Gilt bei einer Kündigung der Poststempel?

14 Antworten

Nein, der Poststempel gilt nicht.

Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Tag der Zustellung beim Vermieter.

Wenn Du zum 30.04.2014 kündigen willst muß Deine Kündigungsschreiben spätestens am 4.2.2014 zugegangen sein. Entweder wirfst Du das Kündigungsschreiben mit einem Zeugen (am besten keine Verwandtschaft) bis spät. 18 Uhr in den Briefkasten ein oder Du schickst die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder Du läßt das Schreiben durch den Gerichtsvollzieher zustellen.

Bei Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein besteht die Gefahr, daß der Vermieter (bei Abwesenheit) das Schreiben nicht rechtzeitig (spät. bis 4.2.) abholt, bzw. wegen Nichtabholung auf dem Postamt an Dich zurückgeht. Die Kündigung wäre dann nicht wirkam zugegangen.

Wenn du zum 30. April kündigen möchtest, muss deine schriftliche Kündigung bis spätestens 4. Februar und nicht 4. Januar zugestellt sein. Das solltest du per Einwurfeinschreiben tun. Da spielt es keine Rolle, ob der Vermieter zu hause oder auf Reisen ist. Sobald die Postchristel den Brief in den Briefkasten geworfen hat, gilt er als zugestellt. Die Zustellung wird von ihr protokolliert und ist damit nachprüfbar.

Die Kündigung gilt ab Kenntnisnahme des Vermieters.

Falsch.

Ab dann wenn der Vermieter Gelegenheit hat sie zur Kenntnis zu nehmen.

Dazu reicht es wenn sie im Briefkasten ist.

Ich glaube es gilt der Poststempel

Falscher Glaube

@anitari

Wenn schon Kommentar dann bitte auch Aufklärung.

Glauben heißt nicht wissen. Antworte hier lieber nur, wenn Du was weißt. Der Poststempel zählt überhaupt nichts, außer dass er dem Empfänger eines Schreibens etwas über die Laufzeit des Briefes mitteilen kann.

@bwhoch2

Bei uns in Österreich gilt der Poststempel. Ich Antworte hier mit bestem Wissen u. Gewissen. Mein Wissen in Frage stellen ist schon stark. Wobei du mich gar nicht kennst.