Rücktritt von einem Kaufvertrag eines Hauses! Strafe?

10 Antworten

Ob er das machen kann, hängt mit den Gründen für den Rücktritt zusammen.

Berechtigen die Gründe zum Rücktritt, muss er die durch den nicht erfolgten Kauf entstandenen Kosten tragen (Notargebühren, neue Käufersuche). Liegt der Grund in einem Mangel des Hauses, auch das nicht.

Berechtigen die Gründe nicht zum Rücktritt, muss der Käufer schlicht und einfach den Kaufvertrag erfüllen, insbesondere den Kaufpreis zahlen und die Lasten des Hauses übernehmen.

Wenn man von einem notariellen Vertrag so einfach zurücktreten könnte, dann könnte man sich die Kosten für einen solchen immer sparen - dem ist also nicht so. Der Vertrag ist bindend. Sollte es den Punkt Rücktrittsrecht geben, dann gelten die dort angegebenen Regelungen.

Ansonsten müssen der Kaufpreis und alle anderen anfallenden und vereinbarten Kosten vom Käufer getragen werden. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dann kannst du dagegen vorgehen und einen Titel erwirken, der dich dazu berechtigt, dein dir zustehendes Geld einzutreiben. Hierbei empfehle ich einen Anwalt.

Ein weiterer Weg wäre eine gütliche Einigung in dem Fall, dass der Käufer einen plausiblen Grund (schwere Krankheit, Verlust der Arbeit etc.) angeben kann. In diesem Fall ist dann bei der Entscheidung sicher ausschlaggebend, ob bei dem Käufer überhaupt noch pfändbares Vermögen vorhanden ist, sonst nutzt der Titel zur Pfändung nichts. In diesem Fall wäre ein vernünftiger Weg sich dahingehend zu einigen, dass der Käufer zumindest alle entstanden Kosten übernimmt (eventuell abstottert - notarieller Vertrag), sodass du mindestens plus minus null aus der Aktion kommst.

Wozu einigen und dann auf eigene Kosten von vorne anfangen ? Wenn ein Erwachsener einen Vertrag schließt, sollte er wissen was er tut.

Der Käufer hat ja wohl eine Finanzierungsbestätigung einer Bank vorgelegt. Wenn er aus persönlichen Gründen später das Darlehen nicht bedienen kann, dürfen das Bank und Käufer unter sich ausmachen.

Die Notarkosten trägt normalerweise sowieso der Käufer und der Notar sorgt auch ohne Hemmungen dafür, daß er sein Geld bekommt.

Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag.......

Und Verträge sind nun mal (bis auch wenige schwerwiegende Ausnahmen) ohne wenn und aber einzuhalten.

Zahlt der Käufer nicht freiwillig fristgerecht ist auf Vertragserfüllung zu klagen und Schadenersatz für alle entstehenden Nachteile zu fordern.

Ohne Anwalt wirst du bei solchen Zeitgenossen wahrscheinlich nicht weiter kommen.

Das kommt auf die Gründe an, die der Käufer vorbringen kann. Der Rücktritt muß schriftlich gegenüber dem Notar und auch gegenüber dem Verkäufer seine Absicht kundtun.

Sind es keine Gründe wie verschwiegende Mängel etc., dann muss er für alle Kosten und ggf. Schadensersatz aufkommen. Strafen im rechtlichen Sinne gibt es nicht. Hier ist es sinnvoll beizeiten anwaltlichen Beistand zu suchen.

Der Kunde wollte nach 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

Mit welcher Begründung?

mit welchen Strafen hat er zu rechnen?

Eine Straftat liegt - offensichtlich - nicht vor. Und ob im Kaufvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart ist, schreibst du ja nicht.