedenfalls für die Antworten, die Frage ist nun geklärt.

LG

StupidGirl  16.11.2012, 06:47
@Muuuhkuh

Wo ist das Problem? Wenn du den Schlüssel am 30.11.12 nachmittags abgibst, kann der neue Mieter am 30.11.12 nachmittags auch einziehen! Ein Anrecht auf früheren Erhalt des Schlüssels hat er doch sowieso nicht.

bwhoch2  16.11.2012, 16:59
@Muuuhkuh

Natürlich interpretier ich was hinein, was da nicht steht, aber im Grunde schreibst Du genau das. Nichts für ungut. Aber ich würde, da Du sowieso schon vor hast, zu einem Anwalt zu gehen und Dich zu informieren, schon mal folgende Vorgehensweise in den Raum stellen: Wenn es möglich ist, machst Du die Wohnung schon ein paar Tage vorher leer und lädst die Vermieterin ein, mit Dir die Wohnung zu besichtigen um ggf. noch festzuhalten, was Deinerseits noch zu machen ist, damit die Übergabe problemlos und ohne spätere Auswirkung auf die Kaution über die Bühne gehen kann. Nimm, wenn es möglich ist, dazu jemand mit, der vom Fach ist und selbst auch beurteilen kann, ob evt. Beanstandungen berechtigt sind. Das kann z. B. ein Bauhandwerker, Immobilienmakler, anderer Vermieter oder z. B. auch direkt ein Bausachverständiger sein. Diese/r soll als Zeuge fungieren. Evt. Beanstandungen unbedingt fotografieren. Falls noch was zu machen ist, machst Du das sp. bis 30.11. nachmittags. Dann erfolgt die Schlüsselübergabe und das endgültige Unterzeichnen des Übergabeprotokolls. Achtung: Das Übergabeprotokoll sollte nicht enthalten, wer noch was zu machen hat oder wer für was verantwortlich ist, sondern lediglich den Zustand beschreiben. Also z. B. nicht, "Mieter hat Löcher in die Wand gemacht, die dieser noch zuspachteln muss", sondern einfach nur "soundsoviele Löcher in dieser oder jener Wand". Zählerstände natürlich und was eben sonst noch dazu gehört. Dann gibst Du den Schlüssel ab und der neue Mieter kann noch am 30.11. einziehen. Es entsteht dadurch Dir kein Nachteil und die Vermieterin kann ihren Vertrag erfüllen. Wenn das so vorher mit der Vermieterin abgesprochen ist, kann sie auch keine Zicken machen. Wenn sie aber wirklich rumzickt und meint, Du müßtest vorher ausziehen, dann verlang Miete für die Anzahl Tage zurück, die Du nicht mehr in der Wohnung sein kannst. Beispiel: Auszug am 27.11. = 4 Tage. Bei 500 € monatl. Miete wären das dann € 66,67. Den Betrag soll sie Dir bei der Schlüsselübergabe aushändigen, sonst gibt es keinen Schlüssel zurück. Viel Erfolg.

Im Mietvertrag Endet tatsächlich erst am 30.11. 24 Uhr. Vorher müssen sie weder den Schlüssel herausgeben noch die Wohnung abnehmen lassen usw. Es macht sich nur recht schlecht, wenn eine Wohnungsübergabe um Mitternacht stattfindet. Folglich kann sie erst am 1. Dezember stattfinden. Zweckmäßigerweise macht man da einen gemeinsamen Termin zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem neuen Mieter, der dann den Schlüssel gleich übernimmt.

Selbstverständlich kann der Nachmieter einen beliebigen Mietvertragsbeginn mit Ihrem Vermieter vereinbaren. Der Mietvertragsbeginn ist nicht der Zeitraum, wo er im Besitz der Wohnung ist sondern nur der Zeitraum, ab dem er Miete bezahlen muss. Wenn er also unbedingt für eine Wohnung bezahlen möchte, die er nicht besitzt, so kann er diesen Mietvertrag ruhig unterschreiben. Mit ihnen hat das nichts zu tun.