Fälligkeitsmitteilung Notar -Treuhandauftrag abgelaufen?

2 Antworten

Hallo,

es ist ja nicht unsere Bank. Sondern der Treuhandauftrag kommt von der Bank des Verkäufers. Dieser ist abgelaufen.

Aber der Notar ist doch verpflichtet gültige Dokumente für die Fälligkeitsmitteilung vorzulegen.

Sie sollten die Bank bitten, den Treuhandauftrag mit aktualisierter Zinsforderung dem Notar erneut mitzuteilen.

Ihre Bank, Ihr Schaden!

Die Verzugsschadenregelung ergibt sich aus den Bestimmungen des Kaufvertrages.