Wohnungsgeberbescheinigung zu spät?

7 Antworten

Da würde ich die Finger von lassen. Mieter zahlen maximal 1.000 Euro Bußgeld nach dem neuen Meldegesetz. Vermieter können in besonders schweren Fällen mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Vermieter haben eine Informationspflicht. Siehe Punkt 7. unter https://www.ummelden.de/Einwohnermeldeamt/ - das Risiko wäre mir als Vermieter zu hoch. Ein Datenabgleich ist anhand von vielen Quellen möglich, Energieversorger, Finanzamt, Telekom, etc. Kurzum: Mir wäre das Thema zu heiß. 

Danke für die schnellen Antworten.

Aber es geht darum, wenn der Mieter es versäumt hat sich umzumelden, ob der Vermieter dann helfen kann, indem er falsche Angaben macht?

Wird das überprüft?

anitari  01.03.2016, 15:44

Der Vermieter kann helfen, muß es aber nicht.

Weil er sonst selbst einer Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Von welchem Zeitraum ist denn die Rede?

Bei 1- 2 Wochen später wird das EMA sicher kein großes Aufhebens  machen.

Es geht darum, wenn der Mieter es versäumt hat, sich rechtzeitig umzumelden.

Dann hat der Mieter die A-Karte und muß ggf. ein Bußgeld zahlen.

Hallo, was genau ist jetzt die Frage? Wofür zu spät bzw. von wem überprüft?

LG

Laut Auskunft des Einwohnermeldeamt dürfen das Einzugsdatum, wie es auf der Wohnungsgeberbescheinigung vom Geber/Vermieter (tragen in der Regel das Datum aus dem Mietvertrag ein) eingetragen ist und das vom Mieter/Meldepflichtigen bei der Anmeldung genannte (tatsächliche Einzugsdatum) voneinander abweichen. Für die Meldebehörde (hier war es Köln) zählt das vom Mieter bei der Anmeldung genannte. Trotz mehrmonatiger Differenz war dies kein Problem.